…der Stufe des nachgelagerten Umsatzes begangen werden wird bzw. begangen worden ist. Da im vorliegenden Fall sowohl der Ankauf als auch der Verkauf des gegenständlichen Kraftfahrzeuges im Voranmeldungszeitraum März 2008 stattgefunden hat, war dem Bw. jedenfalls im Zeitpunkt der Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum…
…ausgeführt, der wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht, entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug. Dies gilt insbesondere auch, wenn ein solches Finanzvergehen einen vor- oder nachgelagerten Umsatz betrifft. ….. Nach § 11 Abs. 1…
…Danach entfalle das Abzugsrecht, wenn der Unternehmer wusste oder wissen musste, dass der Umsatz oder ein vor- oder nachgelagerter Umsatz mit Umsatzsteuerhinterziehungen verbunden war. Diese Bestimmung stelle lediglich eine Klarstellung der bereits zuvor vom EuGH entwickelten Grundsätze dar. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH und des…
…einen vor- und nachgelagerten Umsatz betrifft. Nach EuGH vom 06.07.2006, Rs C-439/04 „Kittel“, steht kein Recht auf Vorsteuerabzug zu, wenn der Abnehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass der betreffende Umsatz oder ein anderer vor- oder nachgelagerter Umsatz in der Lieferkette…
…Kittel" steht kein Recht auf Vorsteuerabzug zu, wenn der Abnehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass der betreffende Umsatz oder ein anderer vor- oder nachgelagerter Umsatz in der Lieferkette mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet war (vgl. auch EuGH 12.1.2006, Rs C-354/03 "Optigen…
…wusste oder wissen musste, dass seine Lieferungen zT in Zusammenhang mit Mehrwertsteuerbetrug vor- und nachgelagerter Umsätze standen. Diese Tatsachen sind im Außenprüfungsbericht, auf den die Bescheide verweisen, je Umsatz einzeln angeführt. Aus der Zitierung von § 303 Abs 1 BAO in Zusammenhang mit den Ausführungen im…
…einen Unternehmer ausgeführt, der wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz iZm USt-Hinterziehungen oder sonstigen, die USt betreffenden Finanzvergehen steht, entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug. Dies gilt insbesondere auch, wenn ein solches Finanzvergehen einen vor- oder nachgelagerten Umsatz betrifft;" Die Materialien (ErlRV; 270…
…ein solches Finanzvergehen einen vor- oder nachgelagerten Umsatz betrifft (vgl. § 12 Abs 14 UStG 1994). Im Beschwerdefall steht fest, dass die Firma ABC U B in den Streitjahren steuerlich nicht erfasst war, keine Steuererklärungen abgegeben hat und keine Umsatzsteuer entrichtet hat. Weiters steht fest…
…auf Vorsteuerabzug zu, wenn der Abnehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass der betreffende Umsatz oder ein anderer vor- oder nachgelagerter Umsatz in der Lieferkette mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet war (vgl a schon EuGH 12.1.2006, Rs C-354/03 „Optigen Ltd“, Slg I…
…auf Vorsteuerabzug zu, wenn der Abnehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass der betreffende Umsatz oder ein anderer vor- oder nachgelagerter Umsatz in der Lieferkette mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet war (vgl a schon EuGH 12.1.2006, Rs C-354/03 „Optigen Ltd“, Slg I…
…Vorsteuerabzug zusteht, wenn der Abnehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass der betreffende Umsatz oder ein anderer vor- oder nachgelagerter Umsatz in der Lieferkette mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet war. Das nach objektiven Gegebenheiten entstandene Recht auf Vorsteuerabzug steht daher unionsrechtlich nur dann zu, wenn der…
…zu, wenn der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass der betreffende Umsatz oder ein anderer vor- oder nachgelagerter Umsatz in der Lieferkette mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet war. Das nach objektiven Gegebenheiten entstandene Recht auf Vorsteuerabzug steht somit unionsrechtlich dem Unternehmer nur dann zu, wenn…
…9). Wurde also die Leistung an einen Unternehmer ausgeführt, der wusste oder hätte wissen müssen, dass dieser, ein vor- oder nachgelagerter Umsatz mit einem USt-Betrug behaftet war, so entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug (Schuchter/Kollmann in Tumpel/Melhardt UStG 19942, § 12 Rz 45). In…
…vorsätzliches Handels bestehe, da die Bf. im Prüfungszeitraum Einkäufe bei der Firma nicht vollständig erfasst und in der Folge Umsätze und Gewinn nicht wahrheitsgemäß offen gelegt und erklärt habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde der Beschuldigten vom 3. Juni 2008, in welcher…
…der ***A*** Kft. und ***P*** HandelsgmbH beteiligt war und dafür Provisionen kassierte. Zwar ist die rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung hinsichtlich nachgelagerter Geschäfte nicht als Indiz heranzuziehen, ob die Bf. vom Umsatzsteuerbetrug der ***E*** GmbH und ***D*** GmbH wissen musste. Jedoch ergibt sich aus der Beweiswürdigung des…
…der Bw. an die V-KG in Deutschland erfolgt. Die Eichung sei letztendlich nur ein der Eigentumsübertragung nachgelagerter Schritt gewesen. Im Übrigen habe die Bw. für alle Lieferungen an die V-KG deutsche Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, da die Eigentumsübertragung nach Ansicht der Bw. in…
…im Zeitraum von 23.10.2002 bis 19.2.2003 eine Bp für die Jahre 1997 bis 2001 und eine USt-Nachschau für die ersten drei Quartale 2002 durchgeführt. Diese Bp führte zur Feststellung nicht erklärter Umsätze bzw. Gewinne aus der vom Bw selbst bzw…
…Körperschaftsteuern sind dabei auch vergleichbare Körperschaftsteuern nachgelagerter Gebietskörperschaften additiv zu berücksichtigen, sofern diese von derselben Bemessungsgrundlage wie die Körperschaftsteuer berechnet werden (zB die in der Schweiz auf Kantons- und Gemeindeebene erhobene Körperschaftsteuer). Überdies sind auch Zuschläge sowie Ergänzungsabgaben zur ausländischen Körperschaftsteuer mit zu berücksichtigen. Umsatz-…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Geschäftsgegenstand der beschwerdeführenden GmbH ist laut Gesellschaftsvertrag die Erzeugung und der Vertrieb von Garten- und Haushaltswaren einschließlich sämtlicher Tätigkeiten vor- und nachgelagerter Produktions- und Dienstleistungsstufen. An dieser Gesellschaft ist KR X im Ausmaß von 99,98% beteiligt…
…Wareneinkaufsverkürzung Tz. 5 Zuschätzung Aufgrund der in den Tz. 1-4 dargestellten formellen und materiellen Buchführungsmängel erfolgt für die Jahre 1999 -2005 und dem USt-Nachschauzeitraum 1/2006-9/2007 eine Gesamtzuschätzung zu den erklärten Umsätzen und Gewinnen in folgender Höhe: [Grafik] [Grafik] …