…einem im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Keine Wiederaufnahmegründe sind jedoch beispielsweise: neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorgehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig…
…Aufwendungen Werbungskosten darstellen. Sie habe dies zuvor nicht gewusst, da sich ihr Ex-Gatte um "diese Sachen" gekümmert habe. Mit diesem Vorbringen stützt die Bw jedoch ihr Vorbringen auf neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen. Solche Erkenntnisse stellen jedoch, wie oben…
…des Finanzamtes, Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen stellten - gleichgültig ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen worden seien - keine neu hervorgekommenen Tatsachen im Sinne des § 303…
…gegeben, da im berufungsgegenständlichen Fall auch die Änderung einer rechtlichen Würdigung (zwar durch den Steuerberater bzw. die nunmehrige Bw.) vorliegt und eindeutig aus dem bezogenen Judikat zu entnehmen ist, dass neue Erkenntnisse hinsichtlich der rechtlichen Beurteilungen von Sachverhaltselementen keine Wiederaufnahmegründe (kein Neuhervorkommen von Tatsachen) darstellen…
…der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, einzubringen ". "Es entspricht der ständigen Rechtsprechung zu § 303 Abs. 1 lit. b BAO, dass neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen durch Änderungen der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung, Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden…
…7 und die dort angeführte Rechtsprechung). Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen (VwGH vom 26.7…
…22.10.1980, 695/80). Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neuen Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden, stellen keine Tatsachen dar…
…also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten. Keine Wiederaufnahmegründe sind aber etwa - neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender…
…rechtlichen Bedenken des Bw. gegen die Richtigkeit der in Rechtskraft erwachsenen Einkommensteuerbescheide der Jahre 1998, 1999 und 2000 bilden jedoch keinen Wiederaufnahmsgrund (vgl. hiezu Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 13. September 2004, Zl. 2000/17/0018); neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen…
…Tatsachen) sind ua. etwa neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden (VwGH 19.5.1993, 91/13/0224…
…VwGH-Erkenntnis vom 9. Juli 1997, 96/13/0185). Keine Wiederaufnahmsgründe (Tatsachen) sind demnach neue Erkenntnisse in bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen (vgl. VwGH-Erkenntnis vom 19. Mai 1993, Zl. 91/13/0224) oder das Hervorkommen von Rechtsirrtümern (vgl. VwGH-Erkenntnis vom 17…
…Absichten oder Gesinnungen). Keine Wiederaufnahmegründe (keine Tatsachen) seien hingegen etwa neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen würden (unter…
…einen Wiederaufnahmegrund im Sinne des § 303 Abs 1 lit b BAO darstellt. Neue Erkenntnisse (sowohl seitens der Behörde als auch seitens des Steuerpflichtigen) in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob diese späteren Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder die Rechtsprechung oder…
…ob die Wiederaufnahme verfügt wird. Neue Tatsachen sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände. Keine Wiederaufnahmegründe sind hingegen neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung…
…denn neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung gewonnen werden, stellen ebenso wie Entscheidungen von Gerichten, bzw. höchstgerichtliche Erkenntnisse, keine neue Tatsachen dar. Weiters hat…
…dem dieser ausführt, dass neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neuen Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - keine Tatsachen sind. Die nachteiligen…
…könnten. Mit Bescheid vom 13. Februar 2002 wies das Finanzamt diesen Antrag mit der Begründung, dass neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen keine Wiederaufnahmegründe darstellen würden, ab. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung wurde ausgeführt, dass keine Gesellschaftsteuer festgesetzt werden hätte…
…Erkenntnis vom 22.11.2012, 2012/15/0147, mit welchem die Beschwerde unter Hinweis darauf, dass neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen keine Tatsachen im Sinne des § 303 BAO darstellen würden, abgewiesen. Mit Schreiben vom 22. März 2012 hatte der Bw…
…also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten. Keine Wiederaufnahmegründe sind aber etwa - neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender…
…sind, aber bereits existiert haben. Keine Wiederaufnahmsgründe sind hingegen etwa neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden (Ritz…