…der Stufe des nachgelagerten Umsatzes begangen werden wird bzw. begangen worden ist. Da im vorliegenden Fall sowohl der Ankauf als auch der Verkauf des gegenständlichen Kraftfahrzeuges im Voranmeldungszeitraum März 2008 stattgefunden hat, war dem Bw. jedenfalls im Zeitpunkt der Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum…
…Vorsteuerabzug zusteht, wenn der Abnehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass der betreffende Umsatz oder ein anderer vor- oder nachgelagerter Umsatz in der Lieferkette mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet war. Das nach objektiven Gegebenheiten entstandene Recht auf Vorsteuerabzug steht daher unionsrechtlich nur dann zu, wenn der…
…vorsätzliches Handels bestehe, da die Bf. im Prüfungszeitraum Einkäufe bei der Firma nicht vollständig erfasst und in der Folge Umsätze und Gewinn nicht wahrheitsgemäß offen gelegt und erklärt habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde der Beschuldigten vom 3. Juni 2008, in welcher…
…der Bw. an die V-KG in Deutschland erfolgt. Die Eichung sei letztendlich nur ein der Eigentumsübertragung nachgelagerter Schritt gewesen. Im Übrigen habe die Bw. für alle Lieferungen an die V-KG deutsche Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, da die Eigentumsübertragung nach Ansicht der Bw. in…
…im Zeitraum von 23.10.2002 bis 19.2.2003 eine Bp für die Jahre 1997 bis 2001 und eine USt-Nachschau für die ersten drei Quartale 2002 durchgeführt. Diese Bp führte zur Feststellung nicht erklärter Umsätze bzw. Gewinne aus der vom Bw selbst bzw…
…haben, weil WS die wirtschaftlichen Probleme der Gesellschaft wesentlich verursacht habe und durch eine Vielzahl von Anzeigen der Gesellschaft ständig Schaden zugefügt habe. Zu Tz 5 des Bp-Berichtes: Die Bw habe nachweislich beträchtliche Umsätze aufgrund von Anbahnungen bei Jagden und ähnlichen Veranstaltungen getätigt. Dies…
…wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz iZm Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht, entfällt das Recht auf den Vorsteuerabzug. Dies gilt insbesondere auch, wenn ein solches Finanzvergehen einen vor- oder nachgelagerten Umsatz betrifft." Der Änderung kommt (nach den Erl. zur RV)…
…dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht, entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug. Dies gilt insbesondere auch, wenn ein solches Finanzvergehen einen vor- oder nachgelagerten Umsatz betrifft. Den erläuternden Bemerkungen zu dieser eingefügten Bestimmung ist folgendes zu entnehmen…
…gilt insbesondere auch, wenn ein solches Finanzvergehen einen vor- oder nachgelagerten Umsatz betrifft." Diese neuen Bestimmungen (Ergänzungen des § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994 durch zwei weitere Sätze) sind gern § 28 Abs 30 Z 1 UStG 1994 nur auf jene Umsätze anzuwenden, die nach…
…wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz iZm Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht, entfällt das Recht auf den Vorsteuerabzug. Dies gilt insbesondere auch, wenn ein solches Finanzvergehen einen vor- oder nachgelagerten Umsatz betrifft." Der Änderung kommt (nach den Erl. zur RV)…
…dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht, entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug. Dies gilt insbesondere auch, wenn ein solches Finanzvergehen einen vor- oder nachgelagerten Umsatz betrifft." Das Recht auf Vorsteuerabzug gewährleistet die Neutralität bezüglich der steuerlichen Belastung…
…Unternehmer ausgeführt, der wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht, entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug. Dies gilt insbesondere auch, wenn ein solches Finanzvergehen einen vor- oder nachgelagerten Umsatz betrifft; ... 3. die gemäß § 19…
…einen Unternehmer ausgeführt, der wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht, entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug. Dies gilt insbesondere auch, wenn ein solches Finanzvergehen einen vor- oder nachgelagerten Umsatz betrifft; | 2. a)…
…einen Unternehmer ausgeführt, der wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht, entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug. Dies gilt insbesondere auch, wenn ein solches Finanzvergehen einen vor- oder nachgelagerten Umsatz betrifft; 2. a) die…
…an einen Unternehmer ausgeführt, der wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht, entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug. Dies gilt insbesondere auch, wenn ein solches Finanzvergehen einen vor- oder nachgelagerten Umsatz betrifft;" § 12 UStG…
…der wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht, entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug. Dies gilt insbesondere auch, wenn ein solches Finanzvergehen einen vor- oder nachgelagerten Umsatz betrifft; Zu den für den Vorsteuerabzug unabdingbaren…
…wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass der betreffende Umsatz iZm einem Finanzvergehen steht (BGBI I 2007/99). Dies gilt nach § 12 UStG auch, wenn ein solches Finanzvergehen einen vor- oder nachgelagerten Umsatz betrifft. Zugleich wurde mit dieser Vorschrift aber der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers…
…an einen Unternehmer ausgeführt, der wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht, entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug. Dies gilt insbesondere auch, wenn ein solches Finanzvergehen einen vor- oder nachgelagerten Umsatz betrifft; ... § 21 Abs…
…an einen Unternehmer ausgeführt, der wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht, entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug. Dies gilt insbesondere auch, wenn ein solches Finanzvergehen einen vor- oder nachgelagerten Umsatz betrifft;... Gemäß § 8 …
…einen Unternehmer ausgeführt, der wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht, entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug. Dies gilt insbesondere auch, wenn ein solches Finanzvergehen einen vor- oder nachgelagerten Umsatz betrifft;" Gem § 11 Abs…