…ist. In der "Nachtragszusicherung aufgrund der Gewährung eines Baukostenzuschusses" vom 13.6.2006 (Pkt. 4. s.o.) wurde vom Land Wien neben dem Wohnbauförderungsdarlehen auch ein nichtrückzahlbarer Zuschuss in Höhe von Euro 86.152,00 gemäß § 14 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989, LGBl…
…Wert"), eine Abzinsung, nicht statt. 7.2. Der als Wohnbauförderung gewährte "nichtrückzahlbare Zuschuss" ist Teil des Kaufpreises, zu dem sich der Käufer verpflichtet hat. Bei der Grunderwerbsteuer kommt es auf den vereinbarten Kaufpreis an und nicht darauf, wer den Kaufpreis dann tatsächlich bezahlt. Der Käufer…
…der ....... (die Bw) wird für das Jahr 2005 ein nichtrückzahlbarer Zuschuss in Höhe von insgesamt € 60.000,-- gewährt. Gesellschaftsrechte werden dadurch nicht erhöht. Der Zuschuss wird lediglich zur Abdeckung der Verluste aus dem laufenden Geschäftsbetrieb und nicht für Investitionen gewährt. Die Auszahlung erfolgt in…
…hält. 1/3 der erforderlichen Investitionen, max. jedoch S 80 Millionen sollen vom Land Oberösterreich als nichtrückzahlbarer Zuschuss der AG zur Verfügung gestellt werden." Diese am 1. April 1999 vereinbarten Rahmenbedingungen hat der oö Landtag in seiner Sitzung vom 8. Juli 1999 ebenso beschlossen wie…
…Folge der Novellierung der Sanierungsverordnung das geförderte Darlehen um rd. € 200.000,-- erhöhen wird, zu dem höhere Annuitätenzuschüsse gewährt werden und letztlich ein nichtrückzahlbarer Zuschuss für thermisch energetische Sanierungsmaßnahmen in Höhe von rd. € 44.000,-- zu erwarten ist. Wie von Herrn =Ing. dargelegt…
…vom Land Wien ein zusätzlicher nicht rückzahlbarer Zuschuss im Betrag von € 200.823,00 unter der Voraussetzung zugesichert worden war, dass ob der gegenständlichen Liegenschaft ein Pfandrecht in Höhe von 150% des zugesicherten Zuschusses zugunsten des Landes Wien intabuliert werde. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung…
…Im Zuge des Verkaufes habe die B AG einen nichtrückzahlbaren Großmutterzuschuss iHv 550.000,00 € an die AR GmbH geleistet. (2) Die A GmbH habe diesen Zuschuss zunächst auf den Beteiligungsansatz an der AR GmbH aktiviert und im Zuge der Veräußerung als Buchwertabgang verbucht…
…Die Bezeichnung als "nicht rückzahlbarer Zuschuss" in der Absichtserklärung verstehe sich als Abgrenzung zum Genossenschafterdarlehen und sei vor allem im Interesse der finanzierenden Bank als Gläubigerschutzbestimmung eingebracht worden (Ausschüttungssperre). Der Beschluss über die Hereinnahme von Genossenschafterzuschüssen sei eine Finanzierungsentscheidung im Rahmen der ordentlichen Geschäftsführung des…
…die Berufungswerberin, im Folgenden kurz Bw. genannt, ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von 220,000.000,00 S geleistet worden sei. Gleichzeitig wurde Steuerbefreiung geltend gemacht, weil der Zuschuss von einer Nicht-Gesellschafterin geleistet worden sei. Weiters wurde erläutert, dass die Y. "intern…
…UFS 19.3.2009, RV/1548-W/08; UFS 20.2.2009, RV/0947-W/08, Wohnbauförderung mittels nicht rückzahlbarer Zuschüsse durch das Land). Nach den Kapitalverkehrsteuerfällen (Gesellschaftsteuer) EuGH 17.10.2002, C-339/99 (ESTAG), EuGH17.20.2002, C-138/00 (Solida, Tech Gate)…
…19.3.2009, RV/1548-W/08; UFS 20.2.2009, RV/0947-W/08, Wohnbauförderung mittels nicht rückzahlbarer Zuschüsse durch das Land). Nach den Kapitalverkehrsteuerfällen (Gesellschaftsteuer) EuGH 17.10.2002, C-339/99 (ESTAG), EuGH 17.10.2002, C-138/00 (Solida, Tech Gate…
…UFS 19.3.2009, RV/1548-W/08; UFS 20.2.2009, RV/0947-W/08, Wohnbauförderung mittels nicht rückzahlbarer Zuschüsse durch das Land). Nach den Kapitalverkehrsteuerfällen (Gesellschaftsteuer) EuGH 17.10.2002, C-339/99 (ESTAG), EuGH17.20.2002, C-138/00 (Solida, Tech Gate)…
…die Bw., dass ein nicht rückzahlbarer Zuschuss keine Gegenleistung sei, die der Grunderwerbsteuer unterliege. Dazu beantragte die Bw. die Abzinsung des anteilig übernommenen Wohnbauförderungsdarlehens und die Ausscheidung der anteiligen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse aus der Bemessungsgrundlage. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung brachte die Bw. einen Vorlageantrag ein…
…der Bw., dass ein nicht rückzahlbarer Zuschuss keine Gegenleistung sei, die der Grunderwerbsteuer unterliege. Dazu beantragte der Bw. die Abzinsung des anteilig übernommenen Wohnbauförderungsdarlehens und die Ausscheidung der anteiligen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse aus der Bemessungsgrundlage. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung brachte der Bw. einen Vorlageantrag ein…
…der Bw., dass ein nicht rückzahlbarer Zuschuss keine Gegenleistung sei, die der Grunderwerbsteuer unterliege. Dazu beantragte der Bw. die Abzinsung des anteilig übernommenen Wohnbauförderungsdarlehens und die Ausscheidung der anteiligen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse aus der Bemessungsgrundlage. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung brachte der Bw. einen Vorlageantrag ein…
…die Bw., dass ein nicht rückzahlbarer Zuschuss keine Gegenleistung sei, die der Grunderwerbsteuer unterliege. Dazu beantragte die Bw. die Abzinsung des anteilig übernommenen Wohnbauförderungsdarlehens und die Ausscheidung der anteiligen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse aus der Bemessungsgrundlage. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung brachte die Bw. einen Vorlageantrag ein…
…der Bw., dass ein nicht rückzahlbarer Zuschuss keine Gegenleistung sei, die der Grunderwerbsteuer unterliege. Dazu beantragte der Bw. die Abzinsung des anteilig übernommenen Wohnbauförderungsdarlehens und die Ausscheidung der anteiligen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse aus der Bemessungsgrundlage. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung brachte der Bw. einen Vorlageantrag ein…
…die Bw., dass ein nicht rückzahlbarer Zuschuss keine Gegenleistung sei, die der Grunderwerbsteuer unterliege. Dazu beantragte die Bw. die Abzinsung des anteilig übernommenen Wohnbauförderungsdarlehens und die Ausscheidung der anteiligen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse aus der Bemessungsgrundlage. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung brachte die Bw. einen Vorlageantrag ein…
…Wien | 35.584,00 | Anteiliges Hypothekardarlehen der Bank Austria-Creditanstalt | 110.868,00 | Anteilig auf das Objekt entfallender nicht rückzahlbarer Zuschuss des Landes Wien | 4.938,00 | Gesamtfinanzierungsaufwand | € 222.138,00 a) Der Kaufpreis für den KFZ…
…sei. Für ihn sei nie eine Beteiligung der Gemeinde an seinem Betrieb vorgelegen, sondern nur ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Bei seiner Vernehmung am 9. April 2003 erklärte der Vertreter des Bw auf die Frage: "Seit wann besteht zwischen der Stadtgemeinde G und dem Bw. Einigkeit…