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UFSW RV/0947-W/081.) Keine Abzinsung eines Wohnbauförderungsdarlehens bei Kaufvertrag (wie RV/0118-W/08 ua) 2.) Der als Wohnbauförderung gewährte "nichtrückzahlbare Zuschuss" des Landes ist in die Bemessungsgrundlage der GrESt miteinzubeziehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2009Teil 1/2

…ist. In der "Nachtragszusicherung aufgrund der Gewährung eines Baukostenzuschusses" vom 13.6.2006 (Pkt. 4. s.o.) wurde vom Land Wien neben dem Wohnbauförderungsdarlehen auch ein nichtrückzahlbarer Zuschuss in Höhe von Euro 86.152,00 gemäß § 14 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989, LGBl…

UFSW RV/0947-W/081.) Keine Abzinsung eines Wohnbauförderungsdarlehens bei Kaufvertrag (wie RV/0118-W/08 ua) 2.) Der als Wohnbauförderung gewährte "nichtrückzahlbare Zuschuss" des Landes ist in die Bemessungsgrundlage der GrESt miteinzubeziehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2009Teil 2/2

…Wert"), eine Abzinsung, nicht statt. 7.2. Der als Wohnbauförderung gewährte "nichtrückzahlbare Zuschuss" ist Teil des Kaufpreises, zu dem sich der Käufer verpflichtet hat. Bei der Grunderwerbsteuer kommt es auf den vereinbarten Kaufpreis an und nicht darauf, wer den Kaufpreis dann tatsächlich bezahlt. Der Käufer…

UFSS RV/0748-S/06Gesellschafterzuschuss zur Verlustabdeckung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2008

…der ....... (die Bw) wird für das Jahr 2005 ein nichtrückzahlbarer Zuschuss in Höhe von insgesamt € 60.000,-- gewährt. Gesellschaftsrechte werden dadurch nicht erhöht. Der Zuschuss wird lediglich zur Abdeckung der Verluste aus dem laufenden Geschäftsbetrieb und nicht für Investitionen gewährt. Die Auszahlung erfolgt in…

UFSL RV/2078-L/02Gebietskörperschaft als (zukünftige) Gesellschafterin einer Kapitalgesellschaft und Subventionsgeberin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2007

…hält. 1/3 der erforderlichen Investitionen, max. jedoch S 80 Millionen sollen vom Land Oberösterreich als nichtrückzahlbarer Zuschuss der AG zur Verfügung gestellt werden." Diese am 1. April 1999 vereinbarten Rahmenbedingungen hat der oö Landtag in seiner Sitzung vom 8. Juli 1999 ebenso beschlossen wie…

UFSW RV/3777-W/10Für die abgabenrechtliche Beurteilung des Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.03.2013Teil 1/4

…Folge der Novellierung der Sanierungsverordnung das geförderte Darlehen um rd. € 200.000,-- erhöhen wird, zu dem höhere Annuitätenzuschüsse gewährt werden und letztlich ein nichtrückzahlbarer Zuschuss für thermisch energetische Sanierungsmaßnahmen in Höhe von rd. € 44.000,-- zu erwarten ist. Wie von Herrn =Ing. dargelegt…

UFSW RV/1634-W/08Berichtigung des Kaufpreises durch einen Baukostenzuschuss im Rahmen der Wohnbauförderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2013

…vom Land Wien ein zusätzlicher nicht rückzahlbarer Zuschuss im Betrag von € 200.823,00 unter der Voraussetzung zugesichert worden war, dass ob der gegenständlichen Liegenschaft ein Pfandrecht in Höhe von 150% des zugesicherten Zuschusses zugunsten des Landes Wien intabuliert werde. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung…

UFSL RV/0903-L/12Absetzbarkeit eines Veräußerungsverlustes im Spannungsfeld zwischen § 9 Abs. 7 KStG und § 12 Abs. 3 Z 3 KStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2013

…Im Zuge des Verkaufes habe die B AG einen nichtrückzahlbaren Großmutterzuschuss iHv 550.000,00 € an die AR GmbH geleistet. (2) Die A GmbH habe diesen Zuschuss zunächst auf den Beteiligungsansatz an der AR GmbH aktiviert und im Zuge der Veräußerung als Buchwertabgang verbucht…

UFSW RV/4374-W/02als Zuschüsse bezeichnete Anschlussgebühren bei einer Fernwärmegenossenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2004

…Die Bezeichnung als "nicht rückzahlbarer Zuschuss" in der Absichtserklärung verstehe sich als Abgrenzung zum Genossenschafterdarlehen und sei vor allem im Interesse der finanzierenden Bank als Gläubigerschutzbestimmung eingebracht worden (Ausschüttungssperre). Der Beschluss über die Hereinnahme von Genossenschafterzuschüssen sei eine Finanzierungsentscheidung im Rahmen der ordentlichen Geschäftsführung des…

UFSG RV/0225-G/04KVG: Gesellschafterzuschuss durch Schwestergesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2008

…die Berufungswerberin, im Folgenden kurz Bw. genannt, ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von 220,000.000,00 S geleistet worden sei. Gleichzeitig wurde Steuerbefreiung geltend gemacht, weil der Zuschuss von einer Nicht-Gesellschafterin geleistet worden sei. Weiters wurde erläutert, dass die Y. "intern…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 4/4

…UFS 19.3.2009, RV/1548-W/08; UFS 20.2.2009, RV/0947-W/08, Wohnbauförderung mittels nicht rückzahlbarer Zuschüsse durch das Land). Nach den Kapitalverkehrsteuerfällen (Gesellschaftsteuer) EuGH 17.10.2002, C-339/99 (ESTAG), EuGH17.20.2002, C-138/00 (Solida, Tech Gate)…

UFSW RV/1914-W/131. Für die Wettgebühr ist die "Teilnahme an dem Rechtsgeschäft Wette vom Inland aus" bei Online-Wetten z.B. über Selbstauskunft des Wettteilnehmers, ermittelbar. 2. In die Bemessungsgrundlage der Wettgebühr sind auch Free Bets (Gutscheine) des Wettanbieters einzubeziehen. Die Bemessungsgrundlage kann geschätzt werden. 3. Die Wettgebührenabrechnung ist eine Sonderform der Selbstberechnung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2013Teil 3/4

…19.3.2009, RV/1548-W/08; UFS 20.2.2009, RV/0947-W/08, Wohnbauförderung mittels nicht rückzahlbarer Zuschüsse durch das Land). Nach den Kapitalverkehrsteuerfällen (Gesellschaftsteuer) EuGH 17.10.2002, C-339/99 (ESTAG), EuGH 17.10.2002, C-138/00 (Solida, Tech Gate…

UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 4/4

…UFS 19.3.2009, RV/1548-W/08; UFS 20.2.2009, RV/0947-W/08, Wohnbauförderung mittels nicht rückzahlbarer Zuschüsse durch das Land). Nach den Kapitalverkehrsteuerfällen (Gesellschaftsteuer) EuGH 17.10.2002, C-339/99 (ESTAG), EuGH17.20.2002, C-138/00 (Solida, Tech Gate)…

UFSW RV/2555-W/08Wohnbauförderungsdarlehen und Baukostenzuschuss als Teil der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei einem Erwerb vom Wohnungseigentumsorganisator
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2012

…die Bw., dass ein nicht rückzahlbarer Zuschuss keine Gegenleistung sei, die der Grunderwerbsteuer unterliege. Dazu beantragte die Bw. die Abzinsung des anteilig übernommenen Wohnbauförderungsdarlehens und die Ausscheidung der anteiligen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse aus der Bemessungsgrundlage. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung brachte die Bw. einen Vorlageantrag ein…

UFSW RV/2554-W/08Wohnbauförderungsdarlehen und Baukostenzuschuss als Teil der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei einem Erwerb vom Wohnungseigentumsorganisator
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2012

…der Bw., dass ein nicht rückzahlbarer Zuschuss keine Gegenleistung sei, die der Grunderwerbsteuer unterliege. Dazu beantragte der Bw. die Abzinsung des anteilig übernommenen Wohnbauförderungsdarlehens und die Ausscheidung der anteiligen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse aus der Bemessungsgrundlage. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung brachte der Bw. einen Vorlageantrag ein…

UFSW RV/2556-W/08Wohnbauförderungsdarlehen und Baukostenzuschuss als Teil der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei einem Erwerb vom Wohnungseigentumsorganisator
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2012

…der Bw., dass ein nicht rückzahlbarer Zuschuss keine Gegenleistung sei, die der Grunderwerbsteuer unterliege. Dazu beantragte der Bw. die Abzinsung des anteilig übernommenen Wohnbauförderungsdarlehens und die Ausscheidung der anteiligen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse aus der Bemessungsgrundlage. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung brachte der Bw. einen Vorlageantrag ein…

UFSW RV/2557-W/08Wohnbauförderungsdarlehen und Baukostenzuschuss als Teil der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei einem Erwerb vom Wohnungseigentumsorganisator
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2012

…die Bw., dass ein nicht rückzahlbarer Zuschuss keine Gegenleistung sei, die der Grunderwerbsteuer unterliege. Dazu beantragte die Bw. die Abzinsung des anteilig übernommenen Wohnbauförderungsdarlehens und die Ausscheidung der anteiligen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse aus der Bemessungsgrundlage. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung brachte die Bw. einen Vorlageantrag ein…

UFSW RV/1937-W/08Wohnbauförderungsdarlehen und Baukostenzuschuss als Teil der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei einem Erwerb vom Wohnungseigentumsorganisator
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2012

…der Bw., dass ein nicht rückzahlbarer Zuschuss keine Gegenleistung sei, die der Grunderwerbsteuer unterliege. Dazu beantragte der Bw. die Abzinsung des anteilig übernommenen Wohnbauförderungsdarlehens und die Ausscheidung der anteiligen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse aus der Bemessungsgrundlage. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung brachte der Bw. einen Vorlageantrag ein…

UFSW RV/2545-W/08Wohnbauförderungsdarlehen und Baukostenzuschuss als Teil der Bemessungrundlage für die Grunderwerbsteuer bei einem Erwerb vom Wohnungseigentumsorganisator
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2012

…die Bw., dass ein nicht rückzahlbarer Zuschuss keine Gegenleistung sei, die der Grunderwerbsteuer unterliege. Dazu beantragte die Bw. die Abzinsung des anteilig übernommenen Wohnbauförderungsdarlehens und die Ausscheidung der anteiligen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse aus der Bemessungsgrundlage. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung brachte die Bw. einen Vorlageantrag ein…

UFSW RV/0376-W/08Sind Wohnbauförderungsdarlehen für Zwecke der Grunderwerbsteuer abzuzinsen? (Wie RV/0118-W/08)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2009

…Wien | 35.584,00 | Anteiliges Hypothekardarlehen der Bank Austria-Creditanstalt | 110.868,00 | Anteilig auf das Objekt entfallender nicht rückzahlbarer Zuschuss des Landes Wien | 4.938,00 | Gesamtfinanzierungsaufwand | € 222.138,00 a) Der Kaufpreis für den KFZ…

UFSK RV/0418-K/02Zeitpunkt der Gewinnrealisation bei Verzicht des stillen Gesellschafters auf alle Ansprüche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2003

…sei. Für ihn sei nie eine Beteiligung der Gemeinde an seinem Betrieb vorgelegen, sondern nur ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Bei seiner Vernehmung am 9. April 2003 erklärte der Vertreter des Bw auf die Frage: "Seit wann besteht zwischen der Stadtgemeinde G und dem Bw. Einigkeit…