…von Interessensgegensätzen geprägtes Verhalten, an seine Eltern nichts zu ändern. Für eine Anerkennung als solche hätte die unternehmerische Nutzung also jedenfalls "geplant" sein müssen (Haunold/Tumpel/Widhalm, EuGH: Abzug von Vorsteuern für noch nicht unternehmerisch genutzte Investitionsgüter, SWK 2012, 240). Von einer ab der Errichtung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des B. K., Wien, vertreten durch Sigmund & Sigmund, Steuerberatungskanzlei, 1080 Wien, Lange Gasse 74, vom 27. Dez. 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vom 19. Dezember 2005 betreffend Umsatzsteuer 2004 entschieden: Die…
…in Adresse, teils für unternehmerische (43,18 %), teils für unternehmensfremde bzw nichtunternehmerische Zwecke (56,82 % eigene Wohnzwecke). In Ergänzung zu den elektronisch eingereichten Steuererklärungen für das Streitjahr teilte er mit Schriftsatz vom 17.4.2009 unter Berufung auf Rechtsprechung des EuGH dem Finanzamt mit, die…
…HB) nicht abzugsfähig seien, da diese mangels Einnahmenerzielungsabsicht der nichtunternehmerischen Sphäre zuzurechnen seien. Die gekürzten Vorsteuern 4-6/2006 betrugen 8.347,77 Euro und für 4-6/2007 = 7.213,76 Euro. Die Nachversteuerung erfolgte mit den Festsetzungsbescheiden vom 12. September 2007. Gleichzeitig…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat am 17. März 2004 über die Berufung der Bw., vertreten durch Hans Peter Schaar und Friedrich Pöllinger, sowie Mag. Ralf Molzbichler für die Molzbichler & Partner KEG, gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt, vertreten durch Dkfm. Wilhelm Ottowitz und ADir. Werner Krauland…
…17) Der Bw. seien neben Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit, auch Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Subventionen zur allgemeinen Förderung zugeflossen, welche dem nichtunternehmerischen Bereich zuzuordnen seien. Die Vorsteuern, die dem unternehmerischen Bereich zuzuordnen seien würden anerkannt, die vorwiegend auf Verwaltungsgemeinkosten entfielen, seien im Verhältnis der steuerpflichtigen…
…im Zeitpunkt, in dem nach objektiver Beurteilung die Liquidation als abgeschlossen anzusehen sei, noch Unternehmensvermögen vorhanden sei, das im konkreten Fall einer nichtunternehmerischen Nutzung zugänglich sei. Zweifellos handle es sich bei einer Wohnung um ein Wirtschaftsgut, das auch einer privaten Nutzung zugänglich sei. Ein solches…
…Z 1 UStG 1994 nur insoweit zulässig war, als die Entgelte hiefür nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten waren, war damit der Eigenverbrauch des nichtunternehmerischen Teiles grundsätzlich ausgeschlossen. Daraus wird von Bundesministerium für Finanzen gefolgert, dass Österreich von der Regelung der Art. 17 Abs…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Plankel-Mayrhofer & Partner, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Plankel, Mayrhofer & Partner, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Umsatzsteuer für den Monat November 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe bleibt gegenüber der Berufungsvorentscheidung…
…erwogen: Im angefochtenen endgültigen Umsatzsteuerbescheid vom 28. März 2007 hat das Finanzamt die Umsatzsteuer für das Jahr 1997 nicht - Zahllast: 0,00 € - festgesetzt, da die Vermietung des streitgegenständlichen Objektes dem nichtunternehmerischen Bereich zuzuordnen sei, was zur Folge habe, dass einerseits die Erlöse nicht der…
…Z 1 UStG 1994 nur insoweit zulässig war, als die Entgelte hiefür nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten waren, war damit der Eigenverbrauch des nichtunternehmerischen Teiles grundsätzlich ausgeschlossen. Daraus wird vom Bundesministerium für Finanzen gefolgert, dass Österreich von der Regelung des Art. 17 Abs…
…12 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 nur insoweit zulässig war, als die Entgelte hiefür nach den einkommensteuerrichtlichen Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten waren. Für den nichtuntemehmerisch genutzten Teil stand daher kein Vorsteuerabzug zu. Diese Bestimmung wurde angeblich auf Basis von Art. 17 Abs. 6 der…
…wird oder - wenn im Zeitpunkt, in dem nach objektiver Beurteilung die Liquidation als abgeschlossen anzusehen ist, noch Unternehmensvermögen vorhanden ist, das einer nichtunternehmerischen Nutzung zugänglich ist. Die Existenz von unverkäuflichen Unternehmensvermögen, das einer privaten Nutzung nicht zugänglich ist, führt auch bei Betriebsaufgabe nicht zu Eigenverbrauch…
…Bw. ansonsten keine weiteren unternehmerischen Tätigkeiten ausübt, kommt eine Qualifizierung des Erwerbens und Haltens von Beteiligungen (vermögensverwaltende Tätigkeit) als Hilfsgeschäft im Rahmen (anderer) unternehmerischer Tätigkeiten nicht in Betracht. Die unternehmerische und die nichtunternehmerische Tätigkeit der Bw. sind als gleichberechtigt zu beurteilen. Daraus ergibt sich, dass…
…bzw. verschenkt wird oder wenn im Zeitpunkt, in dem nach objektiver Beurteilung die Liquidation als abgeschlossen anzusehen ist, noch Unternehmensvermögen vorhanden ist, das einer nichtunternehmerischen Nutzung - auch in Form der privaten Verwertung - zugänglich ist. Eine Überführung in das Privatvermögen ist nicht erforderlich (vgl. Ruppe, Umsatzsteuergesetz…
…sind, als Tätigkeiten behandeln, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen." Nach dem Wortlaut und dem Verständnis der gemeinschaftsrechtlichen Regelung kommt es bei der Qualifikation einer Tätigkeit als unternehmerisch oder nichtunternehmerisch prinzipiell nicht darauf an, ob es sich um eine Tätigkeit oder Leistung handelt…
…als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe In den angefochtenen Bescheiden wurden die erklärten Umsätze und Vorsteuern aus der Veranstaltung "Sommernacht-Tanz" als hoheitliche nichtunternehmerische Tätigkeit der Kammer qualifiziert und aus den Bemessungsgrundlagen ausgeschieden. Anlässlich des erstinstanzlichen Vorhalteverfahrens wurden seitens der steuerlichen Vertretung ein Aktenvermerk über die Endabrechnung…
…die Bw. bis 1995 nach außen hin auch gegenüber dem Finanzamt faktisch als Unternehmer aufgetreten seien. Ab 1996 seien sie - weil Liebhaberei festgestellt wurde - keine Unternehmer mehr gewesen und sei folglich ein Übergang von der unternehmerischen Tätigkeit zur nichtunternehmerischen Tätigkeit iSd § 2 Abs. 5 Z…
…Gewinn aus selbständiger Arbeit um den Betrag von € 756,00 erhöht, da der fiktive Ansatz des Vorsteuerpauschales in Höhe von 1,8 % bei einer nichtunternehmerischen Tätigkeit nicht zum Ansatz kommen könne. Dagegen hat der Bw. mit folgender Begründung das Rechtsmittel der Berufung erhoben: Da…