…Betrag anzurechnen, mit dem die österreichische Steuer verhältnismäßig auf die ausländischen Einkünfte entfällt. Übersteigen die negativen inländischen Einkünfte die anrechnungsberechtigten ausländischen Einkünfte, läuft die Anrechnung ins Leere, da aufgrund des negativen Welteinkommens keine Ertragsteuerbelastung der ausländischen Einkünfte im Ansässigkeitsstaat vorliegt. Diese Anrechnungsbegrenzung stellt sicher, dass…
…entspräche. Da aber § 102 Abs. 2 Z 2 EStG für den uneingeschränkten Verlustvortrag, ebenso wie bei der unbeschränkten Steuerpflicht, ein negatives Welteinkommen voraussetze, werde vom Territorialitätsprinzip, das nach der Rechtsprechung des EuGH zu keiner Diskriminierung führe, abgewichen. Diese Gleichbehandlung führe zu einer Diskriminierung beschränkt Steuerpflichtiger…
…Einkommen im Jahr 2004 insgesamt mit EUR - 82.948,00 (gemeint wohl - 112.831,00 € laut beiliegendem deutschen Einkommensteuerbescheid) negativ gewesen sei und auch im Jahr 2005 im Wohnsitzstaat ein ausgleichfähiger Verlust erlitten wurde. Als Nachweis der Höhe der nicht der österreichischen Einkommensteuer unterliegenden…
…davon Kenntnis erlangt, dass der Bw. in Deutschland einen ausgleichsfähigen Verlust aus Gewerbebetrieb in Höhe von -€ 746.227,00 erlitten und das zu versteuernde Einkommen im Jahr 2004 im Wohnsitzstaat ebenfalls negativ gewesen sei. Nach Auffassung des steuerlichen Vertreters würden die Voraussetzungen des § 1…
…habe, dass die Bw. im Jahr 2004 im Wohnsitzstaat einen ausgleichsfähigen Verlust (= Einkünfte aus Gewerbebetrieb) von EUR - 646.325,00 erlitten habe bzw. das zu versteuernde Einkommen im Jahr 2004 insgesamt mit EUR - 651.440,00 negativ gewesen sei. Die Voraussetzungen des § 1 Abs…
…habe, dass der Bw. im Jahr 2004 im Wohnsitzstaat einen ausgleichsfähigen Verlust (= Einkünfte aus Gewerbebetrieb) von EUR - 549.432,00 erlitten habe bzw. das zu versteuernde Einkommen im Jahr 2004 insgesamt mit EUR - 481.357,00 negativ gewesen sei. Die Voraussetzungen des § 1 Abs…
…im Quellenstaat gezahlte Steuer im Ansässigkeitsstaat auch in einer späteren Periode angerechnet werden könne, weil die entsprechende Steuer - bei einem negativen Welteinkommen im Ansässigkeitsstaat - erst in einer späteren Periode "erhoben werde". Nach dem von der Teleologie des Abkommens unterstützten Auslegungsergebnis werde die Steuer auf die…
…Bescheides 2012, da die Verbindlichkeit im Wirtschaftsjahr 2011/12 aufgrund der Beendigung des Insolvenzverfahrens ertragswirksam auszubuchen sind. Durch die auszubuchenden Verbindlichkeiten wird das negative Eigenkapital buchmäßig wieder ausgeglichen" Mit Schriftsatz vom 6. Feber 2013 übermittelte die Bw den Schlussbericht des Insolvenzverwalters vom 29. Juni 2009…
…00 zwar gemäß § 2a Abs. 3 dEStG festgestellt wurden, aber aufgrund eines negativen Welteinkommens von DM 683.083,00 (1996) bzw. DM 1,089.145,00 (1997) in diesen Veranlagungszeiträumen nicht verwertbar waren. 1998 erfolgte sodann eine Hinzurechnung gemäß § 2a Abs. 3 dritter Satz dEStG…
…1994). 2. Vorlage des vollständigen k. Steuerbescheides für 1989 bzw. entsprechende Erläuterungen zumal in dem am 12.2.2001 bereits eingereichten Bescheid im Wesentlichen lediglich ein negatives "total income" (Gesamteinkommen von 59.969 k. Dollar) ersichtlich sei. Es werde daher darzulegen sein, wie dieses Einkommen…
…des Bw. gewesen ist. Als Konsequenz ergeben sich ö.Besteuerungsrechte für die strittigen Zuschätzungen von k. (oder im übrigen Ausland) erzielten Einkünften aufgrund des Welteinkommensprinzips. Selbst wenn man annehmen würde, dass die wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen zu beiden Staaten gleich stark ausgeprägt sind, läge jedenfalls…
…Laut Körperschaftsteuererklärung liegen für 1997 ein handelsrechtlicher Verlust aus Gewerbebetrieb von S 4,873.897,47 bzw. negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb von S 4,533.626,00 vor. Weiters wurden die Anrechnung inländischer Kapitalertragsteuer im Betrag von S 95.371,00 sowie tschechischer und slowakischer…
…Fall ! - die negativen inländischen Einkünfte die anrechnungsberechtigten ausländischen Einkünfte übersteigen, eine Anrechnung ins Leere gehen muss, da auf Grund des negativen Welteinkommens keine Ertragsteuerbelastung und damit keine Doppelbesteuerung ausländischer Einkünfte im Ansässigkeitsstaat vorliegt. Die Mindestkörperschaftsteuer ist nicht wie die Regelkörperschaftsteuer durch die Höhe der Einkünfte…
…zu dem Betrag anzurechnen, mit dem die österreichische Steuer verhältnismäßig auf die ausländischen Einkünfte entfällt. Übersteigen die negativen inländischen Einkünfte die anrechnungsberechtigten ausländischen Einkünfte, läuft die Anrechnung ins Leere, da aufgrund des negativen Welteinkommens keine Ertragsteuerbelastung der ausländischen Einkünfte im Ansässigkeitsstaat vorliegt. Durch das Anrechnungssystem…
…die negativen inländischen Einkünfte die anrechnungsberechtigten ausländischen Einkünfte, läuft die Anrechnung ins Leere, da aufgrund des negativen Welteinkommens keine Ertragsteuerbelastung der ausländischen Einkünfte im Ansässigkeitsstaat vorliegt. Durch das Anrechnungssystem soll nämlich lediglich durch Proportionalanrechnung eine Doppelbesteuerung im jeweils betreffenden Veranlagungsjahr beseitigt werden. Da die negativen…
…die negativen inländischen Einkünfte die anrechnungsberechtigten ausländischen Einkünfte, läuft die Anrechnung ins Leere, da aufgrund des negativen Welteinkommens keine Ertragsteuerbelastung der ausländischen Einkünfte im Ansässigkeitsstaat vorliegt. Durch das Anrechnungssystem soll nämlich lediglich durch Proportionalanrechnung eine Doppelbesteuerung im jeweils betreffenden Veranlagungsjahr beseitigt werden. Da die negativen…
…mit dem die österreichische Steuer verhältnismäßig auf die ausländischen Einkünfte entfällt. Übersteigen die negativen inländischen Einkünfte die anrechnungsberechtigten ausländischen Einkünfte, läuft die Anrechnung ins Leere, da aufgrund des negativen Welteinkommens keine Ertragsteuerbelastung der ausländischen Einkünfte im Ansässigkeitsstaat vorliegt. Durch das Anrechnungssystem soll nämlich lediglich durch…
…auch in einer späteren Periode angerechnet werden könne, weil die entsprechende Steuer - bei einem negativen Welteinkommen in Österreich - erst in einer späteren Periode erhoben werde. In der am 13. Dezember 2005 abgehaltenen Berufungsverhandlung wiederholte der steuerliche Vertreter der Bw. das bisherige Berufungsvorbringen. Über die Berufung…
…die negativen inländischen Einkünfte die anrechnungsberechtigten ausländischen Einkünfte, läuft die Anrechnung ins Leere, da aufgrund des negativen Welteinkommens keine Ertragsteuerbelastung der ausländischen Einkünfte im Ansässigkeitsstaat vorliegt. Durch das Anrechnungssystem soll nämlich lediglich durch Proportionalanrechnung eine Doppelbesteuerung im jeweils betreffenden Veranlagungsjahr beseitigt werden. Da die negativen…
…die negativen inländischen Einkünfte die anrechnungsberechtigten ausländischen Einkünfte, läuft die Anrechnung ins Leere, da aufgrund des negativen Welteinkommens keine Ertragsteuerbelastung der ausländischen Einkünfte im Ansässigkeitsstaat vorliegt. Durch das Anrechnungssystem soll nämlich lediglich durch Proportionalanrechnung eine Doppelbesteuerung im jeweils betreffenden Veranlagungsjahr beseitigt werden. Da die negativen…