…ist die Verbrauchsteuerbefreiung für Tabakwaren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz im Anwendungsgebiet haben und die über eine Landgrenze zu anderen Staaten als den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den EFTA-Staaten in das Anwendungsgebiet einreisen, beschränkt auf 1…
…d.BGBl.1997/162 ist für Tabakwaren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz im Anwendungsgebiet haben und die über eine Landgrenze zu anderen Staaten als den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Anwendungsgebiet einreisen, die Verbrauchsteuerbefreiung auf...5 Stück…
…ZollR-DG, BGBl 1994/659 idgF) bedeutet "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (§ 26 der BAO) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - im Falle einer Person ohne berufliche Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen der Person…
…für Zigaretten, auf 25 Stück, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz im Anwendungsgebiet haben und die über eine Landgrenze zu anderen Staaten als den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den EFTA-Staaten in das Anwendungsgebiet einreisen, eingeschränkt. Gemäß § 6…
…1: Für Tabakwaren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz im Anwendungsgebiet haben und die über eine Landgrenze zu anderen Staaten als den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den EFTA-Staaten in das Anwendungsgebiet einreisen, ist die Verbrauchsteuerbefreiung auf 1…
… 108 Abs. 1 ZollR-DG. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der Bf. im verfahrensrelevanten Zeitraum seinen gewöhnlichen oder normalen Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft gehabt habe. Des Weiteren sei er mangels Nachweises eines Angestelltenverhältnisses zur Firma C. in Liechtenstein nicht Angestellter einer außerhalb des…
…der zu 30% an der Firma P. (mit Sitz in der Schweiz) beteiligte Bf., der im verfahrensrelevanten Zeitraum seinen gewöhnlichen oder normalen Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft gehabt habe, zwar für diese Firma eine Vertriebstätigkeit ausgeübt habe, jedoch nicht Angestellter oder Organ des Unternehmens gewesen…
…unter Anführung der einschlägigen Rechtsvorschriften, dazu im Wesentlichen nachstehendes aus: Die in § 3a Abs. 1 Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung, (VstBefrVO), BGBl. II 162/1997, enthaltene Bestimmung, wonach für Tabakwaren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz im Anwendungsgebiet haben, und die über eine…
…VStBefrV) ist für Tabakwaren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz im Anwendungsgebiet haben und die über eine Landgrenze zu anderen Staaten als den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zu den EFTA-Staaten in das Anwendungsgebiet einreisen, die Verbrauchsteuerbefreiung auf…
…Bereich der Antragsteller seinen normalen Wohnsitz oder Sitz hat. Für die Bf., die im Anwendungsgebiet über keinen Wohnsitz oder Sitz verfügt, ist gemäß § 54 Abs.2 ZollR-DG zur Erlassung des Bescheides das als erstes befasste Hauptzollamt (Hauptzollamt Klagenfurt) zuständig. Der im Jahre 2000 gültige…
…mit Bescheid vom 12. Dezember 2006 durch Anschlag an der Amtstafel mitgeteilt. Herr BB, der keinen Wohnsitz im Anwendungsgebiet hat und dessen Aufenthalt auch unbekannt ist, hat den Zollschuldbetrag nicht entrichtet und Einbringungsmaßnahmen konnten bei diesem nicht durchgeführt werden. Ein Rückstandsausweis hat gemäß § 229 BAO…
…mit Bescheid vom 12. Dezember 2006 durch Anschlag an der Amtstafel mitgeteilt. Herr AA, der keinen Wohnsitz im Anwendungsgebiet hat und dessen Aufenthalt auch unbekannt ist, hat den Zollschuldbetrag nicht entrichtet und Einbringungsmaßnahmen konnten bei diesem nicht durchgeführt werden. Ein Rückstandsausweis hat gemäß § 229 BAO…
…mit Bescheid vom 12. Dezember 2006 durch Anschlag an der Amtstafel mitgeteilt. Herr BB, der keinen Wohnsitz im Anwendungsgebiet hat und dessen Aufenthalt auch unbekannt ist, hat den Zollschuldbetrag nicht entrichtet und Einbringungsmaßnahmen konnten bei diesem nicht durchgeführt werden. Ein Rückstandsausweis hat gemäß § 229 BAO…
…mit Bescheid vom 12. Dezember 2006 durch Anschlag an der Amtstafel mitgeteilt. Herr CC, der keinen Wohnsitz im Anwendungsgebiet hat und dessen Aufenthalt auch unbekannt ist, hat den Zollschuldbetrag nicht entrichtet und Einbringungsmaßnahmen konnten bei diesem nicht durchgeführt werden. Ein Rückstandsausweis hat gemäß § 229 BAO…
…Amtstafel mitgeteilt. Das Zollamt ist daher von einer Zollschuldnerschaft des Herrn CC ausgegangen. Herr CC, der keinen Wohnsitz im Anwendungsgebiet hat und dessen Aufenthalt auch unbekannt ist, hat den Zollschuldbetrag nicht entrichtet und Einbringungsmaßnahmen konnten bei diesem nicht durchgeführt werden. Ein Rückstandsausweis hat gemäß § 229…
…Amtstafel mitgeteilt. Das Zollamt ist daher von einer Zollschuldnerschaft des Herrn BB ausgegangen. Herr BB, der keinen Wohnsitz im Anwendungsgebiet hat und dessen Aufenthalt auch unbekannt ist, hat den Zollschuldbetrag nicht entrichtet und Einbringungsmaßnahmen konnten bei diesem nicht durchgeführt werden. Ein Rückstandsausweis hat gemäß § 229…
…Amtstafel mitgeteilt. Das Zollamt ist daher von einer Zollschuldnerschaft des Herrn CC ausgegangen. Herr CC, der keinen Wohnsitz im Anwendungsgebiet hat und dessen Aufenthalt auch unbekannt ist, hat den Zollschuldbetrag nicht entrichtet und Einbringungsmaßnahmen konnten bei diesem nicht durchgeführt werden. Ein Rückstandsausweis hat gemäß § 229…
…mit Bescheid vom 12. Dezember 2006 durch Anschlag an der Amtstafel mitgeteilt. Herr BB, der keinen Wohnsitz im Anwendungsgebiet hat und dessen Aufenthalt auch unbekannt ist, hat den Zollschuldbetrag nicht entrichtet und Einbringungsmaßnahmen konnten bei diesem nicht durchgeführt werden. Ein Rückstandsausweis hat gemäß § 229 BAO…
…Genannten veranlasst hat, ihm die bestellten Zigaretten unter Missachtung der bestehenden zollrechtlichen Verfahrens- und Gestellungsvorschriften in Erfüllung des (auf die oben beschriebene Art zustande gekommenen) Kaufgeschäfts im Postweg von den Kanarischen Inseln an seinen Wohnsitz in Österreich (= Anwendungsgebiet für Umsatz-und Tabaksteuer; siehe dazu…
…185 BAO). Für die Erlassung einer solchen gesonderten Entscheidung ist das Zollamt zuständig, in dessen Bereich der Antragsteller seinen normalen Wohnsitz oder Sitz hat. Zuständig für die Erstattung oder den Erlass im Sinn der Artikel 236 bis 239 ZK ist gemäß § 82 Abs. 1 ZollR…