…nicht mehr existente Kommanditgesellschaft ergehen, können sie keine Rechtswirkungen entfalten (VwGH12.1988, 88/14/0192; 30.5.1984, 4/13/0104). Bezogen auf den vorliegenden Fall bedeutet das, dass es den als Bescheid bezeichneten Schriftstücken vom 29.6.2007, welche an eine bereits aufgelöste Kommanditgesellschaft…
…lit. a BAO als nicht zulässig zurückgewiesen." Dies wurde im Kern folgendermaßen begründet: "Laut Einsichtnahme in das Firmenbuch wurde die KG mit xx.07.2011 gelöscht. […] Der am 16.05.2014 vom Finanzamt erlassene Bescheid […] erging an eine nicht mehr existente Kommanditgesellschaft. Die…
…der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Rechtsfolge der Zurückweisung im Fall einer Beschwerde gegen eine an eine nicht mehr existente Personengesellschaft gerichtete Erledigung ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Mangels einer Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung war die Revision daher nicht zuzulassen. Innsbruck…
…worden und somit zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung rechtlich nicht mehr existent war und die übrigen, an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Beteiligten nur unkonkretisiert ("und Mitgesellschafter") angeführt waren, gelangte der unabhängige Finanzsenat zu der Ansicht, dass die bekämpften Bescheide nicht wirksam ergangen sind. Demzufolge war die…
…13/0035; sowie OGH vom 20. Mai 1999, 6Ob 330/98t). Da die beschwerdeführende Gesellschaft über kein Vermögen mehr verfüge, steht zweifelsfrei fest, dass die Rechtsfähigkeit dieser Gesellschaft untergegangen sei. Gegen eine nicht mehr existente Gesellschaft gerichtete Rechtshandlungen sind absolut unwirksam (Ritz, BAO, Kommentar, 5…
…ist auch dann zu beachten, wenn eine falsche oder eine bereits nicht mehr existente Person zu Unrecht als Empfänger bezeichnet wird, weil auch in einem solchen Fall die tatsächlich zum Empfang des Schriftstückes bevollmächtigte Person nicht als solche bezeichnet wurde (Schmid in Bumberger/Schmid, ZustG…
…mit Bescheid vom 17.2.2006 "für gegenstandslos erklärt", weil die Bescheide "falsch" (gemeint wohl: an die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existente Mitunternehmerschaft) zugestellt und daher "nicht rechtskräftig" (gemeint wohl: nicht rechtswirksam erlassen) wurden. Mit selbem Datum erließ das Finanzamt neue Wiederaufnahmebescheide und Feststellungsbescheide…
…des einzigen Komplementärs der Beschwerdeführerin, war die Kommanditgesellschaft als Personengesellschaft nicht mehr existent. Dazu kommt, dass eine nach englischem Recht gegründete Limited mit Verwaltungssitz in Österreich seit dem Ende des Brexit-Übergangszeitraums (dh seit 01.01.2021) nicht mehr besteht. An ihre Stelle sind im…
…der Kommanditist als einziger beschränkt haftender Gesellschafter der Beschwerdeführerin. Mit der Beendigung ("dissolution") der [...] LIMITED am 25.05.2010 und dem damit einhergehenden Wegfall des einzigen Komplementärs der Beschwerdeführerin, war die Kommanditgesellschaft als Personengesellschaft nicht mehr existent. Gemäß § 142 UGB erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation…
…der Kommanditist als einziger beschränkt haftender Gesellschafter der Beschwerdeführerin. Mit der Beendigung ("dissolution") der [...] LIMITED am 25.05.2010 und dem damit einhergehenden Wegfall des einzigen Komplementärs der Beschwerdeführerin, war die Kommanditgesellschaft als Personengesellschaft nicht mehr existent. Gemäß § 142 UGB erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation…
…29.3.2006, 2001/14/0091). Daraus folgt, dass Bescheide, die für eine Personengesellschaft des Handelsrechts bestimmt sind, bis zur Vollbeendigung an die Personengesellschaft zu richten sind. Ins Leere gehen allerdings an rechtlich (infolge Beendigung) nicht mehr existente Gesellschaften gerichtete Bescheide (vgl. Ritz, BAO3, § 97…
…in diesem Zusammenhang nicht noch ein weiterer Bescheid in der selben Sache an die Bf ergehen, auch wenn in der nunmehrigen Parteienbezeichnung die Firma SAG auf Grund der Gesamtrechtsnachfolge als Bescheidadressat tituliert werde. Da die Bf auf Grund des Einbringungsvertrages rechtlich nicht mehr existent sei…
…1. Dezember 2000 zurück, weil die Kommanditgesellschaft im Zeitpunkt der Erlassung dieses gemäß § 200 BAO engültigen Einkünftefeststellungsbescheides bereits vollbeendet - im Firmenbuch gelöscht und vermögenslos - war und der Einschreiter daher für eine nicht mehr existente Gesellschaft, die keine rechtsgültige Vollmacht mehr erteilen konnte, einschritt. Am 23…
…April 2016 ein. Darin wurde, zusammengefasst beantragt: 1. dass der Feststellungsbescheid 2006 unserer Klientin vom 10. Juni 2014 als Nichtbescheid festzustellen ist, da er an eine nicht mehr existente Personengesellschaft adressiert wurde; 2. in eventu die amtswegige Aufhebung gem. § 295 Abs. 1 BAO dieses Bescheides…
…0035; OGH vom 20. Mai 1999, 6 Ob 330/98t). Das ist im gegenständlichen Fall zu bejahen; die Rechtspersönlichkeit der Bf. ist somit erloschen. Gegen eine nicht mehr existente Gesellschaft gerichtete Rechtshandlungen sind absolut unwirksam (Ritz, BAO, Kommentar5, Tz 1 und 4 zu § 79). An…
…nach der Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB durch die [GmbH] ([FN-2]) ab 09/13 nicht mehr rechtlich existierte, kommt der an ein nicht mehr bestehendes Rechtsgebilde gerichteten angefochtenen Erledigung keine Bescheidqualität zu. Die Beschwerde war daher mangels Vorliegens eines rechtswirksam erlassenen Bescheides gemäß § 260 Abs…
…wenn sie nicht zulässig ist. Bescheidbeschwerden gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter sind als unzulässig zurückzuweisen (Ritz, BAO6, § 260 Tz 8, mit weiteren Nachweisen). Kein Bescheid liegt z.B. vor, wenn die an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung an keine Rechtsperson, sondern an eine nicht mehr existente Personengesellschaft…
…6) Beschwerdevorentscheidungen der belangten Behörde vom 11.3.2019 unter St.Nr. Steuernummer gestellt worden ist, und schon deshalb unzulässig ist. Weiters ist der Vorlageantrag für eine nicht mehr existente Partei gestellt worden (s. unten Pkt. 7) und auch deshalb unzulässig. Über einen unzulässigen Vorlageantrag…
…30.6.2000 im Firmenbuch gelöscht worden sei. Der Bescheidadressat sei also zum Zeitpunkt des ergangenen und nunmehr angefochtenen Bescheides und des nunmehr durch Berufungsvorentscheidung zwischenerledigten Bescheides nicht mehr existent. An eine nicht existente Firma könne kein Bescheid zugestellt werden. Der Bescheid sei sohin nichtig…
…gar nicht mehr existente Firma nicht rechtsgültig als Rechnungsausstellerin einer Rechnung, datiert mit 31.12.2007, fungieren kann. Weiters ist zu bemerken, dass die auf der Rechnung (nachträglich) angeführte UID-Nummer der Rechnungsausstellerin mit 7.12.2004 in ihrer Gültigkeit begrenzt ist, also nicht mehr…