…für Jänner 2006 kein zeitgerechtes Zahlungserleichterungsansuchen iSd § 230 Abs. 3 BAO vor, weshalb der Bw. für die Entrichtung der Umsatzsteuer für Jänner 2006 keine Nachfrist im Sinn des § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO zur Verfügung stand. An dieser Betrachtungsweise ändert auch der Umstand nichts…
…der Berufungsvorentscheidung bereits ins Treffen geführt, hätte es die Bw bei gehöriger Aufmerksamkeit in der Hand gehabt, die Vorschreibung eines Säumniszuschlages durch Einbringung eines zeitgerechten (§ 230 Abs. 3 BAO) Zahlungserleichterungsansuchens zu verhindern. Die Bw behauptete nicht, sich vor bzw. spätestens bei Fälligkeit der Umsatzsteuer 11…
…zweiter Satz BAO eingebracht wird. § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO sieht für den Fall, dass einem zeitgerechten Ansuchen um Zahlungserleichterungen nicht stattgeben wird, für die Abgabenentrichtung eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des das Ansuchen erledigenden Bescheides vor. Gemäß § 217 Abs. 4 lit…
…zeitgerechtes Stundungsansuchen die Verwirkung eines Säumniszuschlages verhindern hätte können. Die Einkommensteuer 2010 sei am 21. November 2011 fällig gewesen, das Ansuchen um Zahlungserleichterung jedoch erst am 30. November 2011 eingebracht worden. Eine spätere Stundung des offenen Betrages vermöge an der Verpflichtung einen Säumniszuschlag vorzuschreiben, nichts…
…Höhe von € 5.210,35 und € 3.619,83 nicht bis zum 15. April 2010 entrichtet wurden. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte die Berufungswerberin (Bw) aus, dass fristgerecht mit 15. April 2010 für den bestehenden Abgabenrückstand ein Zahlungserleichterungsansuchen gestellt worden sei…
…wiederum Ratengesuche, die er mit verspäteten Zahlungen von Kunden und dem dadurch bedingten Fehlen leicht verfügbarer Mittel begründete. Wird einem zeitgerechten Zahlungserleichterungsansuchen nicht stattgegeben, steht eine Nachfrist von einem Monat zu (§ 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO). Ein Zahlungserleichterungsansuchen ist zeitgerecht im Sinne des § 230…
…werden: Während der Dauer der Nachfrist des § 212 Abs.3 zweiter Satz BAO, damit eines Monates ab Bekanntgabe des einem zeitgerechten Zahlungserleichterungsansuchen nicht stattgebenden Bescheides entstehen keine Säumniszuschlagsansprüche. Weiteren Anträgen auf Zahlungserleichterungen, wenn sie innerhalb der Nachfristen des § 212 Abs.3 zweiter Satz eingebracht werden…
… 230 Abs. 2 BAO ergibt sich, dass während der Dauer der Nachfrist des § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO (ein Monat ab Bekanntgabe des einem zeitgerechten Zahlungserleichterungsansuchen nicht stattgebenden Bescheides) keine Säumniszuschlagsansprüche entstehen (Ritz, BAO-Kommentar4, § 217, RZ 21f). Aus dem Akt ergibt sich in…
… 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO (innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des einem zeitgerechten Zahlungserleichterungsansuchens nicht stattgebenden Bescheides) eingebracht werden (Ritz, BAO4, § 217, Tz 18 ff, sowie § 230 Tz 8). Im vorliegenden Fall stellte der Bw zeitgerecht vor Fälligkeit am 20. August 2012 ein Stundungsgesuch…
…durchführt. Lediglich ergänzend ist auf den zutreffenden Hinweis des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung zur verweisen, dass der Anfall der Säumniszuschläge durch zeitgerechte Einbringung eines Zahlungserleichterungsansuchens verhindert hätte werden können. Dem in der Folge eingebrachten Stundungsantrag hat das Finanzamt im Übrigen vollinhaltlich entsprochen und die in…
…Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens vom 16. 8. 2001 vor, welcher ausdrücklich eine Nachfrist zur Entrichtung der rückständigen Abgabenschuldigkeiten, somit auch der Einkommensteuernachforderungen 1996 bis 1998, bis 1. 10. 2001 setzt. Während der Dauer dieser Nachfrist (1 Monat ab Bekanntgabe des einem zeitgerechten Zahlungserleichterungsansuchens nicht stattgebenden Bescheides…
…oder während der Dauer eines diese Abgabe betreffenden Zahlungsaufschubes eingebrachte Ansuchen um Zahlungserleichterungen die Verwirkung von Säumniszuschlägen. Nicht zeitgerecht eingebrachte Ansuchen um Zahlungserleichterungen haben hingegen keine säumniszuschlagsverhindernde Wirkung. Das am 7. Mai 2004 beim Finanzamt eingelangte Ratengesuch wurde nicht zeitgerecht im Sinne des § 230 Abs…
…August 2003 gegen den zuletzt genannten Bescheid noch unerledigt ist. Entgegen der Ansicht der Bw. stand aber dieser Aussetzungsantrag der Anlastung des Säumniszuschlages nicht entgegen, weil nur ein zeitgerecht iSd § 218 Abs. 4 und 5 BAO - (vor Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur…
…selbst kein grobes Verschulden an der nicht zeitgerechten Entrichtung der am 30. Juli 2012 fälligen Einkommensteuernachzahlung 2010 angelastet werden kann, hat er doch seine steuerliche Vertretung vor Fälligkeit mit der Einbringung eines Zahlungserleichterungsansuchens beauftragt. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist jedoch ein grobes Verschulden…
…scheine im Rahmen des Ermessens nicht sinnvoll, ist ihm insoweit entgegen zu halten, dass durch die Einbringung ein Zahlungserleichterungsansuchens, welches nach dem Fälligkeitstag (hier: 15. Februar 2011) eingebracht wurde, weder ein Fälligkeitstermin ausgesetzt noch ein Verschulden an der nicht zeitgerechten Entrichtung einer Abgabe beseitigt werden…
…eingebrachten Zahlungserleichterungsansuchen nicht stattgegeben wird, steht dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des das Ansuchen erledigenden Bescheides zu (§ 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO). Mit Ablauf dieser Nachfrist enden die einbringungshemmende Wirkung und die säumniszuschlagsvermeidende Wirkung eines zeitgerechten Zahlungserleichterungsansuchens…
…seien alle Abgabenschuldigkeiten zeitgerecht entrichtet worden. Die positive Erledigung des Zahlungserleichterungsansuchens vom 10. Juli bereits am 13. Juli spreche zusätzlich gegen eine Säumnis. Eine Berufungserledigung gegen einen Säumniszuschlag nach eineinhalb Jahren sei völlig inakzeptabel und stelle schon eine an sich durch nichts entschuldbare Säumnis der…
…die von der Zahlungserleichterung bisher nicht erfasst waren, ausgedehnt wird. Zahlungserleichterungsansuchen, die vor Ablauf einer Zahlungsfrist eingebracht werden, haben keine hemmende Wirkung, wenn es sich bei dieser Frist um eine solche des § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO handelt (Nichtstattgabe eines zeitgerechten Zahlungserleichterungsansuchens) handelt (vgl…
…Vorschriften - anders als etwa bei einem neuerlichen Ansuchen nach Abweisung des ersten Ansuchens - nur auf das (ursprüngliche) Zahlungserleichterungsansuchen (nicht aber auf die Berufung) bezogen werden." Die Bw. hat mit Eingabe vom 14. November 2011, zeitgerecht (die Einkommensteuervorauszahlung für das vierte Quartal 2011 war am 15…
… 212 Abs. 2 zweiter Satz eingebracht wurde; dies gilt nicht, wenn es sich bei der Zahlungsfrist um eine Nachfrist gemäß § 212 Abs. 3 erster oder zweiter Satz handelt. Das Zahlungserleichterungsansuchen für die Umsatzsteuer November 2006 wurde unbestritten erst am 16. Jänner 2007, somit um einen…