…entschieden. In der Folge hat die Behörde über den von der Bw. am 19. November 2007 eingebrachten Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe von Jänner 2007 bis Juli 2007 erneut mit Abweisungsbescheid vom 22. November 2007 entschieden. Damit wurde gegen den Grundsatz "ne bis in idem…
…eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus), steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache entgegen, dh das Verbot des "ne bis in idem" ist eine Folge der materiellen Rechtskraft (siehe Bichler, "Ne bis in idem", Das Problem der Rechtskraft im Abgabenverfahren…
…Rechtskraft bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Die materielle Rechtskraft besteht in der Bindung der Behörden an einen einmal erlassenen, formell rechtskräftigen Bescheid. Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung)…
…der Frage, ob durch die Erlassung des nunmehr bekämpften Wiederaufnahmebescheides im zweiten Rechtsgang der Grundsatz "ne bis in idem" verletzt worden ist, geht der erkennenden Senat von nachstehender Faktenlage aus: In dem im Gefolge der abgeführten abgabenbehördlichen Außenprüfung ursprünglich ergangenen Wiederaufnahmebescheid vom 25. Oktober 1999…
…des Verfahrensbescheides im Rechtsmittelverfahren von Relevanz, für die Beurteilung der Zulässigkeit einer neuerlichen Wiederaufnahme im Lichte von "res iudicata" und "ne bis in idem" ist dieser Aspekt allerdings nicht wesentlich. Der VwGH hat diesbezüglich etwa in seinem Erkenntnis vom 20.7.1999, 97/13/0131…
…sondern für gewiss gehalten zu haben e) Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag für 2006 bis 2009 (Anmerkung: 2006: € 43,73; 2007: € 94,86; 2008: € 97,16; 2009: € 98,03) in Höhe von € 333,78 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet…
…überhaupt - verhängt werden könne. Auf Grund der Personenidentität des Geschäftsführers und des Alleingesellschafters (nach dem Grundsatz "ne bis in idem") sei dies denkunmöglich. Sowohl die XY-GmbH als auch der Beschwerdeführer seien ihren abgabenrechtlichen Pflichten stets gewissenhaft und pünktlich nachgekommen. Der Beschwerdeführer würde keine Vorstrafen…
…ein nunmehr erneutes Strafverfahren nach dem Grundsatz von Art. 4 7. ZPK EMRK ("ne bis in idem") aus. Sowohl das Jahr 2007 wie auch 2008 sei aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht rechtskräftig abgeschlossen, sämtliche USt-Forderungen des Finanzamtes für den vorliegenden Zeitraum seien bezahlt. Der Bf. beantrage…
…Es steht fest, dass zum anhängigen Strafverfahren ein weiteres Strafverfahren anhängig gemacht wurde. Der Führung zweier abgabenbehördlicher Finanzstrafverfahren würde jedoch einen Verstoß gegen den Grundsatz "ne bis in idem" darstellen, weil man wegen ein und desselben Deliktes nicht doppelt bestraft werden darf (UFS vom 30…
…Abs. 4 BAO ausgeführt, dass hinsichtlich der Einkommensteuer für die Jahre 1999 bis 2001 Feststellungen in den Tz. 1 bis 7 getroffen worden seien. Die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolge unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung. Bei…
…auch entscheidend für die Frage, ob in der gleichen Sache bereits ein, eventuell rechtskräftig abgeschlossenes, Verfahren stattgefunden hat, welches eine neuerliche Entscheidung in dieser Sache hindert ("ne bis in idem"). Es ist dem Berufungswerber insofern zuzustimmen, als in derselben Sache, sofern diese formell abgeschlossen worden…
…auch diese Berufungsvorentscheidungen ins Leere. Mit den hier angefochtenen Bescheiden datiert vom 30. November 2006 wurde das Verfahren für die Einkommensteuer 1999 bis 2001 erneut wiederaufgenommen. In jenem Moment waren an vorangegangenen Wiederaufnahmsbescheiden rechtlich nur noch jene unbegründeten vom 18. Januar 2006 existent. Die Tatsache…
…April 2009 in der neuerlichen Strafverfügung vom 20. Oktober 2009, mit welchem im wiederaufgenommenen Verfahren - nach Wegfall der in Wiederaufnahme gezogenen Fakten - die Neubemessung der Strafe und der Verfahrenskosten erfolgen sollte, entgegen der Verfahrensregel des ne bis in idem überflüssigerweise in unveränderter Weise ausgesprochen (Finanzstrafakt…
…ausgesprochen, weil der Steuerpflichtige in der Folge seine Pflicht zur Erklärungseinreichung nicht erfüllt, sodass für den Fall seiner auch danach verbleibenden Untätigkeit eine Bestrafung wegen § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG für diesen Zeitraum nicht gegen das Gebot des "ne bis in idem" verstoßen kann…
…2003 bzw der Prüfungsbericht vom 9.4.2003 stützte. Oder mit anderen Worten: Der Grundsatz "ne bis in idem" untersagt es der Berufungsbehörde, Wiederaufnahmsgründe anzuerkennen, denen in einem vorangegangenen Verfahren (aus welchen Gründen immer) die Anerkennung rechtskräftig versagt worden ist. Zu 2.) Gemäß § 307 Abs…
…in ein und derselben Sache, ob die Bw. einen Anspruch auf Familienbeihilfe für diesen Zeitraum hat oder nicht, nochmals zu entscheiden. Die eingebrachte Berufung betreffend den Zeitraum Oktober 2003 bis April 2004 war in Anwendung des Grundsatzes von "ne bis in idem" daher zurückzuweisen. Betreffend…
…die höheren Strafdrohungen - und Schuldgehalt wegen der Verwirklichung des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG abdeckte, die "Sperrwirkung wegen ne bis in idem" eingetreten gegenüber dem allgemeinen Delikt § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG, die bekämpfte Bestrafung durch das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz…
…1 lit. a FinStrG ist demnach im gegenständlichen Fall auch nach dem Ergehen dieses Urteiles des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht kein Verstoß gegen das Verbot des ne bis in idem, weil die Entscheidung des Schöffengerichtes nach ihrem objektiven Erklärungsgehalt sich zweifelsfrei auf die Beurteilung der…
…H: Diesbezüglich wurde Kapitalertragsteuer in Höhe von S 300.246,00 festgesetzt. Diese Festsetzung war unzulässig, weil diesbezüglich die Rechtskraft der Berufungsentscheidung vom 5. Dezember 1996 einer neuerlichen Festsetzung entgegensteht (Grundsatz ne bis in idem). b) Verrechnungskonto V. Auf die diesbezüglichen Ausführungen unter Punkt 1…
…ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus) steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache entgegen, dh das Verbot des "ne bis in idem" ist eine Folge der materiellen Rechtskraft (sh. Bichler, "Ne bis in idem", Das…