…abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen)". Nach der Betriebsbeendigung anfallende Schuldzinsen für betrieblich begründete Verbindlichkeiten sind insoweit steuerlich abzugsfähig, als die Verbindlichkeiten betrieblich veranlasst bleiben. Der Steuerpflichtige hat aber auch nach Betriebsbeendigung alle ihm zumutbaren Schritte zur Tilgung der Verbindlichkeit zu setzen…
…engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der ehemaligen betrieblichen Tätigkeit voraus (vgl. Kanduth-Kristen/Breschan, Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben, taxlex 2009, Seite 4 ff). Verbindlichkeiten und die damit zusammenhängenden Zinszahlungen verlieren die betriebliche Veranlassung bei einer Betriebsbeendigung (Betriebsveräußerung oder -aufgabe) nach Lehre und Rechtsprechung (vgl. Doralt, EStG4…
…die ihre Ursache in der Zeit nach der Beendigung der betrieblichen Tätigkeit haben (Doralt, EStG4, Rz 72 zu § 32, 24 und die dort zitierte Judikatur). Wird daher ein Währungsrisiko eines betrieblich veranlassten Kredites erst nach der Betriebsaufgabe schlagend und realisiert (durch Umschuldung von Schweizer Franken…
…der Finanzierung von Wirtschaftsgütern gedient haben, die bei der Betriebsbeendigung ins Privatvermögen überführt wurden, die Verbindlichkeiten im Veräußerungserlös Deckung finden, die Verbindlichkeiten durch die Verwertung von zurückbehaltenen Wirtschaftsgütern beglichen werden könnten und die Tilgung nach der Betriebsveräußerung zumutbar ist. Im Erkenntnis vom 20. September 2001…
…des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG. Entsprechend werden auch Ausgaben die im Zusammenhang mit einer seinerzeitigen Betriebsführung stehen, aber erst nach Beendigung der betrieblichen Betätigung anfallen, als negative Einkünfte vom § 32 Z 2 EStG erfasst. Eine "ehemalige Tätigkeit" liegt vor, wenn die…
…aus dem Ausfall von Forderungen). Schuldzinsen und andere Ausgaben, die sich aus ehemaligen betrieblichen Verbindlichkeiten ergeben (etwa Kontoführungsgebühr und ähnliches) sind nach der Beendigung des Betriebes insoweit als nachträgliche Betriebsaugaben abzugsfähig sind, als die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten betrieblich veranlasst bleiben. Die betriebliche Veranlassung der Verbindlichkeiten…
…Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob Darlehensrückzahlungen (samt Zinsen) des Berufungswerbers für einen auf "Wohnbaukredit" umgeschuldeten Firmenkredit nach Firmenausgleich wie erklärt als Werbungskosten bzw., wie später vorgebracht…
…dann nicht der Fall, wenn Aufwendungen ihre Ursache in der Zeit nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit haben. Nach der Betriebsaufgabe bzw. Betriebsveräußerung anfallende Schuldzinsen für (nachweislich) betrieblich begründete Verbindlichkeiten sind nur insoweit als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig, als diese Verbindlichkeiten betrieblich veranlasst bleiben (VwGH 22.10…
…selbst wenn die Schulden auf diesem Konto dazu verwendet wurden, die im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen. Zinsen, die nach Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe für (vormalige) Betriebsschulden anfallen, führen insoweit nicht zu nachträglichen Betriebsausgaben, als der Steuerpflichtige nicht alle ihm zumutbaren Schritte zur Tilgung…
…dass nach der Betriebsveräußerung bzw. - wie im gegenständlichen Fall - Betriebsaufgabe anfallende Schuldzinsen für betrieblich begründete Verbindlichkeiten insoweit als nachträgliche Betriebsaugaben abzugsfähig sind, als die Verbindlichkeiten betrieblich veranlasst bleiben. Mit der Frage, in welchem Ausmaß Schuldzinsen nach Beendigung des Betriebes (durch Betriebsaufgabe) zu nachträglichen negativen betrieblichen…
…bis gegen Ende 2005 ein Bar-Cafe geführt. Nach Ablehnung eines Konkursantrages mangels Kostendeckung kam es mit Beschluss des Landesgerichtes vom 30.11.2005 zur Eröffnung eines Schuldnerregulierungsverfahrens. In den Einkommensteuererklärungen 2007 bis 2009 begehrte der Bw. nachträgliche Betriebsausgaben für Zinsen in Höhe von €…
…16. Dezember 2008, Tz 5). Im Berufungsverfahren reichte der Bw. dann jedoch umfangreiche Unterlagen zur Stützung seines Standpunktes nach. Mit Schreiben vom 19. Jänner 2011 stellte das Finanzamt die betriebliche Veranlassung der verfahrensgegenständlichen Zinsen schließlich außer Streit. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 4 Abs…
… 2 Abs. 3 Z 1 bis 3. Grundsätzlich ist festzustellen, dass nach der Betriebsveräußerung bzw. - wie im gegenständlichen Fall - Betriebsaufgabe anfallende Schuldzinsen für betrieblich begründete Verbindlichkeiten insoweit als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig sind, als die Verbindlichkeiten betrieblich veranlasst bleiben. Die betriebliche Veranlassung der Verbindlichkeiten geht aber…
…Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen). Schuldzinsen und andere Ausgaben, die sich aus ehemaligen betrieblichen Verbindlichkeiten ergeben (etwa Kontoführungsgebühr und ähnliches) sind nach der Beendigung des Betriebes insoweit als nachträgliche Betriebsaugaben abzugsfähig sind, als die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten betrieblich veranlasst bleiben…
…im Sinne des § 32 Z 2 EStG 1988) zu berücksichtigen sind. Grundsätzlich ist festzustellen, dass nach der Betriebsveräußerung bzw. - wie im gegenständlichen Fall - Betriebsaufgabe anfallende Schuldzinsen für betrieblich begründete Verbindlichkeiten insoweit als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig sind, als die Verbindlichkeiten betrieblich veranlasst bleiben. Die betriebliche Veranlassung…
…dann nicht der Fall, wenn Aufwendungen ihre Ursache in der Zeit nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit haben. Nach der Betriebsaufgabe bzw. Betriebsveräußerung anfallende Schuldzinsen für (nachweislich) betrieblich begründete Verbindlichkeiten sind nur insoweit als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig, als diese Verbindlichkeiten betrieblich veranlasst bleiben (VwGH 22.10…
…zur Abdeckung gebracht wurden bzw. dass der Kredit dazu diente, Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens anzuschaffen. Nach der Betriebsaufgabe bzw. Betriebsveräußerung anfallende Schuldzinsen für betrieblich begründete Verbindlichkeiten sind nur insoweit als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig, als diese Verbindlichkeiten betrieblich veranlasst bleiben (VwGH 22.10.1996, 95/14/0018)…
…Da die Gesellschaft zwischenzeitlich gelöscht wurde, kann im Übrigen auch für die Zukunft eine Inanspruchnahme aus diesem Titel ausgeschlossen werden.) Abschließend wird noch - ohne dass die Bw. dies beantragt hätte - der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass Schuldzinsen für Fremdmittel, die zur Anschaffung einer vor dem…
…im Sinne des § 32 Z 2 EStG) zu berücksichtigen sind. Grundsätzlich ist festzustellen, dass nach der Betriebsveräußerung bzw. - wie im gegenständlichen Fall - Betriebsaufgabe anfallende Schuldzinsen für betrieblich begründete Verbindlichkeiten insoweit als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig sind, als die Verbindlichkeiten betrieblich veranlasst bleiben. Die betriebliche Veranlassung der…
…in welchem Ausmaß Schuldzinsen nach Beendigung eines Betriebs zu nachträglichen Betriebsausgaben führen, hat sich der VwGH mehrfach befasst. Der Gerichtshof ist in seinen Entscheidungen zu dem Ergebnis gelangt, dass Schulden auch nach dem Zeitpunkt der Beendigung des Betriebs - unter Beachtung einer Reihe von einschränkenden Voraussetzungen…