…nicht mehr existente Kommanditgesellschaft ergehen, können sie keine Rechtswirkungen entfalten (VwGH12.1988, 88/14/0192; 30.5.1984, 4/13/0104). Bezogen auf den vorliegenden Fall bedeutet das, dass es den als Bescheid bezeichneten Schriftstücken vom 29.6.2007, welche an eine bereits aufgelöste Kommanditgesellschaft…
…worden und somit zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung rechtlich nicht mehr existent war und die übrigen, an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Beteiligten nur unkonkretisiert ("und Mitgesellschafter") angeführt waren, gelangte der unabhängige Finanzsenat zu der Ansicht, dass die bekämpften Bescheide nicht wirksam ergangen sind. Demzufolge war die…
…mit Bescheid vom 17.2.2006 "für gegenstandslos erklärt", weil die Bescheide "falsch" (gemeint wohl: an die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existente Mitunternehmerschaft) zugestellt und daher "nicht rechtskräftig" (gemeint wohl: nicht rechtswirksam erlassen) wurden. Mit selbem Datum erließ das Finanzamt neue Wiederaufnahmebescheide und Feststellungsbescheide…
…29.3.2006, 2001/14/0091). Daraus folgt, dass Bescheide, die für eine Personengesellschaft des Handelsrechts bestimmt sind, bis zur Vollbeendigung an die Personengesellschaft zu richten sind. Ins Leere gehen allerdings an rechtlich (infolge Beendigung) nicht mehr existente Gesellschaften gerichtete Bescheide (vgl. Ritz, BAO3, § 97…
…in diesem Zusammenhang nicht noch ein weiterer Bescheid in der selben Sache an die Bf ergehen, auch wenn in der nunmehrigen Parteienbezeichnung die Firma SAG auf Grund der Gesamtrechtsnachfolge als Bescheidadressat tituliert werde. Da die Bf auf Grund des Einbringungsvertrages rechtlich nicht mehr existent sei…
…1. Dezember 2000 zurück, weil die Kommanditgesellschaft im Zeitpunkt der Erlassung dieses gemäß § 200 BAO engültigen Einkünftefeststellungsbescheides bereits vollbeendet - im Firmenbuch gelöscht und vermögenslos - war und der Einschreiter daher für eine nicht mehr existente Gesellschaft, die keine rechtsgültige Vollmacht mehr erteilen konnte, einschritt. Am 23…
…30.6.2000 im Firmenbuch gelöscht worden sei. Der Bescheidadressat sei also zum Zeitpunkt des ergangenen und nunmehr angefochtenen Bescheides und des nunmehr durch Berufungsvorentscheidung zwischenerledigten Bescheides nicht mehr existent. An eine nicht existente Firma könne kein Bescheid zugestellt werden. Der Bescheid sei sohin nichtig…
…gar nicht mehr existente Firma nicht rechtsgültig als Rechnungsausstellerin einer Rechnung, datiert mit 31.12.2007, fungieren kann. Weiters ist zu bemerken, dass die auf der Rechnung (nachträglich) angeführte UID-Nummer der Rechnungsausstellerin mit 7.12.2004 in ihrer Gültigkeit begrenzt ist, also nicht mehr…
…gemeinschaftlich erzielten Einkünfte zugeflossen sind (§ 191 Abs. 2 BAO). An nicht (mehr) existente Personengemeinschaften gerichtete Bescheide gehen ins Leere und können daher keine Wirksamkeit entfalten (vgl. zB VwGH 23.02.2005, 2002/14/0001). Der namentlichen Bezeichnung der Gesellschafter (Beteiligte, Teilhaber) im Spruch des Feststellungsbescheides…
…gegenständliche stille Gesellschaft somit nicht mehr. Bei einer stillen Gesellschaft besteht - anders als bei Personengesellschaften des Handelsrechts - nach ihrer Auflösung die Parteifähigkeit nicht weiter. Bescheide sind daher im Sinne obiger Rechtsvorschriften an die ehemaligen Gesellschafter zu richten. An nicht (mehr) existente Personengemeinschaften gerichtete Bescheide gehen…
…sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat.") weggefallen. Dementsprechend richtet sich die Berufung vom 30. September 2000, soweit die Einkommensteuer 1990 bis 1995 betroffen ist, gegen nicht (mehr) existente Bescheide und war daher als unzulässig gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO zurückzuweisen (siehe auch Ritz…
…vertreten, dass die KG mit der Löschung als Rechtssubjekt aus dem Rechtbestand ausgeschieden sei. Eine Zustellung von amtlichen Schriftstücken an die gelöschte Firma sei aus diesem Grunde nicht mehr möglich." Im Punkt "Prüfungsabschluss" des dargestellten Prüfungsberichtes wurde festgehalten, dass die Feststellungen in den Tz. 1…
…Ferner werde entschieden zurückgewiesen, dass der ehemaligen steuerpflichtigen Gesellschaft vorgeworfen würde, dass aktivierte Belege aus den Jahren beginnend mit 1993 bis 1998 nicht mehr vorgelegt worden seien. Von der Außenprüfung sei unverständlicherweise negiert worden, dass hinsichtlich dieser Jahre bereits Bemessungsverjährung eingetreten sei und die in…
…des Bescheides ist zu entnehmen, dass sich der Verkehr zwischen Partei und Behörde zwischen J. und der BH abspielte und der Masseverwalter nicht mehr eingeschaltet war (der Feststellungsbescheid gemäß § 10 ALSAG vom 19.1.2004 war noch an die KG ergangen). Aus einem Aktenvermerk der…
…Bescheid gem. § 188 BAO für das Jahr 1995 Berufung, mit der Begründung, es handle sich richtigerweise nicht um eine Kommanditgesellschaft, sondern, da eine Protokollierung vom Handelsgericht verweigert worden wäre, um eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht. Der Gesellschafter A sei am 6.2.1995 verstorben, der…
…Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit auf die Erfüllung eines einzigen Werkvertrages oder Werklieferungsvertrages beschränkt. (5) Werden in einem Dokument, das Form und Inhalt eines Feststellungsbescheides hat, gemeinschaftliche Einkünfte auch Personen oder Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugerechnet, die nicht mehr rechtlich existent…
…als eben entlassener beschuldigter Straftäter nicht mehr als von den Gesellschaftern zur Geschäftsführung bestellte Person iSd § 81 BAO anzusehen gewesen.Diverse Vorwürfe an die Behörde, insbesondere unter Missbrauch des Ermessensspielraumes iSd § 101 Abs. 3 BAO [Nutzung der Zustellfiktion] die Feststellungsbescheide nicht den Anlegern zur Kenntnis…
…jedoch nicht Parteien des Abgabenverfahrens gewesen, da die Kommanditgesellschaft trotz Löschung im Firmenbuch solange fortbesteht, als noch ein Abwicklungsbedarf bestehe. Die Bescheide richteten sich jedoch an eine Personenvereinigung der ehemaligen Mitglieder der Kommanditgesellschaft, die jedoch noch nicht entstanden und daher rechtlich auch nicht existent sei…
…egal ob solche Bescheide hand- oder maschinenschriftlich oder auf egal welche Weise korrigiert oder ergänzt oder auch nur kopiert wurden, die Ausnahme des § 96 letzter Satz BAO nicht mehr zum Tragen kommt, und ein solches Schriftstück die Voraussetzungen des § 96 erster Satz BAO erfüllen muss…
…die Bescheide vom 20. Juli 2001 hätten weder gegenüber der nicht mehr existenten P noch gegenüber der N, an welche die Bescheide vom 20. Juli 2001 nicht gerichtet waren, eine Rechtswirkung entfaltet. Im nunmehr anhängigen Berufungsverfahren sind folgende Verfahren betreffend Zurückweisungsbescheide sowie DB/DZ-Bescheide…