…wie die Parteien einer Schenkung durch den nachträglichen Abschluss eines Kaufvertrages über den bereits geschenkten Gegenstand die schon entstandene Steuerpflicht nicht mehr beseitigen können, können sie im Fall einer gemischten Schenkung durch die nachträgliche Vereinbarung einer zusätzlichen Gegenleistung eine für den unentgeltlichen Teil des Geschäftes…
…sprechen somit für eine differenzierte Betrachtung von zusätzlichen Leistungen der genannten Art im GrEStG. Aus der Tatsache, dass die vorliegende nachträglich vereinbarte Gegenleistung bei der Bemessung der Grunderwerbsteuer Berücksichtigung fand, vermag der Bw. daher keinerlei Rechtsansprüche hinsichtlich der Festsetzung der Schenkungssteuer abzuleiten. Aus all diesen…
…von 20.000,00 €), die festgesetzten Abgaben seien dementsprechend neu zu berechnen. Das Finanzamt entschied über die Berufungen dahingehend, als es in die Berechnung der Grunderwerbsteuer die nachträglichen Leistungen miteinbezog; der Berufung gegen den Schenkungssteuerbescheid wurde nicht Folge gegeben. Der Vorlageantrag nimmt Bezug auf…
…FAG gegenüber dem Bw. mit dem angefochtenen Grunderwerbsteuerbescheid vom 22. Juli 2005, ausgehend von der Hälfte der nachträglichen Gegenleistung von € 109.009,00, Grunderwerbsteuer in Höhe von € 3.815,33 fest. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung beantragte der Bw. die Anrechnung der…
…gemäß § 5 Abs. 2 Z 1 GrEStG zur Gegenleistung. Eine derartige nachträgliche zusätzliche Gegenleistung berührt indes die Tatbestandsmäßigkeit des ursprünglichen Erwerbsvorganges nicht, sondern begründet vielmehr einen weiteren Steueranspruch des Steuergläubigers. Der Steuertatbestand besteht hier in der zusätzlichen Leistung in Verbindung mit dem Kaufvertrag, der allein…
…aufgezeigten, Berechnungsweise, nicht erfolgen könne, weil es sich bei der Verlängerung des Baurechts nicht um eine nachträgliche Gegenleistung zu dem bereits eingeräumten Baurecht, sondern um eine neue grunderwerbsteuerbare Vereinbarung handeln würde. Der in der Berufung aufgestellten Behauptung, die in Rede stehende Baurechtsverlängerung wäre aufgrund der…
…des Baurechts, mit der von der Bw. aufgezeigten Berechnungsweise, nicht erfolgen könne, weil es sich bei der Verlängerung des Baurechts nicht um eine nachträgliche Gegenleistung zu dem bereits eingeräumten Baurrecht, sondern um eine neues, selbstständiges, grunderwerbsteuerpflichtiges Rechtsgeschäft handeln würde. Dagegen brachte die Bw. durch ihren…
…der Bw. aufgezeigten Berechnungsweise, nicht erfolgen könne, weil es sich bei der Verlängerung des Baurechts nicht um eine nachträgliche Gegenleistung zu dem bereits eingeräumten Baurrecht, sondern um eine neue Vereinbarung handeln würde. Dagegen brachte die Bw. durch ihren ausgewiesenen Rechtsvertreter fristgerecht einen Vorlageantrag gemäß § 276…
…der Bw. aufgezeigten Berechnungsweise, nicht erfolgen könne, weil es sich bei der Verlängerung des Baurechts nicht um eine nachträgliche Gegenleistung zu dem bereits eingeräumten Baurrecht, sondern um eine neue Vereinbarung handeln würde. Dagegen brachte die Bw. durch ihren ausgewiesenen Rechtsvertreter fristgerecht einen Vorlageantrag gemäß § 276…
…Beweiswürdigung die Schlußfolgerung gezogen werden, dass es sich bei der sogenannten "Vertragsrichtigstellung" nicht bloß um die Behebung eines Irrtums sondern vielmehr, veranlaßt durch die übermittelten Steuerbescheide, um eine nachträgliche Erhöhung der Gegenleistung und Aufstellung der gegenteiligen Behauptungen, dies wohl zum Zwecke der Steuerminimierung, gehandelt hat…
…Punkt IV des Übergabsvertrages der Bw. eine aufschiebend bedingte Verpflichtung eingegangen ist, die erst mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung zur nachträglichen zusätzlichen Gegenleistung wird, dann vermochte der in der Berufungvorentscheidung vorgenommene Hinweis auf das VwGH- Erkenntnis 5.9.1985, 84/16/0117 und der davon…
…eine nachträgliche zusätzliche Leistung in einem zusätzlichen Bescheid, der neben den anderen, den ursprünglichen Erwerbsvorgang betreffenden Bescheid tritt, grunderwerbsteuerlich zu erfassen ist (vgl. UFSK 31.01.2006, RV/0017-K/06). Im vorliegenden Fall wurde 1. im Punkt III. des Kaufvertrages eine unbedingte Gegenleistung in…
…eine nachträgliche zusätzliche Leistung in einem zusätzlichen Bescheid, der neben den anderen, den ursprünglichen Erwerbsvorgang betreffenden Bescheid tritt, grunderwerbsteuerlich zu erfassen ist (vgl. UFSK 31.01.2006, RV/0017-K/06). Im vorliegenden Fall wurde 1. im Punkt III. des Kaufvertrages eine unbedingte Gegenleistung in…
…zusätzliche Gegenleistung berührt indes die Tatbestandsmäßigkeit des ursprünglichen Erwerbsvorganges nicht, sondern begründet vielmehr einen weiteren Steueranspruch des Steuergläubigers. Der Steuertatbestand besteht hier in der zusätzlichen Leistung in Verbindung mit dem Kaufvertrag, der allein den Tatbestand für die weitere Steuererhebung nicht bilden kann, weil die nachträgliche…
…zusätzliche Gegenleistung berührt indes die Tatbestandsmäßigkeit des ursprünglichen Erwerbsvorganges nicht, sondern begründet vielmehr einen weiteren Steueranspruch des Steuergläubigers. Der Steuertatbestand besteht hier in der zusätzlichen Leistung in Verbindung mit dem Schenkungsvertrag, der allein den Tatbestand für die weitere Steuererhebung nicht bilden kann, weil die nachträgliche…
…dass es sich um eine nachträgliche privatrechtliche Vereinbarung handle und legte Kopien ihrer Sparbuch- und Kontobewegungen bei. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob die Bw. die Liegenschaft schenkungshalber erworben hat oder ob sie für den Erwerb teilweise Gegenleistungen erbracht hat und eine gemischte…
…Fristgerecht wurde Berufung eingebracht. Der Berufungswerber bringt vor, der gegenständliche Vertrag beinhalte die Einräumung eines Wohnrechtes für ihn als Gegenleistung für getroffene Zahlungen (zB. Einbau einer Zentralheizung, Renovierungsarbeiten am Haus) in Höhe von Euro 70.000,00. Dieser ursprünglich dem vertragserrichtenden Notar angegebene Betrag sei…
…insbesondere nicht durch nachträgliche Parteivereinbarungen. Ebenso wie die Parteien einer Schenkung durch den nachträglichen Abschluss eines Kaufvertrages über den bereits geschenkten Gegenstand die schon entstandene Steuerpflicht nicht mehr beseitigen können, können sie im Falle einer gemischten Schenkung durch die nachträgliche Vereinbarung zusätzlicher Gegenleistungen eine für…
…habe der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass die Parteien im Falle einer gemischten Schenkung durch die nachträgliche Vereinbarung zusätzlicher Gegenleistungen eine für den unentgeltlichen Teil des Geschäftes bereits entstandene Schenkungssteuerpflicht nicht mehr verringern könnten. Am 29. August 2003 stellte der Bw fristgerecht den Antrag auf Entscheidung über…
…für den Fall altersbedingter Gebrechlichkeit der Ausgedingsnehmer vereinbart worden wären. Diese Pflege- und Betreuungsleistungen seien lediglich bedingte Rechte. Die Bemessung der Grunderwerbsteuer möge daher unter Zugrundelegung der im Punkt Zwölftens vorgenommenen Bewertung der Gegenleistungen, nämlich nur des Wohnungsgebrauchrechtes, erfolgen. Um Entschuldigung der Vorlage einer unrichtigen…