…wie die Parteien einer Schenkung durch den nachträglichen Abschluss eines Kaufvertrages über den bereits geschenkten Gegenstand die schon entstandene Steuerpflicht nicht mehr beseitigen können, können sie im Fall einer gemischten Schenkung durch die nachträgliche Vereinbarung einer zusätzlichen Gegenleistung eine für den unentgeltlichen Teil des Geschäftes…
…sprechen somit für eine differenzierte Betrachtung von zusätzlichen Leistungen der genannten Art im GrEStG. Aus der Tatsache, dass die vorliegende nachträglich vereinbarte Gegenleistung bei der Bemessung der Grunderwerbsteuer Berücksichtigung fand, vermag der Bw. daher keinerlei Rechtsansprüche hinsichtlich der Festsetzung der Schenkungssteuer abzuleiten. Aus all diesen…
…von 20.000,00 €), die festgesetzten Abgaben seien dementsprechend neu zu berechnen. Das Finanzamt entschied über die Berufungen dahingehend, als es in die Berechnung der Grunderwerbsteuer die nachträglichen Leistungen miteinbezog; der Berufung gegen den Schenkungssteuerbescheid wurde nicht Folge gegeben. Der Vorlageantrag nimmt Bezug auf…
…FAG gegenüber dem Bw. mit dem angefochtenen Grunderwerbsteuerbescheid vom 22. Juli 2005, ausgehend von der Hälfte der nachträglichen Gegenleistung von € 109.009,00, Grunderwerbsteuer in Höhe von € 3.815,33 fest. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung beantragte der Bw. die Anrechnung der…
…gemäß § 5 Abs. 2 Z 1 GrEStG zur Gegenleistung. Eine derartige nachträgliche zusätzliche Gegenleistung berührt indes die Tatbestandsmäßigkeit des ursprünglichen Erwerbsvorganges nicht, sondern begründet vielmehr einen weiteren Steueranspruch des Steuergläubigers. Der Steuertatbestand besteht hier in der zusätzlichen Leistung in Verbindung mit dem Kaufvertrag, der allein…
…Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer des C ist der dreifache Einheitswert des Baugrundstückes, für jene der D der einfache Einheitswert des landwirtschaftlichen Grundstückes. 1.3. Nachträgliche Gegenleistungen (aufschiebend bedingte Gegenleistungen, nachträgliche Erhöhungen der Gegenleistung, ...) 1.3.1. Auswirkungen auf Bemessungsgrundlage Fall 1: A schenkt im Jahr…
…6.7. Anteilsberichtigung im Wohnungseigentum Wie ist vorzugehen, wenn es bei Wohnungseigentum zu nachträglichen Anteils-(Nutzwert-)Berichtigungen (zB weil die tatsächlich errichtete Wohnungsgröße von jener laut Bauplan abweicht) kommt? Lösung: Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich der gemeine Wert der verschobenen Anteile heranzuziehen. Bei…
…Anpassung der Gegenleistung bei Eintritt bestimmter Kriterien vereinbart wird, die an zukünftige zum Zeitpunkt der Einbringung noch "unsichere" Entwicklungen anknüpfen (zB Earn-Out-Klausel; vgl. hierzu VwGH 29.4.2010, 2006/15/0269), liegt eine die Anwendungsvoraussetzungen des Art. III UmgrStG verletzende nachträgliche Gegenleistung vor…
…zukünftige, zum Zeitpunkt der Einbringung noch "unsichere" Entwicklungen stellt hingegen eine die Anwendungsvoraussetzungen des Art. III UmgrStG verletzende nachträgliche Gegenleistung dar (siehe dazu Rz 1012 zum "earn-out"). 3.1.5.2. Definition des eingebrachten Vermögens Rz 664: Das eingebrachte Vermögen muss genau definiert sein…
…ausgeführt, entspricht bei nachträglichen Übertragungen in das Wohnungseigentum der Preis, der im Rahmen der vom WGG vorgegebenen Grenzen gebildet wird, dem gemeinen Wert. Ein gesonderter Nachweis braucht in diesem Fall nicht erbracht werden. Im Ergebnis wird bei derartigen Übertragungen immer die Gegenleistung als Bemessungsgrundlage herangezogen…
…zusätzliche Gegenleistung die Tatbestandsmäßigkeit des ursprünglichen Erwerbsvorganges nicht. Mit Eintritt der Bedingung entsteht somit eine neue Grunderwerbsteuerpflicht, die durch einen zusätzlichen (selbständigen) Grunderwerbsteuerbescheid festzusetzen ist. Es ist daher die Nachzahlung auf Grund der Preiserhöhung (Meistbegünstigungsklausel) ebenso wenig Sache der angefochtenen Bescheide wie die nachträgliche Vereinbarung…
…aufgezeigten, Berechnungsweise, nicht erfolgen könne, weil es sich bei der Verlängerung des Baurechts nicht um eine nachträgliche Gegenleistung zu dem bereits eingeräumten Baurecht, sondern um eine neue grunderwerbsteuerbare Vereinbarung handeln würde. Der in der Berufung aufgestellten Behauptung, die in Rede stehende Baurechtsverlängerung wäre aufgrund der…
…des Baurechts, mit der von der Bw. aufgezeigten Berechnungsweise, nicht erfolgen könne, weil es sich bei der Verlängerung des Baurechts nicht um eine nachträgliche Gegenleistung zu dem bereits eingeräumten Baurrecht, sondern um eine neues, selbstständiges, grunderwerbsteuerpflichtiges Rechtsgeschäft handeln würde. Dagegen brachte die Bw. durch ihren…
…der Bw. aufgezeigten Berechnungsweise, nicht erfolgen könne, weil es sich bei der Verlängerung des Baurechts nicht um eine nachträgliche Gegenleistung zu dem bereits eingeräumten Baurrecht, sondern um eine neue Vereinbarung handeln würde. Dagegen brachte die Bw. durch ihren ausgewiesenen Rechtsvertreter fristgerecht einen Vorlageantrag gemäß § 276…
…der Bw. aufgezeigten Berechnungsweise, nicht erfolgen könne, weil es sich bei der Verlängerung des Baurechts nicht um eine nachträgliche Gegenleistung zu dem bereits eingeräumten Baurrecht, sondern um eine neue Vereinbarung handeln würde. Dagegen brachte die Bw. durch ihren ausgewiesenen Rechtsvertreter fristgerecht einen Vorlageantrag gemäß § 276…
…werden sollen, ist hingegen eine für die Anwendung des Art. III UmgrStG schädliche bloß "wertbeeinflussende" nachträgliche Gegenleistung zu sehen. Ist daher wie im vorliegenden Fall eine Earn-Out-Klausel über die nachträgliche Abtretung von Anteilen an den Einbringenden vorgesehen, ist eine Anwendungsvoraussetzung des Art. III…
…hat. Gegenleistung im Sinne des § 5 Abs.1 Z.1 GrEStG ist somit die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Werten dagegen zu leisten verspricht, dass er das Grundstück erhält. Bei Grundstückslieferungen sind gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Die nachträgliche…
…hat. Gegenleistung im Sinne des § 5 Abs.1 Z.1 GrEStG ist somit die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Werten dagegen zu leisten verspricht, dass er das Grundstück erhält. Bei Grundstückslieferungen sind gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Die nachträgliche…
…Gegenleistung im Sinne des § 5 Abs.1 Z.1 GrEStG ist somit die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Werten dagegen zu leisten verspricht, dass er das Grundstück erhält. Bei Grundstückslieferungen sind gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Die nachträgliche Abänderung…
…hat. Gegenleistung im Sinne des § 5 Abs.1 Z.1 GrEStG ist somit die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Werten dagegen zu leisten verspricht, dass er das Grundstück erhält. Bei Grundstückslieferungen sind gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Die nachträgliche…