…keineswegs eindeutig auf die künftige Vermietung mehrerer Wohnungen hin, es bestehe kein erkennbarer Zusammenhang mit einer künftigen Einkunftsquelle. Der angeblich innere Entschluss der Liegenschaftseigentümer zur Aufnahme einer Vermietungstätigkeit habe sich in keinerlei Handlungen nach außen hin dokumentiert, ein zielstrebiges Hinarbeiten um ein vermietbares Objekt zu…
…Gebäude, der Erneuerung von Versorgungsleitungen und dem Legen von Leitungen im Erdgeschoss und Obergeschoss sowie dem Ausmalen der Wohnung im Erdgeschoss im Zuge der Bauarbeiten für die Behindertenwohnung allein kann ohne Vorliegen weiterer Umstände nicht auf eine nach außen klar erkennbare Vermietungsabsicht der Bw. hinsichtlich…
…laut Bw.) Personen ebenfalls nicht nach außen hin auf eine erkennbare Vermietungsabsicht betreffend einzelner verstreut im Gebäude, mehrheitlich im Keller gelegener Räume geschlossen werden. Unabhängig davon, dass der vorgelegte nicht unterfertigte und nicht vergebührte Mietvertrag nicht als nach außen hin erkennbare Vereinbarung zwischen der Bw…
…dass mangels ernsthafter Vermietungsabsicht keine Einkunftsquellenzugehörigkeit vorliege, eine nach außen hin erkennbare Vermietungsabsicht nicht gegeben sei, der Erwerb der Liegenschaft zum Teil aus verschiedenen privaten Motiven erfolgt sei und aus der bloßen Möglichkeit, das Objekt gegebenenfalls vermieten zu können, keine ernsthafte Vermietungsabsicht abgeleitet werden könne…
…Ergebnis, dass die Vermietungsabsicht des Bw. erst mit dem Abschluss des schriftlichen Mietvertrages vom 6. Juni 2005 eindeutig und zweifelsfrei nach Außen erkennbar in Erscheinung getreten ist. Diese Beurteilung ergibt sich vor allem aus der Tatsache der unentgeltlichen Bereitstellung des "alten" Gebäudes des Bw. in…
…dass in jenen Fällen, in denen die Rechtsprechung (siehe Zitate oben) keine nach außen hin einem unbefangenen Dritten als Vorbereitungshandlungen einer unternehmerischen Tätigkeit erkennbare Handlung feststellen konnte, gerade das Finanzamt oftmals die einzige Stelle war, der gegenüber eine angebliche Vermietungsabsicht, insbesondere bei Geltendmachung steuerlicher Vorteile…
…Betätigung kein eindeutiges Bild ergibt, diese allerdings nur insoweit, als ein solches Ertragsstreben durch ein Handeln nach Wirtschaftlichkeitsprinzipien nach außen erkennbar in Erscheinung tritt. Unter der Ertragsfähigkeit einer Betätigung als Tatbestandsvoraussetzung ihrer Einkunftsquelleneigenschaft ist die Eignung der Tätigkeit zu verstehen, einen der positiven Steuererhebung aus…
…davon aus, dass frühestens im September 2006, falls nach der Absage der C (E-Mail vom 18. September 2006) keine weiteren, nach außen erkennbaren anderen Vermietungsversuche unternommen worden seien, von einer nicht mehr bestehenden ernsthaften Absicht zur Erzielung von Einnahmen ausgegangen werden könne. Erst im…
…Zudem sei die bevorstehende Vermietung am 27. Dezember 2000 anlässlich einer persönlichen Vorsprache der Berufungswerber beim Finanzamt angezeigt worden. Dies sei jedenfalls eine nach außen hin erkennbare Unterbrechungshandlung iSd § 209 Abs 1 BAO. Mit Berufungsvorentscheidung vom 1. August 2002 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen…
…Vermietungsabsicht entweder in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden hat oder diese aufgrund sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände mit "ziemlicher Sicherheit" feststeht (vgl. VwGH 18.3.1997, 96/14/0045; 4.6.2003, 99/13/0173). Wird für eine Betätigung eine ernsthafte, nach außen erkennbare…
…und deshalb jahrelang den Verkauf der Wohnung ankündet. Selbst wenn man davon ausginge, hätte spätestens am Tag nach der Erteilung der Benützungsbewilligung nach außen erkennbare Handlungen gesetzt werden müssen. Dies vor allem in Hinblick auf die Problematik, die sich für Werbungskosten und Vorsteuern bei leer…
…hervorgeht, hat er "letztlich diesen Rücktritt zur Kenntnis nehmen müssen". Nach außen erkennbare Umstände, aus denen mit ziemlicher Sicherheit auf die Vermietungsabsicht geschlossen werden kann, sind somit aus der Aktenlage nicht erkennbar. Zu den Ausführungen des Bw., wonach die Liegenschaft ihm bereits zur Nutzung überlassen…
…diene, ist zusammenfassend festzustellen, dass dieses Vorbringen auf bloßer Behauptungsebene verbleibt und den Bw. nicht gelungen ist, durch nach außen erkennbare Umstände, die auf eine Vermietungsabsicht der Bw. hindeuten, die Absicht zur späteren Einnahmenerzielung nachzuweisen. Es war sohin spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 2. Februar…
…auf eine fehlende Vermietungsabsicht geschlossen werden könne. Dazu wird festgehalten, dass seitens des Unabhängigen Finanzsenates diese geschilderten Probleme gar nicht in Abrede gestellt werden. Allerdings haben die Bw. bzw. Dr.H. in den Jahren bis einschließlich 2001 noch keine objektiv nach außen erkennbare Handlungen (etwa…
…unternehmerischen Tätigkeit auszugehen ist. In diesem Zusammenhang reichen daher bloße Absichtserklärungen, ein Objekt vermieten bzw. verpachten zu wollen, die allerdings durch keine nach außen erkennbare konkrete Handlungen dokumentiert sind, nicht aus, um eine einkommensteuerlich relevante Einkunftsquelle bzw. eine unternehmerische Tätigkeit zu begründen (Doralt/Renner, EStG8…
…Jakom/Laudacher, EStG § 2 Rz 227, jeweils mwN.). In diesem Zusammenhang reichen daher bloße Absichtserklärungen, ein Objekt vermieten zu wollen, die allerdings durch keine nach Außen erkennbare konkrete Handlungen dokumentiert sind, nicht aus, um eine einkommensteuerlich relevante Einkunftsquelle zu begründen (Doralt/Renner, EStG8, § 2, Tz…
…Ablauf des Jahres 2004 zu laufen begonnen. Die fünfjährige Verjährungsfrist wäre somit mit 31.12.2009 beendet gewesen. Mit dem Ergehen des Einkommensteuerbescheides der Gesellschafterin für das Jahr 2004 im Jahr 2005 wurde jedoch eine nach außen erkennbare Amtshandlung gesetzt, womit sich die Verjährungsfrist iSd …
…sondern nur das Ergebnis eines Denkvorganges ist, kann nur aus einem nach außen hin in Erscheinung tretenden Sachverhalt geschlossen werden (vgl. VwGH 21.6.2007, 2005/15/0069). Das bedeutet das Vorliegen von vor allem für Dritte erkennbaren effektiven Bemühungen, tatsächlich vermieten zu wollen (z…
…Türen, ...) hätten die Kinder besorgt. Da die Aufstockung im Privatgebäude des Geschäftsführers vorgenommen und keinerlei nach außen erkennbare oder grundbücherliche Sicherstellung für die GmbH erfolgt sei, komme das Finanzamt zu dem Schluss, dass es sich bei der Übernahme der Errichtungskosten durch die GmbH um eine…
…zu dem Zweck angeschafft, um sie an gewerbliche Betriebe zu vermieten", eingeladen bekannt zu geben, ob sich die Liegenschaft in einem vermietungsfähigen Zustand befunden habe und wie sich die behauptete Vermietungsabsicht nach außen erkennbar dargestellt habe, bzw. was unternommen worden sei, um Mieter zu finden…