…gelegentliche Urlaubsaufenthalte in Österreich rechtfertigen keine andere Beurteilung. Unerheblich für das Innehaben einer Wohnung sei die polizeiliche Meldung. Ein Kind wird sich dann ständig im Ausland aufhalten, wenn es im Inland überhaupt keinen oder nur einen vorübergehenden Aufenthalt hat. Ein nur vorübergehender Aufenthalt eines Kindes…
…ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (§ 2 Abs. 8 FLAG 1967). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes schließt ein nur vorübergehender Aufenthalt nur zu Studienzwecken nicht aus, dass der Studierende seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich hat…
…das Finanzamt die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Als Streitpunkt wurde "Aufenthaltstitel des Sohnes als Studierender- nur vorübergehender Aufenthalt in Österreich" angegeben. Über die Berufung wurde erwogen: Fest steht, dass der Bw. seit dem Jahr 1989 in Österreich gemeinsam mit seiner Ehegattin lebt…
…automatisch einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet. Werde der Aufenthaltstitel einer Person für einen bestimmten Zweck - zum Beispiel bei Studierenden, die sich nur zu Studienzwecken im Bundesgebiet aufhalten - erteilt, besteht kein österreichischer Familienbeihilfenanspruch, da sich diese Person nur für Ausbildungszwecke - und somit vorübergehend - in Österreich aufhält.…
…mit seinen Eltern - allerdings ausbildungsbedingt vermeintlich "nur vorübergehend" - in Österreich aufhält. Für den Unabhängigen Finanzsenat besteht auf Grund des Inhaltes des Verwaltungsaktes jedenfalls keinerlei Anhaltspunkt, der es rechtfertigen würde, den gemeinsamen Aufenthalt von Eltern und Kind in Österreich in Frage zu stellen. Ein Anspruch auf…
…vorübergehender Aufenthalt desselben in Österreich vorliege. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, wobei sich ein Kind dann ständig im Ausland aufhalte, wenn es im Inland überhaupt keinen oder nur einen vorübergehenden Aufenthalt…
…Ein Aufenthalt in dem genannten Sinn verlangt grundsätzlich körperliche Anwesenheit. Abwesenheiten, die nach den Umständen des Falles nur als vorübergehend gewollt anzusehen sind, unterbrechen nicht den Zustand des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt. So ist etwa das Verbringen von Ferien in Österreich…
…Instanz auch eine Auseinandersetzung mit jenem bisherigen Streitpunkt, nämlich ob durch die Innehabung der Schwägerin einer Aufenthaltsberechtigung ausschließlich für Studienzwecke in Österreich ein ständiger oder nur vorübergehender Aufenthalt begründet wurde, da bereits aus den vorstehenden Gründen - mangels Vorliegens eines anspruchsvermittelnden Kindes im Sinne des FLAG…
…in Österreich aufhält, sondern dass es sich nur um einen vorübergehenden Wohnsitz während des Studiums handelt. Nach § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) ist der ständige Aufenthalt…
…vorübergehend gewollt anzusehen sind, unterbrechen nicht den Zustand des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt (vgl die Erkenntnisse des VwGH vom 2.6.2004, Zl. 2001/13/0160 und vom 20.6.2000, Zl. 98/15/0016). Das Verbringen der Ferien in Österreich…
…Ein nur vorübergehender Aufenthalt eines Kindes im Inland spreche nicht gegen die Annahme eines ständigen Aufenthaltes im Ausland (so auch VwGH 20. 6. 2000, 98/15/0016, ÖstZB 2000, 652 zu § 5 Abs 4 FLAG, wonach ein Österreichaufenthalt des Kindes in Ferienzeiten noch keinen Österreichaufenthalt…
…Aufenthalt in Österreich hindeutet. 2. Kein Ersatz durch außergewöhnliche Belastung Der Verweis auf eine mögliche Absetzbarkeit der Aufwendungen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung geht insofern ins Leere, als sich aufgrund des niedrigen Einkommens der Frau C. daraus keine spürbare Entlastung ergeben könnte, die auch nur…
…dass er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. Diese nicht auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen abstellende Beurteilung ist nach objektiven Kriterien zu treffen. Der ständige Aufenthalt des anspruchsvermittelnden Kindes in Österreich ist jedenfalls bei einem auf - voraussichtlich - mehrere Jahre angelegten…
…der schulfreien Zeit in Österreich damit nur als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, durch die der ständige Aufenthalt der Kinder im Ausland nicht unterbrochen wird. Auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen kommt es bei dieser Beurteilung nicht an. Unbestritten war der Schulbesuch des Sohnes in Belgrad auf…
…Diese Aufenthalte stellen Besuche dar, können aber keinen Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich begründen. Nach der Rechtsprechung unterbrechen nur vorübergehende Abwesenheiten das Verweilen und damit den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland nicht. Zusammenfassend ist daher nochmals festzuhalten, dass sich die Bw. überwiegend in n im gemeinsamen…
…verwiesen. Darüber hinaus wurde ausgeführt: Auch Studierende bzw. in Ausbildung befindliche Personen erhalten einen Aufenthaltstitel, welcher jedoch wegen nur vorübergehenden Aufenthalts in und mangelnder Anbindung an Österreich, keinen Anspruch auf den Bezug der österreichischen Familienbeihilfe begründet. Mit Schriftsatz vom 4. Jänner 2007 beantragte der Bw…
…für Ausbildungszwecke gemäß § 8 NAG sich nur ein vorübergehender Aufenthalt in Österreich ergeben kann und daher der Bezug der Familienbeihilfe nicht zustehe. Der Bw. verweist auf eine Entscheidung des UFS vom 19.3.2007, RV/0434-S/06, in der klar festgehalten wird, dass "eine…
…sei - abgesehen von der Weihnachtspause im Sprachinstitut - nur an Wochenenden möglich gewesen. Bis zur Ausreise und einem kurzzeitigen Aufenthalt in Österreich 2010, habe die Familie immer zusammengelegt. Deshalb könne die Wohnsituation während der Zeit als nur vorübergehend gewollt angesehen werden und nicht als ständig geplant…
…Annahme zu rechtfertigen, dass der Aufenthalt der Beschwerdeführerin in Österreich nur vorübergehend - nämlich für die Zeit der Saisonarbeit - gedacht war." Auf der Grundlage des VwGH-Erkenntnisses vom 28. September 1965, Zl. 2232/64, hatte die Bw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Streitjahr nach Maßgabe des § 26…
…Monat seiner Einreise nach Österreich gewährt. Die Berufungswerberin vermeint jedoch, dass sie bereits ab Anerkennung der Adoption Anspruch auf Familienbeihilfe hätte, da ab diesem Zeitpunkt kein "ständiger" Aufenthalt des Kindes im Ausland mehr gegeben war, sondern nur mehr ein "vorübergehender". In Zusammenhang mit der Frage…