…worden sei. Für den Antragsteller sei aufgrund der vorschriftswidrigen Verbringung die Zollschuld für den betroffenen Personenkraftwagen gem. Art. 202 ZK entstanden. Dem Antragsteller sei hiebei offensichtliche Fahrlässigkeit zuzurechnen, weshalb die Bestimmung des Art. 212a ZK nicht anzuwenden gewesen sei. Es sei nicht erwiesen, dass er…
…Berufung und führte im Wesentliche aus, er habe die angeforderten Unterlagen erst vor ein paar Tagen erhalten. Aus diesen Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Bw. seit 3.3.2008 offenkundig laufend, zumindest bis Oktober 2008, nichtselbständig tätig ist. Weiters ist einer Bestätigung des Fonds…
…in Streit stehenden Geldbeträge als durchlaufende Posten zu behandeln. Darüber hinaus verletzte sie die ihr nach § 119 BAO obliegende Verpflichtung abgabenrechtlich bedeutsame Umstände offen zu legen, wenn sie nicht aufgezeichnete Einnahmen und Ausgaben saldierte und nunmehr behauptet, der Differenzbetrag sei Null gewesen. Auch wird sie…
…erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und der Spruch des angefochtenen Einleitungsbescheides wie folgt abgeändert: EE ist verdächtig, vorsätzlich als Abgabepflichtiger unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, nämlich durch die Nichtoffenlegung seiner Einnahmen aus seiner Tätigkeit als Privatgeschäftevermittler, eine Verkürzung an Einkommensteuer…
…in der eine Offenlegung eines Treuhandverhältnisses zu erfolgen habe. Von den Finanzbehörden seien (damals) keine weiteren Unterlagen bzw. Informationen angefordert worden; deshalb sei der Bw. davon ausgegangen, dass mit den damals bekannt gegebenen Fakten der Offenlegung des Treuhandverhältnisses genüge getan sei. Der Mandant des Rechtsanwaltes…
…2005 hat das Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen die Bf. ein Finanzstrafverfahren eingeleitet und ihr zur Last gelegt, vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Einbringung einer unrichtigen Einkommensteuererklärung für 2003 zu bewirken versucht zu haben…
…und der Bescheid betreffend Grunderwerbsteuer, beide vom 6. November 2000 würden nicht auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus einer Abgabenerklärung beruhen sondern auf der Tatsache, dass im Ermittlungsverfahren das Nichtvorliegen der Bauherrneigenschaft der Erwerber festgestellt worden sei. Mit Schreiben vom 30. November 2003 erhob die…
…und der Bescheid betreffend Grunderwerbsteuer, beide vom 6. November 2000 würden nicht auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus einer Abgabenerklärung beruhen sondern auf der Tatsache, dass im Ermittlungsverfahren das Nichtvorliegen der Bauherrneigenschaft der Erwerber festgestellt worden sei. Mit Schreiben vom 30. November 2003 erhob der…
…indem es sich auf § 293 b BAO stützte. Die steuerliche Anerkennung der Verlustvorträge in den Bescheiden B) sei auf die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen zurückzuführen gewesen. Die ihnen deshalb anhaftende Rechtswidrigkeit werde nunmehr durch Erlassung der Bescheide A) beseitigt. In seinen dagegen eingebrachten Berufungen…
…Hauptzollamt Linz mit Bescheid vom 22. Mai 2001, GZ. 500/06496/6/2001 abgewiesen und mit dem Vorliegen einer offensichtlichen Fahrlässigkeit i.S.der Art. 239 ZK und 899 ZK-DVO begründet. Im Wesentlichen wurde auf drei gleich gelagerte Fälle, wonach an Stelle eines Versandscheines…
…Hauptzollamt Linz mit Bescheid vom 22. Mai 2001, GZ. 500/06496/5/2001 abgewiesen und mit dem Vorliegen einer offensichtlichen Fahrlässigkeit i.S.der Art. 239 ZK und 899 ZK-DVO begründet. Im Wesentlichen wurde auf drei gleich gelagerte Fälle, wonach an Stelle eines Versandscheines…
…Hauptzollamt Linz mit Bescheid vom 22. Mai 2001, GZ. 500/06496/4/2001 abgewiesen und mit dem Vorliegen einer offensichtlichen Fahrlässigkeit i.S.der Art. 239 ZK und 899 ZK-DVO begründet. Im Wesentlichen wurde auf drei gleich gelagerte Fälle, wonach an Stelle eines Versandscheines…
…25.10.2012 eingebracht. Hinsichtlich der Bescheidberichtigung nach § 293b BAO betreffend die Einkommensteuer 2010 ist begründend ausgeführt worden, dass es sich nicht um die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen handle, sondern um eine abweichende Rechtsauffassung der Behörde. Dem stehe zum einen - nicht zuletzt auch im…
…aus, dass die Abgabenbehörde erster Instanz die Abweisungen der Anträge der Bw damit begründe, dass die Berufung der Bw im Hinblick auf die eindeutige Judikaturlinie des Unabhängigen Finanzsenates und des Verwaltungsgerichtshofes offenkundig aussichtslos wäre. Die Behörde verkenne, dass sich der gegenständliche Sachverhalt von jenen Sachverhalten…
…vom Gesetzgeber intendierte Lösung im Falle einer Betriebsaufgabe liege in der in Rz 3351d vertretenen Auffassung, wonach die noch offenen Fünftel im Jahr der Betriebsaufgabe in einem Betrag abzusetzen seien. Nur diese Interpretation führe zur im Aufgabezeitpunkt letztmalig möglichen Verrechnung mit dem Ergebnis der ursprünglichen…
…führt auch an, dem Inhalt des die Beschwerdeführerin betreffenden Verwaltungsaktes sei "nicht zu entnehmen", dass die Beschwerdeführerin "keinen Gewerbebetrieb" (sondern einzelne Wirtschaftsgüter) erworben hätte. Auch damit zeigt der angefochtene Bescheid keine offensichtliche Unrichtigkeit im Sinn des § 293b BAO auf, sondern lediglich einen Umstand, der allenfalls…
…der Agrarmarkt Austria zur Vorlage gelangten. Im Übrigen sei die Bf. bisher immer ihrer Gestellungspflicht nachgekommen. Aufgrund des Vorganges sei jedenfalls keine betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit, sondern höchstens ein entschuldbarer Irrtum vorzuwerfen. Unterstützend für ihren Antrag führte die Bf. die Entscheidung der Europäischen Kommission…
…die Errichtung der Straße nicht für das Unternehmen der Berufungswerberin erfolgte, sondern weil die Vorsteuern mit unecht befreiten Grundstücksumsätzen in Zusammenhang stehen. Zu der entschädigungslosen Übergabe der Straße in das öffentliche Gut ist anzumerken, dass der Bundesweite Fachbereich für Umsatzsteuer nach Absprache mit dem Bundesministerium…
…Dezember 2004, SpS, wurde die Berufungswerberin (Bw.) der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt, dass sie vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Nichtabgabe von Umsatzsteuererklärungen bewirkt habe, dass Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, nicht oder zu niedrig…
…Entscheidungsgründe Strittig ist die Berechtigung des Finanzamtes, Berichtigungen gem. § 293b BAO der o.a. Einkommensteuerbescheide wegen deren auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus den Abgabenerklärungen beruhender Rechtswidrigkeit vorzunehmen. Beim Bw. fand für die Jahre 1999 bis 2002 eine Prüfung der Aufzeichnungen gem. §§ 147ff BAO…