…Auswirkungen das Vorliegen eines nicht vorwerfbaren Rechtsirrtums in keiner Weise dargetan wird. Auch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 18.12.1997, 96/15/0269) vermag der bloße Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung des Bw. das Vorliegen eines nicht vorwerfbaren Rechtsirrtums in keiner Weise darzutun…
…ein solcher Rechtsirrtum nicht vorzuwerfen wäre, ist dem zu entgegnen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 18.12.1997, 96/15/0269) mit dem bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung des Bw in keiner Weise dargetan wird, dass ein derartiger, nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum vorgelegen…
…ein solcher Rechtsirrtum nicht vorzuwerfen wäre, ist dem zu entgegnen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 18.12.1997, 96/15/0269) mit dem bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung des Bw. in keiner Weise dargetan wird, dass ein derartiger, nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum vorgelegen…
…zu gewinnen wäre, ist nicht ersichtlich. In diesem Fall ging es um die steuerliche Behandlung von an Dienstnehmer gezahlten Tagesgeldern. Der Verwaltungsgerichtshof sprach dabei aus, dass mit dem bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung des Beschwerdeführers kein nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum dargetan werde, der die Annahme…
…nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum vorgelegen wäre, wird aber mit dem bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung des Vertreters in keiner Weise dargetan (VwGH 23.4.2008, 2004/13/0142). Die nach § 9 BAO erforderliche Verschuldensprüfung hat von der objektiven Richtigkeit der Abgabenfestsetzung auszugehen. Ein Rechtsirrtum bzw…
…Ausmaß nicht hätte vorhersehen können und daher ein sein Verschulden ausschließender, weil nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum, anzunehmen wäre. Erst nach Kenntnisnahme des Prüfungsergebnisses wäre ihm die Abgabenverbindlichkeit erkennbar gewesen. Zu diesem Zeitpunkt wäre ihm allerdings die Entrichtung als Geschäftsführer der zu diesem Zeitpunkt insolventen Gesellschaft nicht…
…nicht als Fahrlässigkeit zuzurechnen, wenn die objektiv gebotene, der Sache nach pflichtgemäße, nach den subjektiven Verhältnissen zumutbare Sorgfalt nicht außer Acht gelassen wurde (u.a. VwGH 23.6.2009, 2007/13/0005). Ein nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum wird im Übrigen durch den bloßen Hinweis auf eine…
…nur dann entschuldbar und nicht als Fahrlässigkeit zuzurechnen, wenn die objektiv gebotene, der Sache nach pflichtgemäße, nach den subjektiven Verhältnissen zumutbare Sorgfalt nicht außer Acht gelassen wurde. Ein nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum wird durch den bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung allerdings noch nicht dargetan. Obwohl…
…für die Nichtabfuhr der Abzugssteuern verantwortlich sein, wäre er einem nicht vorwerfbaren Rechtsirrtum unterlegen. Auch hinsichtlich des Faktums des zu Unrecht geltend gemachten Reparaturaufwandes 1997 im Zusammenhang mit seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erachte sich K für beschwert, weil er sich einer fahrlässigen Vorgangsweise…
…Auflieger" verwende und habe der Bw. Zugänge bei diesen Fahrzeugen im Wege des Wirtschaftsprüfungsberichtes auch immer bekannt gegeben. Letztlich sei auch eine allfällig vorhandene objektive Sorgfaltswidrigkeit dem Bw. nicht vorwerfbar, da dieser seit dem Jahre 1997 gesundheitlich beeinträchtigt sei. Diesbezüglich werde eine ärztliche Bestätigung vorgelegt…
…VL bestimmt gewesen seien. Es werde daher zum Beweis dafür, dass der Berufungswerber nichts verschwiegen habe, seine Einvernahme im Rahmen des Berufungsverfahrens beantragt. Selbst wenn daraus dennoch ein vorwerfbarer Rechtsirrtum abgeleitet würde, bestünde nur eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Verkürzung der Eingangsabgaben bzw. ein fahrlässiger Eingriff…
…eine Rechtfertigung wie bisher, letztendlich gestützt auf einen angeblichen Rechtsirrtum, nicht mehr glaubhaft sein wird und sie voraussichtlich mit empfindlicher Bestrafung zu rechnen haben würden. Noch vor Ergehen der schriftlichen Ausfertigung der Berufungsentscheidung im gegenständlichen Finanzstrafverfahren hat der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 2. März 2006…
…vor. Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für nicht entrichtete Kapitalertragsteuer auch dann, wenn damals (entgegen der Meinung der Betriebsprüfung) nach ihrer Beurteilung und seinem Wissensstand keine Kapitalertragsteuer angefallen ist, er aber keinen ein Verschulden ausschließenden, nicht vorwerfbaren Rechtsirrtum dartun kann (UFS vom 25.6.2010…
…einer Betriebsprüfung mittellosen GmbH (anhängiges Konkursverfahren) haftet für nicht entrichtete Kapitalertragsteuer auch dann, wenn damals (entgegen der Meinung der Betriebsprüfung) nach ihrer Beurteilung und ihrem Wissensstand keine Kapitalertragsteuer angefallen ist, sie aber keinen ein Verschulden ausschließenden, nicht vorwerfbaren Rechtsirrtum dartun kann (VwGH 17.12.2003…
…Fall nicht vor (vgl. VwGH 10.9.1987, 86/13/0148). Selbst wenn dieses Vorbringen dahin zu verstehen sein sollte, dass den Bw. an der Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch Nichtabfuhr der haftungsgegenständlichen Kapitalertragsteuer infolge eines nicht vorwerfbaren Rechtsirrtums kein Verschulden treffe, vermag dieses Vorbringen nicht…
…vorwerfbaren Rechtsirrtum dartun kann (UFS vom 25.6.2010, GZ. RV/3058-W/09). Dieser Rechtssatz gilt nach Ansicht des UFS auch für die im Zusammenhang mit der verdeckten Gewinnausschüttung angefallenen haftungsgegenständlichen Umsatzsteuern, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Der Bw. bringt vor, dass ihn der Notar nicht…
…einem wenngleich ihm vorwerfbaren Rechtsirrtum befunden und solcherart über einem Zeitraum von zwei Jahren hinweg grob fahrlässig gehandelt. Der Beschuldigte hat daher (zusätzlich) grob fahrlässig bewirkt, dass - unter Verletzung der Anmeldungsverpflichtung - bis zu den im Spruch bezeichneten Zeitpunkten die jeweiligen Kapitalertragsteuern nicht abgeführt worden sind…
…ein langer Tatzeitraum als erschwerend gewertet worden, dafür aber der Aspekt der lange zurückliegenden Tat bzw. des seitherigen Wohlverhaltens und des Rechtsirrtums als mildernd unberücksichtigt geblieben. Eine Berufung des Amtsbeauftragten liegt nicht vor. Am 17. und am 29. Juni 2010 wurde vom Verteidiger Akteneinsicht genommen…
…die tatsächlich nicht den Tatsachen entsprechen und die Erfüllung dieser Pflicht einem Rechtsanwalt wohl außer Zweifel auch subjektiv zumutbar sei, sodass die Unterzeichnung des gegenständlichen Vertrages mangels ausreichender Kontrolle als vorwerfbares Verhalten seitens des Bw anzusehen ist. Der Bw bekämpft auch die Höhe des strafbestimmenden…
…Aufenthaltes der Künstler in Österreich durch den Bw. um eine vertretbare Rechtsansicht, sodass der Rechtsirrtum, die der Abzugsteuer zugrundeliegenden Honorare würden infolge unbeschränkter Steuerpflicht der Künstler nicht der Abzugsteuer unterliegen, nicht vorwerfbar ist, zumal zudem der Bw. dem Steuerberater alle abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte vorgetragen und…