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UFSI RV/0277-I/05Berufung gegen einen Bescheid, mit welcher ein Antrag gemäß § 206 BAO abgewiesen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2006

…Bescheid, mit welchem sie hierüber abweisend absprach. Der gegenständliche Bescheid erging damit ohne gesetzliche Grundlage, da der Abgabenbehörde keine gesetzliche Berechtigung eingeräumt war, bescheidmäßig über einen derartigen Antrag zu befinden. Ein Erstbescheid, der - wie im vorliegenden Fall gegeben - ohne Verfahrenstitel erging, ist ersatzlos aufzuheben (Ritz…

UFSG RV/0399-G/03Unzulässiger "zweiter" (=neuerlicher) Erstbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2004

…gegeben sind) immer in der Sache selbst zu entscheiden. Sie ist berechtigt, den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Ein Erstbescheid, der ohne Verfahrenstitel erging, wie im berufungsgegenständlichen Fall, ist ersatzlos aufzuheben (vgl. Ritz, BAO-Handbuch, Wien 2002…

UFSS RV/0249-S/07Investitionszuwachsprämie für LKW wird von der Komplementär-GmbH, die diese Fahrzeuge an die eigene KG vermietet, geltend gemacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2008

…stattgab und den angefochtenen Bescheid aufhob, weil er ohne Verfahrenstitel als neuerlicher Erstbescheid erlassen worden war. Das Finanzamt verfügte in der Folge die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Investitionszuwachsprämie für 2004 und erließ am 7.12.2006 einen neuen Bescheid, mit dem die Prämie mit…

UFSL RV/0510-L/06Liebhaberei bei Vermietung einer Eigentumswohnung, abgeschlossener Zeitraum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2011

…Verpachtung für 2002 - nicht neuerlich entschieden werden kann/darf. Der Nichtfeststellungsbescheid vom 16. Dezember 2005 hätte nicht ergehen dürfen. Ein Erstbescheid, der ohne Verfahrenstitel erging, wie im berufungsgegenständlichen Fall, ist ersatzlos aufzuheben. Der Bescheid vom 7. Juli 2004 entfaltet weiterhin seine Rechtswirkung (Feststellung der negativen…

UFSK RV/0162-K/08ne bis in idem
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2011

…93/15/0005, VwGH 21. 02. 1991, 90/09/0196, VwGH 15. 09. 1992, 88/04/0182). Ein Erstbescheid, der ohne Verfahrenstitel erging, wie im berufungsgegenständlichen Fall, ist ersatzlos aufzuheben (vgl. Ritz, BAO-Handbuch, Wien 2002, § 289, Seite 231, Punkt 3.2.). Im gegenständlichen Verfahren…

UFSL RV/1092-L/08Berufungen einer Bilanzbuchhalter-KEG gegen die Einkommensteuerbescheide einer anderen Person ohne Vollmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.05.2010

…Juni 2008 daher ohne Rechtsgrundlage ergangen. Dies macht die Berufungsvorentscheidung zu einem zweiten Sachbescheid hinsichtlich der Einkommensteuer 2006 der U der zwar inhaltlich vollständig auf den ursprünglichen Sachbescheid vom 2. November 2007 verweist, aber doch ohne gültigen Verfahrenstitel des siebten Abschnittes der BAO in die…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 3/3

…Oktober 2008 jeweils eine entschiedene Sache vorliegt, und das Finanzamt mit Rücksicht auf den Grundsatz "ne bis in idem" nicht berechtigt war, ohne wirksame Verfahrenstitel in der gleichen Sache neuerliche Sachbescheide betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 zu erlassen, wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit spruchgemäß jeweils mit…

UFSW RV/3406-W/10Aussetzung der Einhebung anlässlich einer Berufung gegen einen Bescheid, mit welchem ein Antrag auf Abänderung der Festsetzung einer bereits rechtskräftig festgesetzten Grunderwerbsteuer abgewiesen wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2012

…nach § 17 GrEStG nicht ergangen. Eine neuerliche inhaltliche Entscheidung außerhalb der Entscheidung über die in der unveränderten Sache bereits zuvor anhängige Berufung vom 5. Juli 2010, ohne entsprechenden Verfahrenstitel, wäre in jedem Fall unzulässig. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 11. Juni 2012

UFSL RV/0739-L/09Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO bei Wiederaufnahme des Feststellungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2012

…gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für das Kalenderjahr 2005 eine entschiedene Sache vor und das Finanzamt war nach dem Grundsatz "ne bis in idem" nicht berechtigt ohne wirksamen Verfahrenstitel in der gleichen Sache einen neuerlichen Sachbescheid zu erlassen. Der angefochtene Bescheid war daher…

UFSL RV/1398-L/11Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO bei Wiederaufnahme des Feststellungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2011

…gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für das Kalenderjahr 2004 eine entschiedene Sache vor und das Finanzamt war nach dem Grundsatz "ne bis in idem" nicht berechtigt ohne wirksamen Verfahrenstitel in der gleichen Sache einen neuerlichen Sachbescheid zu erlassen. Der angefochtene Bescheid war daher…

UFSL RV/1397-L/11Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO bei Wiederaufnahme des Feststellungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2011

…gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für das Kalenderjahr 2003 eine entschiedene Sache vor und das Finanzamt war nach dem Grundsatz "ne bis in idem" nicht berechtigt ohne wirksamen Verfahrenstitel in der gleichen Sache einen neuerlichen Sachbescheid zu erlassen. Der angefochtene Bescheid war daher…

UFSL RV/1034-L/08Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO bei Wiederaufnahme des Feststellungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2011

…gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für das Kalenderjahr 2002 eine entschiedene Sache vor und das Finanzamt war nach dem Grundsatz "ne bis in idem" nicht berechtigt ohne wirksamen Verfahrenstitel in der gleichen Sache einen neuerlichen Sachbescheid zu erlassen. Der angefochtene Bescheid war daher…

UFSW RV/2021-W/09Berufungsvorentscheidung ohne diesbezügliche Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2009

…§ 92 Anm. 5). Das Finanzamt durfte, da weder eine Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2008 vorlag noch auf Grund eines anderen Verfahrenstitels das Einkommensteuerverfahren 2008 wieder unerledigt war, keinen neuen, als Berufungsvorentscheidung bezeichneten Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2008 erlassen. Die Berufungsvorentscheidung vom 15. April 2009 betreffend…

UFSL RV/0522-L/06Festsetzung einer Prämie (Abgabe), ohne zu nennen, welche sechs Fallgruppen des § 201 BAO angewendet wurden, beziehungsweise welche Sachverhaltselemente diesen zugeordnet wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2009

…verfügenden Bescheid die neue Sachentscheidung zu verbinden, gefolgt, da die entsprechenden Teile des Formulars nicht angekreuzt und ausgefüllt wurden, wodurch ohne Zweifel der Wille der Abgabenbehörde zum Ausdruck kommt, keinen neuen Sachbescheid zu erlassen. Eine solche Vorgangsweise würde voraussetzen, dass das Erlassen eines neuen Sachbescheides…

UFSL RV/0800-L/06Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides nach § 299 Abs. 1 BAO ohne jegliche konkrete Begründung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2007

…vom datiert vom 3. April 2006 wurde dem Berufungswerber mitgeteilt, dass die Veranlagung für 2004 zur Beschleunigung der Erledigung vorerst ohne nähere Prüfung der Erklärungsangaben durchgeführt worden sei. Aufgrund einer elektronischen Zufallsauswahl sei die Abgabenerklärung des Berufungswerbers zur nachprüfenden Kontrolle ausgewählt worden. In der Beilage…

UFSW RV/0817-W/091. Wiederaufnahmeantrag bei der Einkommensteuer nach wiederholtem Verzicht auf Einbringung eines Rechtsmittels bei bekannter Nichtigkeit des Grundlagenbescheides? 2. Antrag auf Erlassung eines Einkommensteuerbescheides gemäß § 295 Abs. 1 BAO ohne Erlassung, Abänderung oder Aufhebung eines Grundlagenbescheides nach § 188 BAO? Eintritt der absoluten Verjährung vor Antragstellung, Antrag nach Ablauf von 5 Jahren ab formeller Rechtskraft des Abgaenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2009

…2. in eventu einen dem neuen Grundlagenbescheid (Anm.: ein neuer Feststellungsbescheid ist nicht ergangen, eine neue Gewinntangente nicht aktenkundig) entsprechenden Einkommensteuerbescheid für 1989 - aus welchem Verfahrenstitel immer - zu erlassen. Das Finanzamt wies daraufhin den letztgenannten Antrag, den es als einen solche auf Erlassung eines gemäß …

UFSL RV/0755-L/06Berichtigung bei Eingabefehlern in die automationsunterstützte Datenverarbeitungsanlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2008

…für die Beurteilung der gegenständlichen Sachverhaltskonstellation ohne Belang. Es liegt in der Natur der Sache, dass Fehler iSd. § 293 BAO zu unrichtigen Sprüchen führen und daher auch Aufhebungsgrund iSd. § 299 BAO sein können. Aus der Wahl des jeweiligen Verfahrenstitels zur Berichtigung eines Fehlers kann noch…

UFSW RV/1287-W/07Nachträgliche Geltendmachung von Mieterinvestitionen für die Investitionszuwachsprämie (IZP) 2002
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.06.2008

…2003) beantragten und durch Verbuchung auf seinem Steuerkonto am 6. Oktober 2003 gewährten Höhe von 3.924 €. Der Verfahrenstitel zur Änderung der Höhe der bisher gewährten, ohne Bescheiderlassung auf dem Steuerkonto des Bw verbuchten Investitionszuwachsprämie 2002 ist durch § 108e Abs 5 EStG 1988 festgelegt: …

UFSW RV/4243-W/09Berichtigung eines ESt-Bescheides gemäß § 293 BAO sowie Ersetzung eines fehlerhaften ESt-Bescheides durch einen neuen ESt-Bescheid gemäß § 295 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.11.2013

…4 EStG 1988 die Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig. In der diesem Schreiben beigelegenen Einkommensteuererklärung der Bw auf Papierformular E1 für das Jahr 2005 waren die Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Mitunternehmer ohne endbesteuerungsfähige Kapitalerträge mit 30.715,43 € und die darin nicht enthaltenen betrieblichen Kapitalerträge…

UFSF RV/0514-F/08Liebhaberei: Verkauf einer (objektiv ertragsfähig vermieteten) Ferienwohnung vor Erzielung eines "Gewinnes" ist kein rückwirkendes Ereignis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.10.2010

…nicht richtig. Herr bw war sehr überrascht, dass vom Prüforgandieser Teil des Telefongespräches aufgelistet wurde. Laut Herrn bw ist diese Aussage nebenbei getroffen worden ohne Bedeutung, wobei sich Herr bw generell nicht sicher ist, eine solche Aussage in dieser Form formuliert zu haben. Herr bw…