RIS AI
11 185 Treffer219 msnur geltende Fassungen
UFSK FSRV/0003-K/11Zurückweisung eines verspäteten Antrages auf Wiederaufnahme eines Finanzstrafverfahrens; nachträgliches Hervorkommen der wahrheitsgemäßen Zuordnung eines Wirtschaftsgutes kein tauglicher Wiederaufnahmsgrund für den zuvor lügenden Beschuldigten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.08.2011

…gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) die Entscheidung von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht…

UFSW RV/2191-W/09Rechtmäßigkeit einer amtswegigen Wiederaufnahme; Voraussetzungen für die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2009

…wegen ua. dann zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. - Nach § 33 Abs. 4…

UFSL RV/0036-L/02Provisionszahlungen an eine Firma mit Sitz auf den Kanal Inseln als Betriebsausgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2004

…u.a. in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Gem. §…

UFSL RV/1477-L/07Keine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag mangels neuer Tatsachen und mangels Darlegung von Umständen, die einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2008

…oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war, und nachträglich über eines solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders…

UFSF RV/0123-F/04Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen selbst bei Verschulden der Abgabenbehörde im Erstverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…wenn Tatsachen oder Beweise neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. In dem Erklärungsformular zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für…

UFSZ3K ZRV/0022-Z3K/12Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

… 303 Abs. 4 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen vorliegen würden. Bezogen auf den Neuerungstatbestand ist somit erforderlich, dass Tatsachen oder Beweismittel etwa im Zuge einer Außenprüfung oder Nachprüfung nachträglich neu hervorkommen. § 201 Abs. 2 Z 3 BAO ordnet jedoch nicht…

UFSZ3K ZRV/0142-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

… 303 Abs. 4 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen vorliegen würden. Bezogen auf den Neuerungstatbestand ist somit erforderlich, dass Tatsachen oder Beweismittel etwa im Zuge einer Außenprüfung oder Nachprüfung nachträglich neu hervorkommen. § 201 Abs. 2 Z 3 BAO ordnet jedoch nicht…

UFSZ3K ZRV/0140-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

… 303 Abs. 4 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen vorliegen würden. Bezogen auf den Neuerungstatbestand ist somit erforderlich, dass Tatsachen oder Beweismittel etwa im Zuge einer Außenprüfung oder Nachprüfung nachträglich neu hervorkommen. § 201 Abs. 2 Z 3 BAO ordnet jedoch nicht…

UFSZ3K ZRV/0138-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

… 303 Abs. 4 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen vorliegen würden. Bezogen auf den Neuerungstatbestand ist somit erforderlich, dass Tatsachen oder Beweismittel etwa im Zuge einer Außenprüfung oder Nachprüfung nachträglich neu hervorkommen. § 201 Abs. 2 Z 3 BAO ordnet jedoch nicht…

UFSZ3K ZRV/0136-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

… 303 Abs. 4 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen vorliegen würden. Bezogen auf den Neuerungstatbestand ist somit erforderlich, dass Tatsachen oder Beweismittel etwa im Zuge einer Außenprüfung oder Nachprüfung nachträglich neu hervorkommen. § 201 Abs. 2 Z 3 BAO ordnet jedoch nicht…

UFSZ3K ZRV/0132-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

… 303 Abs. 4 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen vorliegen würden. Bezogen auf den Neuerungstatbestand ist somit erforderlich, dass Tatsachen oder Beweismittel etwa im Zuge einer Außenprüfung oder Nachprüfung nachträglich neu hervorkommen. § 201 Abs. 2 Z 3 BAO ordnet jedoch nicht…

UFSF RV/0357-F/09Neuhervorgekommene Tatsachen, Verkehrswertschätzung eines Gebäudes, Anwendungsvoraussetzungen der Befreiung nach § 24 Abs 6 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2010Teil 2/3

…Abs 4 BAO müssen jedoch Tatsachen und Beweismittel neu hervorkommen, also der für das Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen erforderliche Sachverhalt muss ein anderer sein als offen gelegt. Deren rechtliche Beurteilung ist für eine Wiederaufnahme nicht von Bedeutung. Zur Entparifizienmg des Wohnungseigentums und deren steuerlichen Auswirkung wird…

UFSK FSRV/0007-K/12Depressiver und überschuldeter Elektrotechniker, neuerlich Umsatzsteuervorauszahlungen hinterziehend, Strafbemessung; Beachtung des Doppelbestrafungsverbotes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.08.2013Teil 1/2

…des diesbezüglichen Finanzstrafverfahrens vorgegangen werden könnte. Eine Wiederaufnahme von Amts wegen in Bezug auf den Aspekt der von B vorsätzlich unterlassenen Einreichung der Umsatzsteuerjahreserklärungen für 2006 und 2007 nach § 165 Abs. 1 lit. b FinStrG (neu hervorkommende Tatsachen oder Beweismittel) war aber gerade nicht zulässig…

UFSL RV/0742-L/091. Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens 2. Erheblichkeit des behaupteten Wiederaufnahmegrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2012Teil 2/2

…oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders…

UFSW RV/3746-W/021. Strittig in einem anderen Verfahren: die weitere Zurechnung einer zunächst betrieblichen, dann verschenkten, noch später veräußerten Liegenschaft an den Übergeber und die daran anknüpfende Besteuerung des Veräußerungsgewinnes bei ihm. 2. Erfüllt die dort neu hervorkommende Tatsache des Nichtbestehens einer Kaufoption und deren letztinstanzliche Verwertung als weggefallener Schlussstein für die Begründung der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums a) den Neuerungstatbestand und/oder b) den Vorfragentatbestand?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.03.2009

…Dem Finanzamt seien zum Zeitpunkt der Erlassung des Einkommensteuerbescheides 1991 sämtliche relevante Informationen vorgelegen. Zwar könnte in der Nichteinräumung der Option (ergänze: sofern dies vor Bescheiderlassung für 1991 dem Finanzamt unbekannt war) eine neue (neu hervorkommende) Tatsache gesehen werden, die aber rechtlich deshalb irrelevant sei…

UFSW RV/0995-W/06Vorliegen von Gründen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.04.2008

…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens…

UFSG RV/0640-G/081. Amtswegige Wiederaufnahme wegen Hervorkommens neuer Tatsachen 2. Vermietung einer Liegenschaft (eines Gehöftes) durch eine KEG an einen Mitunternehmer für dessen Wohnzwecke bzw. für Zwecke der Ausübung einer als Liebhaberei zu beurteilenden Pferdezucht 3. Pferdezucht als Liebhabereitätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2011Teil 1/2

…Die Frage, ob Teile des Gebäudes gewerblich oder im Rahmen der Landwirtschaft genutzt werden, ist irrelevant; die Beantwortung der Frage stellt keine neu hervorkommenden Tatsachen und Beweismittel dar, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen könnten. Sie stehen nämlich in keinem kausalen Zusammenhang mit dem behaupteten Wiederaufnahmegrund. Der…

UFSF RV/0122-F/07Wiederaufnahme des Verfahrens (der vom Finanzamt angenommene Wiederaufnahmsgrund liegt nicht vor)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2010

…dann zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme von Amts wegen steht…

UFSW RV/0593-W/04Zurückweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Pfändungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2009

…oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hierfür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders…

UFSG RV/0785-G/09Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2010

…wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis…