…Nachdem Frau Helene F. den gesamten Betrieb übertragen hat liegt somit der Tatbestand des vollständigen Betriebsinhaberwechsels vor. Als neue Betriebsinhaber kommen unter anderem natürliche Personen, Kommanditisten mit einer mehr als 25%igen Vermögensbeteiligung und Komplementäre einer KG bzw. KEG in Frage. Auch dieser Sachverhalt liegt…
…Nachdem Frau Helene F. den gesamten Betrieb übertragen hat liegt somit der Tatbestand des vollständigen Betriebsinhaberwechsels vor. Als neue Betriebsinhaber kommen unter anderem natürliche Personen, Kommanditisten mit einer mehr als 25%igen Vermögensbeteiligung und Komplementäre einer KG bzw. KEG in Frage. Auch dieser Sachverhalt liegt…
…sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 24 Abs. 4 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 gilt für natürliche Personen als Rechtsnachfolger mit der Maßgabe, dass die Mindeststeuern im Ausmaß entstehender Einkommensteuerschulden nach Berücksichtigung der in § 46 Abs. 1 des Einkommensteuergesetztes 1988 genannten Beträge anzurechnen sind…
…Ausschüttung erkennbaren Zuwendungen (Vorteilsgewährungen) an die einer Körperschaft unmittelbar oder mittelbar Beteiligten, die zu einer Minderung der Einkünfte der Körperschaft führen und die dritten der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Personen nicht gewährt werden. Gemäß § 93 Abs 1 EStG 1988 wird bei inländischen Kaptitalerträgen die Einkommensteuer durch…
…noch weniger sei abzuleiten, dass hier eine unterschiedliche Rechtslage im Konzernbereich und außerhalb des Konzernbereiches bestünde. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 86 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) besteht der Aufsichtsrat aus drei natürlichen Personen. Die Satzung kann eine höhere Zahl, höchstens jedoch 20, festsetzen. Gemäß…
…16 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 abzuziehen. Die Bemessungsgrundlage wäre demnach um die deutschen Abgaben zu kürzen." Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt steuerpflichtig. Die…
…HotelbetriebsgmbH. wurde laut Firmenbuchauszug mit Gesellschaftsvertrag vom 26. August 1994 gegründet. In der Folge beteiligten sich mehrere (natürliche) Personen, Personenvereinigungen und juristische Personen als atypische stille Gesellschafter an der B. HotelbetriebsgmbH., über welche schließlich am 28. Jänner 2005 der Konkurs eröffnet wurde. Der Konkurs wurde…
…dass eine solche nur für natürliche Personen erstattet werden könne, da nur diese rechtsgeschäftlich zu handeln imstande seien. Bei verständiger Würdigung des Gesetzestextes des § 29 FinStrG könne dies wohl nur bedeuten, dass bei einer Personengesellschaft wie der Offenen Erwerbsgesellschaft die Selbstanzeige für alle Gesellschafter gelten…
…99/16/0205) führt die Verwandlung einer KG, an der nur natürliche Personen beteiligt sind, im Wege des Beitritts einer Kapitalgesellschaft (wie im gegenständlichen Fall: als reine Arbeitsgesellschafterin und Wechsel des bisherigen Komplementärs in die Kommanditistenstellung) als Komplementär in eine Kapitalgesellschaft iSd KVG unter Beibehaltung…
…der Rechtsnachfolge-GmbH die an der erloschenen KEG ehemals beteiligten, natürlichen Personen. Bei der in den "Bescheiden" angeführten Zustellungsbevollmächtigten handelt es sich nach den Firmenbuchdaten um die Gesamtrechtsnachfolgerin der Zustellungsbevollmächtigten der ehemaligen XY-Betriebs GmbH & Co KEG. Der im Akt aufliegende Rückschein weist (ausschließlich) die…
…Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. (2) Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nicht selbständig ausgeübt, 1. soweit natürliche Personen, einzeln oder zusammengeschlossen, einem Unternehmen derart eingegliedert sind, dass sie den…
…St. Nr. 8...). Da es in der Natur der Sache liege, dass Vermieter nur an natürliche Personen und nicht an Gesellschaften direkt, bedingt durch Mietrechtsproblematiken, vermiete, dürfe die Praxis in der Steuerlehre davon ausgehen, dass bei solchen Konstellationen eine Vorsteuer, der Verwaltungsökonomie entsprechend anzuerkennen sei…
…Rahmen der Einkommensermittlung zu berücksichtigenden verrechenbaren Verluste." Die verrechenbaren Verluste seien mit 121.340,00 S anstatt mit 113.254,00 S anzusetzen. Begründend führte der steuerliche Vertreter aus, an dem Unternehmen des Geschäftsherrn A GmbH seien mehrere natürliche Personen als atypisch stille Gesellschafter beteiligt…
…Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Berufungswerberin ist eine KEG, an welcher in einem Teil der Streitjahre mehrere natürliche Personen als "atypisch stille Gesellschafter" beteiligt sind. Das Finanzamt führte eine abgabenbehördliche Prüfung durch. Dem…
…2 in § 9 Abs. 8 in der geltenden Fassung nicht mehr vorgesehen sei, sei nunmehr auch eine Rückerstattung von Mindestkörperschaftsteuern bei natürlichen Personen (unter Beachtung des Betriebserfordernisses) möglich. Dies bedeute, dass die Anrechnung von übernommenen Mindestkörperschaftsteuerguthaben gleichrangig mit anderen Steuervorauszahlungen zu erfolgen habe. Es sei…
…ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 24 Abs. 4 KStG 1988 gilt für natürliche Personen als Rechtsnachfolger mit der Maßgabe, dass die Mindeststeuern im Ausmaß entstehender Einkommensteuerschulden nach Berücksichtigung der in § 46 Abs. 1 EStG 1988 genannten Beträge anzurechnen sind…
…ich, den Betrag von € 5.140,94 ... gutzuschreiben." Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Juni 2009 mit folgender Begründung als unbegründet ab: "Für natürliche Personen als Rechtsnachfolger ist zu beachten, dass die Mindestkörperschaftsteuern auf die Einkommensteuerschulden nachrangig angerechnet werden, dh. erst…
…ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 24 Abs. 4 KStG 1988 gilt für natürliche Personen als Rechtsnachfolger mit der Maßgabe, dass die Mindeststeuern im Ausmaß entstehender Einkommensteuerschulden nach Berücksichtigung der in § 46 Abs. 1 EStG 1988 genannten Beträge anzurechnen sind…
…Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. (2) Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nicht selbständig ausgeübt, 1. soweit natürliche Personen, einzeln oder zusammengeschlossen, einem Unternehmen derart eingegliedert sind, dass sie den…
…sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 24 Abs. 4 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 gilt für natürliche Personen als Rechtsnachfolger mit der Maßgabe, dass die Mindeststeuern im Ausmaß entstehender Einkommensteuerschulden nach Berücksichtigung der in § 46 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes 1988 genannten Beträge anzurechnen sind…