…Besicherungsinstrumenten bestehe darin, dass der Bürge oder Garant direkt aus dem Kreditgeschäft verpflichtet sei, dass er im Falle seiner Inanspruchnahme für die von ihm geleisteten Zahlungen keinen Gegenwert erhalte und auch kaum eine Chance habe, diese zu einem späteren Zeitpunkt zu erhalten. Im gegenständlichen Fall…
…Geschäftsanteile an der C-GmbH (kurz C, FN****7) und an der D-GmbH (kurz D, FN****5) unter Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigungen von Art III UmgrStG mit Wirkung zum 30. Juni 2006 in die B ein. Auf Grund der unmittelbaren Beteiligungsverhältnisse der E-AG…
…könnten. Der "Missbrauchsvorwurf" sei haltlos. Die streitgegenständliche Vermietung wäre unter Fremden genauso gut denkbar. Einziger Grund der Gestaltung sei die Finanzierung des Eigenheimes durch Erzielen von Mieterlösen gewesen. Der denkmögliche Steuervorteil, wie er in der Berufungsvorentscheidung dargelegt worden sei, habe seine Wurzeln in der Gesetzeslage…
…wahrscheinlich überhaupt nicht mehr möglich gewesen wäre, sodass sich wohl jeder Unternehmer sehr gut überlegen werde, ob er derartige Beträge nur zwecks Erreichung eines Steuervorteils in Höhe von 10% tatsächlich eingehe. Der Bw. übermittelte mit Schreiben vom 13. März 2009 ein mehrseitiges Datenblatt betreffend den…
…1991, 164ff) überzeuge ebenso wenig als Begründung für eine missbräuchliche Vorgangsweise durch die Einschaltung einer ausländischen Finanzierungsgesellschaft, dass diese über keine Büroräumlichkeiten verfüge. Zu dem von der Betriebsprüfung behaupteten Umweg einer Kapitalzahlung durch zwei Gesellschaften der X Gruppe an die luxemburgischen Basisgesellschaften sei auszuführen, das…
…der M versprach, das Risiko durch den Handel mit weniger riskanten Wertpapieren und durch die Inanspruchnahme einer professionellen Wertpapierhandelsgesellschaft in Grenzen zu halten. Damit beim Handel mit wenig risikoreichen Papieren dennoch ansehnliche Renditen erzielt werden können, ist der Einsatz von großen Kapitalmengen erforderlich. Eine Möglichkeit…
…sondern auf Grund des von I- vermittelten Erwerbes der Grundstücke durch die Auftraggeberin X-X, und zwar bald nach den ersten Gesprächen (in einem Fall noch im Dezember 2004). Schließlich räumt die Bw selbst ein, dass die Inanspruchnahme ihrer Geschäftsführer durch Tätigkeiten für die X…
…meldete fristgerecht die USt aus dem Verkauf der Liegenschaft und des Inventars in Höhe von 436.142,23 € für den Zeitraum August 2011 an. Dadurch erhöhten sich die Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber dem Finanzamt um die USt. Eine Vorsteuerberichtigung (ohne Inanspruchnahme der Option gemäß …
…der NN- Aktien in die Stiftung-FL Die komplexen Zusammenhänge (siehe Erwägungsteil A.) konnten erst von den Außenprüfern in mühevoller Kleinarbeit durch verbundenes Aktenstudium, externe Abfragen und Inanspruchnahme internationaler Auskunftsdienste recherchiert werden und finden in einem umfangreichen Arbeitsbogen ihren Niederschlag. Die Stellung des I- in…
…Jersey im Zeitraum 1994 bis 1999 zwischen S 7.990,00 und S 12.610,00 betragen hat. In Zusammenhang mit der Nichtbesteuerung der Zinseinkünfte bei der Z Finance Ltd., Jersey steht auch die von der Bw. beabsichtigte Inanspruchnahme des internationalen Schachtelprivilegs gemäß § 10 Abs…
…steuerfrei. Auch hier ging der Steuervorteil durch eine Beschränkung des Kest-Endbesteuerungsgesetzes auf "Public Placements" in den Jahren ab 1997 verloren. Am 23. Dezember 1996 wurde eine Vereinbarung über den Rückkauf der Inhaberschuldverschreibungen getroffen. Die Emittentin erwarb um einen Betrag von S 60 Mio. alle…
…Dieser Mietvertrag wurde auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, wobei der Vermieter auf die Dauer von 20 Jahren auf das Recht der ordentlichen Kündigung verzichtet. Bei Berechnung der Miete wurde laut Auskunft des steuerlichen Vertreters in Anbetracht der vom Mieter geplanten Investitionen vom Baurechtszins für ein unbebautes…
…Bw. unter Verweis auf die Gesetzesmaterialien zum Karenzurlaubszuschussgesetz (KUZuG) - nämlich dass er von der Kindesmutter bereits seit Juni 2001 getrennt lebe und die Ehe bereits im Mai 2002 geschieden worden sei und somit eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Zuschüsse eindeutig auszuscheiden wäre - übersieht der Bw. neuerlich…
…die Investitionen des Unternehmens neben der Schaffung einer neuen betrieblichen Struktur auch zum nachhaltigen Fortbestand des Unternehmens und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen geführt haben, sodass eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung ausgeschlossen werden kann. Wir ersuchen aus den angeführten Gründen um unverminderte Zuerkennung der Investitionszuwachsprämie.…
…Nummern von der Bw. laufend aufgezeichnet wurden, wurde damit indirekt auch der Buchnachweis betreffend Beförderung in das übrige Gemeinschaftsgebiet erbracht. Zur Feststellung der Identität des Abholenden wäre zu berücksichtigen, dass diese Feststellung nicht Bestandteil des Buchnachweises ist. Es soll dadurch lediglich eine missbräuchliche Inanspruchnahme einer…
…das geprüfte Unternehmen sollten zu keiner Zeit "sensible Daten"(welche wären das?) zur Verfügung gestellt werden. Die Inanspruchnahme von Leistungen und deren Bezahlung durch Kunden, sowie die entsprechenden Zahlungsvorgänge und so weiter sind auf jeden Fall Daten, für die es dem Unternehmer nicht freigestellt ist…
…gewesen seien. Zusammenfassend sei daher festzuhalten, dass eine missbräuchliche Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges im vorliegenden Fall ungeachtet des offenen Steuerausweises durch die M. AG auszuschließen sei. Daher bedürfe es auch nicht der Wiederherstellung des Gleichgewichtes von Steuer und Vorsteuerabzug. Eine doppelte Erfassung der Umsätze würde darüberhinaus…
…Die Ermittlungsergebnisse der Abgabenbehörde ( Prüfungsfeststellungen ) betreffend der angeblichen Personalgesteller (missbräuchliche Anmelder) zeigten schlüssig , dass die Gesellschaft keine bzw. nur mangelhafte Erkundigungen über ihre Geschäftspartner eingeholt haben können , bzw. sie auf die Einholung derartiger Auskünfte bewusst und aus naheliegenden Gründen von vornherein überhaupt verzichtet hat. Gemäß …
…von Fällen zu unsachlichen und daher gleichheitswidrigen Ergebnissen führen kann, etwa dazu, dass der dem Unterhaltspflichtigen verbleibende Einkommensteil nach allgemeinen Unterhaltsgrundsätzen zu gering ist. Eine solche Regelung dürfte nach der vorläufigen Annahme des Verfassungsgerichtshofes auch nicht dadurch gerechtfertigt sein, dass in Einzelfällen eine missbräuchliche Inanspruchnahme…
…von Fällen zu unsachlichen und daher gleichheitswidrigen Ergebnissen führen kann, etwa dazu, dass der dem Unterhaltspflichtigen verbleibende Einkommensteil nach allgemeinen Unterhaltsgrundsätzen zu gering ist. Eine solche Regelung dürfte nach der vorläufigen Annahme des Verfassungsgerichtshofes auch nicht dadurch gerechtfertigt sein, dass in Einzelfällen eine missbräuchliche Inanspruchnahme…