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UFSL RV/0061-L/06Übertragung von Betriebsgrundstücken an natürliche Personen, während der Betrieb an eine Personengesellschaft des Handelsrechtes (KEG) übertragen wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2009

…Nachdem Frau Helene F. den gesamten Betrieb übertragen hat liegt somit der Tatbestand des vollständigen Betriebsinhaberwechsels vor. Als neue Betriebsinhaber kommen unter anderem natürliche Personen, Kommanditisten mit einer mehr als 25%igen Vermögensbeteiligung und Komplementäre einer KG bzw. KEG in Frage. Auch dieser Sachverhalt liegt…

UFSL RV/0057-L/06Übertragung von Betriebsgrundstücken an natürliche Personen, während der Betrieb an eine Personengesellschaft des Handelsrechts (KEG) übertragen wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2009

…Nachdem Frau Helene F. den gesamten Betrieb übertragen hat liegt somit der Tatbestand des vollständigen Betriebsinhaberwechsels vor. Als neue Betriebsinhaber kommen unter anderem natürliche Personen, Kommanditisten mit einer mehr als 25%igen Vermögensbeteiligung und Komplementäre einer KG bzw. KEG in Frage. Auch dieser Sachverhalt liegt…

UFSW RV/1247-W/02Berücksichtigung bestehender Mindestkörperschaftsteuerguthaben der übertragenden Körperschaft für natürliche Personen als Rechtsnachfolger quotenmäßig nur im Ausmaß entstehender Einkommensteuerschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid05.10.2004

…sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 24 Abs. 4 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 gilt für natürliche Personen als Rechtsnachfolger mit der Maßgabe, dass die Mindeststeuern im Ausmaß entstehender Einkommensteuerschulden nach Berücksichtigung der in § 46 Abs. 1 des Einkommensteuergesetztes 1988 genannten Beträge anzurechnen sind…

UFSW RV/1511-W/04Bei einem fremdunüblichen Darlehensverhältnis zwischen Gesellschafter und Gesellschaft (keine Sicherheiten, kein Rückzahlungstermin...) liegt eine verdeckte Ausschüttung vor, von der bei Ausschüttung an natürliche Personen Kapitalertragsteuer vorzuschreiben ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2006

…Ausschüttung erkennbaren Zuwendungen (Vorteilsgewährungen) an die einer Körperschaft unmittelbar oder mittelbar Beteiligten, die zu einer Minderung der Einkünfte der Körperschaft führen und die dritten der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Personen nicht gewährt werden. Gemäß § 93 Abs 1 EStG 1988 wird bei inländischen Kaptitalerträgen die Einkommensteuer durch…

UFSG RV/0284-G/06Vergütungen aus einer Aufsichtsratstätigkeit können grundsätzlich nur einer natürlichen Person zugerechnet werden (Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit gemäß § 22 Z 2 EStG 1988)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.11.2006

…noch weniger sei abzuleiten, dass hier eine unterschiedliche Rechtslage im Konzernbereich und außerhalb des Konzernbereiches bestünde. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 86 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) besteht der Aufsichtsrat aus drei natürlichen Personen. Die Satzung kann eine höhere Zahl, höchstens jedoch 20, festsetzen. Gemäß…

UFSW RV/3313-W/08Deutsche Personensteuern bei inländischen Progressionseinkünften (Aufsichts­ratsvergütung) nicht einkunftsmindernd zu berücksichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2010

…16 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 abzuziehen. Die Bemessungsgrundlage wäre demnach um die deutschen Abgaben zu kürzen." Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt steuerpflichtig. Die…

UFSW RV/0712-W/08Bescheiderlassung an Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit (atypisch stille Gesellschaft) nach ihrer Beendigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2008

…HotelbetriebsgmbH. wurde laut Firmenbuchauszug mit Gesellschaftsvertrag vom 26. August 1994 gegründet. In der Folge beteiligten sich mehrere (natürliche) Personen, Personenvereinigungen und juristische Personen als atypische stille Gesellschafter an der B. HotelbetriebsgmbH., über welche schließlich am 28. Jänner 2005 der Konkurs eröffnet wurde. Der Konkurs wurde…

UFSF FSRV/0007-F/06Es wird namens einer Personengesellschaft eine Selbstanzeige eingebracht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)23.03.2006

…dass eine solche nur für natürliche Personen erstattet werden könne, da nur diese rechtsgeschäftlich zu handeln imstande seien. Bei verständiger Würdigung des Gesetzestextes des § 29 FinStrG könne dies wohl nur bedeuten, dass bei einer Personengesellschaft wie der Offenen Erwerbsgesellschaft die Selbstanzeige für alle Gesellschafter gelten…

UFSL RV/2073-L/02Tritt bei einer nur aus natürlichen Personen bestehenden KG im Wege des Zusammenschlusses nach Art. IV UmgrStG eine GmbH als Arbeitsgesellschafterin und künftig alleinige Komplementärin hinzu und tritt der bisherige Kommanditist dem bisherigen Komplementär, der in die Kommanditistenstellung wechselt, einen Teil seiner Kommanditbeteiligung entgeltlich ab, so unterliegt der abgetretene Teil der Kommanditbeteiligung der BUSt. Als Einzelrechtsnachfolger kommt für den neuen Kommanditisten mangels Erfüllung der Besitzfrist die Befreiung von Verkehrssteuern nach § 26 Abs. 3 UmgrStG nicht zur Anwendung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2008

…99/16/0205) führt die Verwandlung einer KG, an der nur natürliche Personen beteiligt sind, im Wege des Beitritts einer Kapitalgesellschaft (wie im gegenständlichen Fall: als reine Arbeitsgesellschafterin und Wechsel des bisherigen Komplementärs in die Kommanditistenstellung) als Komplementär in eine Kapitalgesellschaft iSd KVG unter Beibehaltung…

UFSG RV/0090-G/06Unrichtige Bescheidadressierung bei nach § 142 HGB beendeter Personenvereinigung (§ 191 Abs.2 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid12.12.2008

…der Rechtsnachfolge-GmbH die an der erloschenen KEG ehemals beteiligten, natürlichen Personen. Bei der in den "Bescheiden" angeführten Zustellungsbevollmächtigten handelt es sich nach den Firmenbuchdaten um die Gesamtrechtsnachfolgerin der Zustellungsbevollmächtigten der ehemaligen XY-Betriebs GmbH & Co KEG. Der im Akt aufliegende Rückschein weist (ausschließlich) die…

UFSW RV/1111-W/05Zwei eng verbundene, nebengeordnete Personengesellschaften sind nicht ein einziger Unternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2007Teil 1/2

…Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. (2) Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nicht selbständig ausgeübt, 1. soweit natürliche Personen, einzeln oder zusammengeschlossen, einem Unternehmen derart eingegliedert sind, dass sie den…

UFSW RV/2258-W/05Unternehmereigenschaft eines Hauptbestandnehmers ist zu verneinen, wenn Personenidentität zwischen den Vertragsparteien beim Afterbestandvertrag besteht und der Vertrag nach außen hin nicht zum Ausdruck gekommen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2007

…St. Nr. 8...). Da es in der Natur der Sache liege, dass Vermieter nur an natürliche Personen und nicht an Gesellschaften direkt, bedingt durch Mietrechtsproblematiken, vermiete, dürfe die Praxis in der Steuerlehre davon ausgehen, dass bei solchen Konstellationen eine Vorsteuer, der Verwaltungsökonomie entsprechend anzuerkennen sei…

UFSW RV/4425-W/021. Bindungswirkung von Grundlagenbescheiden für abgeleitete Bescheide (hier: Bindung an die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO im Einkommen­steuerverfahren). 2. Nichtausgleichsfähigkeit eines Verlustanteils im Bereich der Personengesellschaften insoweit, als darin ein anteiliger IFB enthalten ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.11.2005

…Rahmen der Einkommensermittlung zu berücksichtigenden verrechenbaren Verluste." Die verrechenbaren Verluste seien mit 121.340,00 S anstatt mit 113.254,00 S anzusetzen. Begründend führte der steuerliche Vertreter aus, an dem Unternehmen des Geschäftsherrn A GmbH seien mehrere natürliche Personen als atypisch stille Gesellschafter beteiligt…

UFSW RV/3143-W/02Liebhaberei bei Vermietung von drei in einem Mietwohngebäude ("Zinshaus") gelegenen Eigentumswohnungen - kleine Vermietung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2007

…Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Berufungswerberin ist eine KEG, an welcher in einem Teil der Streitjahre mehrere natürliche Personen als "atypisch stille Gesellschafter" beteiligt sind. Das Finanzamt führte eine abgabenbehördliche Prüfung durch. Dem…

UFSL RV/1025-L/12Anrechnung von Mindestkörperschaftsteuer nach Umwandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2012

…2 in § 9 Abs. 8 in der geltenden Fassung nicht mehr vorgesehen sei, sei nunmehr auch eine Rückerstattung von Mindestkörperschaftsteuern bei natürlichen Personen (unter Beachtung des Betriebserfordernisses) möglich. Dies bedeute, dass die Anrechnung von übernommenen Mindestkörperschaftsteuerguthaben gleichrangig mit anderen Steuervorauszahlungen zu erfolgen habe. Es sei…

UFSW RV/1681-W/11Anrechnung der Mindestkörperschaftsteuer im Einkommensteuerverfahren (Art. II UmgrStG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2011

…ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 24 Abs. 4 KStG 1988 gilt für natürliche Personen als Rechtsnachfolger mit der Maßgabe, dass die Mindeststeuern im Ausmaß entstehender Einkommensteuerschulden nach Berücksichtigung der in § 46 Abs. 1 EStG 1988 genannten Beträge anzurechnen sind…

UFSG RV/0226-G/10Anrechnung der Mindestkörperschaftsteuer im Einkommensteuerverfahren (Art. II UmgrStG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2011

…ich, den Betrag von € 5.140,94 ... gutzuschreiben." Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Juni 2009 mit folgender Begründung als unbegründet ab: "Für natürliche Personen als Rechtsnachfolger ist zu beachten, dass die Mindestkörperschaftsteuern auf die Einkommensteuerschulden nachrangig angerechnet werden, dh. erst…

UFSG RV/0821-G/09Anrechnung der Mindestkörperschaftsteuer im Einkommensteuerverfahren (Art. II UmgrStG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2010

…ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 24 Abs. 4 KStG 1988 gilt für natürliche Personen als Rechtsnachfolger mit der Maßgabe, dass die Mindeststeuern im Ausmaß entstehender Einkommensteuerschulden nach Berücksichtigung der in § 46 Abs. 1 EStG 1988 genannten Beträge anzurechnen sind…

UFSW RV/1415-W/07Weinbau und Weinhandel als umsatzsteuerlich relevante Ehegattengemeinschaft (Unternehmenseinheit)?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.12.2008

…Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. (2) Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nicht selbständig ausgeübt, 1. soweit natürliche Personen, einzeln oder zusammengeschlossen, einem Unternehmen derart eingegliedert sind, dass sie den…

UFSW RV/4635-W/02Anrechnung der Mindestkörperschaftsteuer im Einkommensteuerverfahren, wenn GmbH in Einzelunternehmen umgewandelt wurde (Art. II UmgrStG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2003

…sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 24 Abs. 4 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 gilt für natürliche Personen als Rechtsnachfolger mit der Maßgabe, dass die Mindeststeuern im Ausmaß entstehender Einkommensteuerschulden nach Berücksichtigung der in § 46 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes 1988 genannten Beträge anzurechnen sind…