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15 052 Treffer239 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/2933-W/09Die bloße Übermittlung eines neuen Lohnzettels stellt keinen Wiederaufnahmegrund dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2009

…2009 die Einkommensteuer gem. § 303 Abs 4 BAO wieder auf und erließ an diesem Tag geänderte Wiederaufnahme- und Sachbescheide. Begründet wurde die Wiederaufnahme der Verfahren damit "dass ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde. Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen - § 20 BAO…

UFSL RV/0770-L/10Wenn der Abgabenbehörde erster Instanz ein zusätzlicher Lohnzettel verspätet bekannt gegeben wird, ist die Wiederaufnahme des Verfahrens amtswegig zu verfügen (Neuhervorkommenstatbestand - nova reperta)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

… 303 BAO, 6 b) cc) (vgl. in diesem Sinne bereits auch die UFS-Entscheidung vom 06.06.2007, RV/0407-L/05). Das verspätete Hervorkommen der Lohnzettel der Fa. S. stellt jedenfalls eine neue Tatsache dar, die die Abgabenbehörde I. Instanz zur Wiederaufnahme der Verfahren…

UFSW RV/2250-W/081. Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens bei sog. "Subjektvereinigung"? 2. Frage, ob eine Abgabe hinterzogen ist, ist Vorfrage.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2008

…Einkommensteuerverfahrens für 1999 an, dass von einem der Arbeitgeber (pensionsauszahlenden Stellen) der Bw. ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei. Zur Verjährungsproblematik im gegenständlichen Fall ist festzuhalten, dass das Finanzamt offensichtlich vom Vorliegen von Abgabenhinterziehung ausgeht und deshalb die siebenjährige Verjährungsfrist des § 207 Abs…

UFSW RV/1247-W/081. Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens bei sog. "Subjektvereinigung"? 2. Frage, ob eine Abgabe hinterzogen ist, ist Vorfrage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2008

…Begründung der amtswegigen Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens für 1999 an, dass von einem der Arbeitgeber (pensionsauszahlenden Stellen) der Bw. ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei (siehe oben im Sachverhaltsteil). Zur Verjährungsproblematik im gegenständlichen Fall ist festzuhalten, dass das Finanzamt offensichtlich vom Vorliegen von Abgabenhinterziehung…

UFSW RV/1816-W/12Weiterer Lohnzettel tauglicher Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2013

…1.2011 sei er in Krankenstand gewesen. Er könne nicht verstehen, welcher berichtigte oder neue Lohnzettel dem Finanzamt übermittelt worden sei. Nachdem die Berufungen mit Berufungsvorentscheidung vom 15.4.2011 als unbegründet abgewiesen worden waren, stellte der Bw. mit Schriftsatz vom 3.5.2011 den…

UFSF RV/0380-F/10Wiederaufnahme nach Übermittlung berichtigter Lohnzettel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2012

…Zum einen sei die Begründung der angefochtenen Bescheide "formelhaft" und "standardisiert", indem sie allgemein gehalten auf die Übermittlung berichtigter und neuer Lohnzettel durch die PVA verweise. Ebenso formelhaft sei auch das Ermessen begründet. Zum anderen sei dem Finanzamt das Vorliegen von Pensionseinkünften der PVA im…

UFSG RV/0807-G/07Lohnzettelberichtigung und Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2008

…Am 3. Mai 2007 sei von den Stadtwerken X ein berichtigter Lohnzettel (Feld: Soziale Stellung nunmehr "Beamter in Ruhe") übermittelt worden. Im neuen Einkommensteuerbescheid vom 1. Juni 2007 habe sich auf Grund des Wegfalls des Werbungskostenpauschales und des Verkehrs- und Arbeitnehmerabsetzbetrages (diese stünden nur aktiven…

UFSK RV/0016-K/06Wiederaufnahme des Verfahrens, unvollständige Lohnzettel im Erstverfahren, berichtigte Lohnzettel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.01.2007

…weil von einem Arbeitgeber der Bw. ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei. In den neu ergangenen Einkommensteuerbescheiden desselben Datums wurden die Pensionseinkünfte der RfK mit S 201.600,00 (für das Jahr 2001) und € 13.682,44 (für das Jahr 2002) angesetzt…

UFSI RV/0060-I/12Wiederaufnahme nach Übermittlung eines neuen Lohnzettels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012

…Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2006 mit nachstehender Begründung: "Das Verfahren war gemäß § 303 (4) BAO wiederaufzunehmen, weil ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde, aus dem sich eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergibt. Zur näheren Begründung wird auf die Begründung des im wiederaufgenommen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides verwiesen…

UFSG RV/0578-G/10Arbeitnehmerveranlagung - Stornierung eines Lohnzettels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2012

…der am 28. Jänner 2009 (elektronisch) eingelangten Erklärung - zur Einkommensteuer veranlagt und diese mit € -3.262,12 festgesetzt. Mit Bescheid vom 6. Mai 2010 wurde das Verfahren mit der Begründung, es sei ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden, gemäß § 303 Abs. 4 BAO…

UFSG RV/0763-G/11Nachträglich berücksichtigte Lohnzettel und Wiederaufnahmsgründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2012

…Als neue Tatsache gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO werde angeführt, dass die Bw. auf Grund eines Schreibens der X-Kammer im Jänner 2011 erfahren habe, dass der Abgabenbehörde Lohnzettel für die Jahre 2007 bis 2010 in den ersten beiden Monaten der Folgejahre übermittelt…

UFSL RV/0807-L/10Wiederaufnahmegrund "berichtigter Lohnzettel" bei Aktivsetzung eines bereits unter den "historischen Meldungen" befindlichen Lohnzettels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2011

…einen standardisierten Textbaustein, woraus keinesfalls ableitbar sei, worauf sich die Wiederaufnahme konkret beziehe. Insbesondere aus den Formulierungen "einem ihrer Arbeitgeber (pensionsauszahlenden Stellen)" und "berichtigter oder neuer Lohnzettel" sei für die Bw. nicht ersichtlich, welcher Grund tatsächlich zur Wiederaufnahme des Verfahrens geführt habe. Da aus dem…

UFSW RV/0712-W/11Lohnzettelkorrektur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2011

…dass das Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO wiederaufgenommen worden sei, weil ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei. Die Wiederaufnahme sei unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt worden. Im vorliegenden Fall überwiege das Interesse der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der…

UFSI RV/0553-I/11Die Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels stellt keine ausreichende Begründung für die Wiederaufnahme eines Einkommensteuerverfahrens dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2012

…der Arbeitgeber für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer haftet, ist daher nicht mehr einzugehen.. 4. Zusammenfassend stellt die Übermittlung eines berichtigten oder neuen Lohnzettels allein keine geeignete Begründung für die Wiederaufnahme eines Verfahrens dar. Der Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid war daher Folge zu geben…

UFSL RV/0483-L/11Wiederaufnahme nach Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels wegen Nichterfassung sämtlicher Bezüge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2012

…lautet: "Das Verfahren war gemäß § 303 Abs. 4 BAO wiederaufzunehmen, weil ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde, aus dem sich eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergibt. Zur näheren Begründung wird auf die Begründung des im wiederaufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides verwiesen. Die Wiederaufnahme wurde im Rahmen…

UFSL RV/0809-L/09Wiederaufnahmegrund bei Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels (Korrektur des Pendlerpauschales)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2009

… 303 Abs. 1 lit. a und c BAO. Da die Mitteilung des Dienstgebers irrtümlich vom "Nichtzustehen des Pendlerpauschales" (Übermittlung eines neuen Lohnzettels) ausgehe, diese Gründe tatsächlich aber nicht zuträfen, lägen die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme nicht vor. Auch unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen sei…

UFSW RV/0803-W/08Bloße Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels Wiederaufnahmegrund?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2008

…Fall stützt das Finanzamt seine Wiederaufnahme allein darauf, dass jeweils ein neuer Lohnzettel übermittelt worden sei. Damit hat das Finanzamt jedoch keinen tauglichen Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens dargetan. Nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits existente Tatsachen bzw. Beweismittel können Wiederaufnahmegründe darstellen. Hingegen bilden…

UFSW RV/2976-W/02Berichtigung von Lohnzettel aufgrund der Übernahme unrichtiger Werte aus dem Lohnkonto
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2004

…Höhe, der dem Bw. tatsächlich zugeflossenen Beträge gepflogen, wobei seitens der Abgabenbehörde erster Instanz die Ausstellung berichtigter Lohnzettel in Aussicht gestellt wurde. Im Ergebnis wurde am 22. März 2004 für das Jahr 1998 ein neuer Lohnzettel betreffend die Tätigkeit des Bw. bei der Fa. S…

UFSL RV/1053-L/08Wiederaufnahme des Verfahrens bei Übermittlung eines weiteren Lohnzettels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2008

…bzw. anrechenbare Lohnsteuer ausgewiesen hatte. In diesem Zusammenhang wurde ihm gegenüber vom Sachbearbeiter des Finanzamtes dargelegt, dass nach dessen Erachten neue Tatsachen insofern vorlägen, als der PAG-Lohnzettel erstmalig am 25. April 2008 (ohne Lohnsteuer) und dann neuerlich am 19. Mai 2008 übermittelt worden wäre…

UFSG RV/0513-G/12amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens und gleichzeitige Erlassung eines neuen Sachbescheides nach Übermittlung eines weiteren Lohnzettels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2013

…der Begründung, dass das Verfahren gemäß § 303 (4) BAO wiederaufzunehmen gewesen wäre, weil ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden wäre, aus dem sich eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergeben würde. Zur näheren Begründung werde auf die Begründung des im wiederaufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides verwiesen. Die…