…verfahrensrechtlichen Anforderungen für die Durchbrechung der Rechtskraft bestehen, wie sie für eine derartige Maßnahme in Bezug auf nicht verjährte Zeiträume bestehen. Würde daher - bei Wegdenken der eingetretenen Verjährung - kein Verfahrenstitel vorliegen, um den rechtskräftigen Bescheid zu ändern, würde eine solche auch nicht durch Anwendung des…
…klarer dargestellt und zum anderen eine steuerwirksame Korrektur von Fehlern ermöglicht, die ihre Wurzel in verjährten Zeiträumen haben, und deren Folgewirkungen noch in nicht verjährte Veranlagungszeiträume hineinreichen, ohne in den formellen Bilanzzusammenhang einzugreifen (Knechtl u.a. in Wiesner/Grabner/Knechtl/ Wanke, EStG 26. Erg-Lfg…
…Bescheid, mit welchem sie hierüber abweisend absprach. Der gegenständliche Bescheid erging damit ohne gesetzliche Grundlage, da der Abgabenbehörde keine gesetzliche Berechtigung eingeräumt war, bescheidmäßig über einen derartigen Antrag zu befinden. Ein Erstbescheid, der - wie im vorliegenden Fall gegeben - ohne Verfahrenstitel erging, ist ersatzlos aufzuheben (Ritz…
…gegeben sind) immer in der Sache selbst zu entscheiden. Sie ist berechtigt, den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Ein Erstbescheid, der ohne Verfahrenstitel erging, wie im berufungsgegenständlichen Fall, ist ersatzlos aufzuheben (vgl. Ritz, BAO-Handbuch, Wien 2002…
…stattgab und den angefochtenen Bescheid aufhob, weil er ohne Verfahrenstitel als neuerlicher Erstbescheid erlassen worden war. Das Finanzamt verfügte in der Folge die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Investitionszuwachsprämie für 2004 und erließ am 7.12.2006 einen neuen Bescheid, mit dem die Prämie mit…
…Verpachtung für 2002 - nicht neuerlich entschieden werden kann/darf. Der Nichtfeststellungsbescheid vom 16. Dezember 2005 hätte nicht ergehen dürfen. Ein Erstbescheid, der ohne Verfahrenstitel erging, wie im berufungsgegenständlichen Fall, ist ersatzlos aufzuheben. Der Bescheid vom 7. Juli 2004 entfaltet weiterhin seine Rechtswirkung (Feststellung der negativen…
…93/15/0005, VwGH 21. 02. 1991, 90/09/0196, VwGH 15. 09. 1992, 88/04/0182). Ein Erstbescheid, der ohne Verfahrenstitel erging, wie im berufungsgegenständlichen Fall, ist ersatzlos aufzuheben (vgl. Ritz, BAO-Handbuch, Wien 2002, § 289, Seite 231, Punkt 3.2.). Im gegenständlichen Verfahren…
…daher eine Bescheiderlassung ohne zusätzlichen Verfahrenstitel möglich und zulässig war. 2011 Für 2011 ist die ordnungsgemäße Erlassung eines Erstbescheides am 10.10.2012 unstrittig. c) Verjährung Nach der Rechtsprechung des VwGH unterliegt die Erlassung von Feststellungsbescheiden nicht der Bemessungsverjährung. Feststellungsbescheide können sohin ohne Bedachtnahme auf…
…Juni 2008 daher ohne Rechtsgrundlage ergangen. Dies macht die Berufungsvorentscheidung zu einem zweiten Sachbescheid hinsichtlich der Einkommensteuer 2006 der U der zwar inhaltlich vollständig auf den ursprünglichen Sachbescheid vom 2. November 2007 verweist, aber doch ohne gültigen Verfahrenstitel des siebten Abschnittes der BAO in die…
…bzw. 2012-2016]. Die Erlassung eines neuerlichen Sachbescheides in der gleichen Sache ohne wirksamen Verfahrenstitel ist unzulässig (res iudicata). Der angefochtene Bescheid war aus diesem Grund ersatzlos aufzuheben." Diese Beschwerdevorentscheidungen für die Jahre 2011 bis 2016 hob die belangte Behörde in Folge mit Bescheiden gemäß …
… 188 BAO für das Jahr 2011 [bzw 2012-2016]. Die Erlassung eines neuerlichen Sachbescheides in der gleichen Sache ohne wirksamen Verfahrenstitel ist unzulässig (res iudicata). Der angefochtene Bescheid war aus diesem Grund ersatzlos aufzuheben .“ Diese Beschwerdevorentscheidungen für die Jahre 2011 bis 2016 hob die belangte…
…kein Wiederaufnahmegrund vor. Die Wiederaufnahme der Umsatzsteuerverfahren 2011 bis 2013 erfolgte daher zu Unrecht. Die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide sind daher ohne gültigen Verfahrenstitel erlassen worden, somit mit formeller Rechtswidrigkeit belastet und aufzuheben." In der weiteren Folge wurde die Beschwerde an das Bundesfinanzgericht vorgelegt, wobei inhaltlich auf…
…Oktober 2008 jeweils eine entschiedene Sache vorliegt, und das Finanzamt mit Rücksicht auf den Grundsatz "ne bis in idem" nicht berechtigt war, ohne wirksame Verfahrenstitel in der gleichen Sache neuerliche Sachbescheide betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 zu erlassen, wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit spruchgemäß jeweils mit…
…nach § 17 GrEStG nicht ergangen. Eine neuerliche inhaltliche Entscheidung außerhalb der Entscheidung über die in der unveränderten Sache bereits zuvor anhängige Berufung vom 5. Juli 2010, ohne entsprechenden Verfahrenstitel, wäre in jedem Fall unzulässig. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 11. Juni 2012
…gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für das Kalenderjahr 2005 eine entschiedene Sache vor und das Finanzamt war nach dem Grundsatz "ne bis in idem" nicht berechtigt ohne wirksamen Verfahrenstitel in der gleichen Sache einen neuerlichen Sachbescheid zu erlassen. Der angefochtene Bescheid war daher…
…gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für das Kalenderjahr 2004 eine entschiedene Sache vor und das Finanzamt war nach dem Grundsatz "ne bis in idem" nicht berechtigt ohne wirksamen Verfahrenstitel in der gleichen Sache einen neuerlichen Sachbescheid zu erlassen. Der angefochtene Bescheid war daher…
…gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für das Kalenderjahr 2003 eine entschiedene Sache vor und das Finanzamt war nach dem Grundsatz "ne bis in idem" nicht berechtigt ohne wirksamen Verfahrenstitel in der gleichen Sache einen neuerlichen Sachbescheid zu erlassen. Der angefochtene Bescheid war daher…
…gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für das Kalenderjahr 2002 eine entschiedene Sache vor und das Finanzamt war nach dem Grundsatz "ne bis in idem" nicht berechtigt ohne wirksamen Verfahrenstitel in der gleichen Sache einen neuerlichen Sachbescheid zu erlassen. Der angefochtene Bescheid war daher…
…gemäß § 201 BAO an die tatsächlich neugegründete ABC unrichtig. Der Bescheid gemäß § 201 BAO war sohin aufzuheben". Gleichzeitig wurde die Gesellschaftsteuer gegenüber der Bf. ohne Inanspruchnahme des Verfahrenstitels des § 201 BAO festgesetzt. Gegen diesen Bescheid brachte die Bf. eine Berufung mit der Begründung ein, dass…
…§ 92 Anm. 5). Das Finanzamt durfte, da weder eine Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2008 vorlag noch auf Grund eines anderen Verfahrenstitels das Einkommensteuerverfahren 2008 wieder unerledigt war, keinen neuen, als Berufungsvorentscheidung bezeichneten Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2008 erlassen. Die Berufungsvorentscheidung vom 15. April 2009 betreffend…