…BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Da die Bw. die Umsatzsteuervorauszahlungen für die Voranmeldungszeiträume Juni (S 2,221.721,11), September (S 1,304.486,76), Oktober (S 481.886…
…Fachwissen hätte und es leicht gewesen wäre, anhand der Buchungsmitteilungen allfällige Übermittlungsfehler und die Nichtbuchung der angeblich gesendeten Voranmeldungen festzustellen. Da der gegenständliche Sachverhalt mehrere Voranmeldungszeiträume umfasse und am Abgabenkonto des Unternehmens ein beträchtlicher Rückstand bestehe, werde davon ausgegangen, dass in Folge finanzieller Schwierigkeiten der…
…der Unternehmer die Einreichung der Voranmeldung pflichtwidrig unterlässt oder wenn sich die Voranmeldung als unvollständig oder die Selbstberechnung als nicht richtig erweist, das Finanzamt die Steuer (also die Umsatzsteuerzahllast betreffend ein oder mehrere Voranmeldungszeiträume) festzusetzen hat. Dieser Auftrag an die Abgabenbehörde ist bei sinn- bzw…
…der Bezeichnung Selbstanzeige genügt zwar nicht den Erfordernissen der Bestimmung des § 29 FinStrG zur Darlegung der Verfehlung, da eine sofortige richtige Abgabenfestsetzung bei Bekanntgabe einer Gesamtzahllast für mehrere Voranmeldungszeiträume nicht möglich gewesen wäre, jedoch ist nach der Aktenlage - Aktenvermerk der Prüferin vom 2. Februar 2006…
…erledigt hat, hat er auch zweifelsfrei gewusst, dass in diesen Zeiträumen tatsächlich Umsätze getätigt wurden; dennoch hat über mehrere Voranmeldungszeiträume hinweg Umsatzsteuervoranmeldungen verspätet bzw. unrichtig eingereicht oder die Einreichung überhaupt unterlassen. Es liegen damit hinreichende Verdachtsmomente vor, dass der Beschwerdeführer auch die subjektive Tatseite des §…
…in materieller Hinsicht der Prüfung der Richtigkeit der Besteuerungsgrundlagen, welche sich auf Grund der Umsatzsteuervoranmeldung ergeben. Der Prüfungszeitraum kann einen oder mehrere Voranmeldungszeiträume betreffen, allerdings darf im Rahmen einer USO-Prüfung kein vollständiger Veranlagungszeitraum geprüft werden. Die Besonderheit der in Rede stehenden Prüfungen besteht darin…
…Unternehmer die Einreichung der Voranmeldung pflichtwidrig unterlässt oder wenn sich die Voranmeldung als unvollständig oder die Selbstberechnung als nicht richtig erweist, das Finanzamt die Steuer (also die Umsatzsteuerzahllast betreffend ein oder mehrere Voranmeldungszeiträume) festzusetzen hat, so ist dieser Auftrag an die Abgabenbehörde bei sinn- bzw…
…B. UVA-Prüfung vom 28.2.2003, in der festgestellt wurde, dass für mehrere Voranmeldungszeiträume weder UVA eingereicht noch Vorauszahlungen abgeführt wurden). Dennoch wurden im angelasteten Zeitraum - immerhin ein halbes Jahr - keine Voranmeldungen eingereicht und die fälligen Vorauszahlungen nicht abgeführt. Die vom Finanzamt gezogene Schlussfolgerung…
…Abs. 1 Z. 27 UStG 1994 verzichtet hat und erklärte, seine Umsätze nach den allgemeinen Bestimmungen des UStG zu versteuern. Zudem spricht der sich über mehrere Voranmeldungszeiträume erstreckende Tatzeitraum für eine vorsätzliche Begehensweise. Aufgrund der erheblichen Höhe der zu versteuernden Umsätze besteht auch der Verdacht…
…UStG 1994 im vorangegangenen Kalenderjahr 100.000,00 € nicht überstiegen haben, lediglich dann, wenn die errechnete Vorauszahlung zur Gänze spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wird oder wenn sich für den Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung ergibt (§ 1 der VO BGBl. II 1998/206 idgF ab 2003 iVm…
…47, ergebe. Es wäre davon auszugehen, dass im Jahr 2007 mehrere Ausgangsrechnungen ausgestellt worden wären, weshalb der Rechnungsbetrag mit dem Faktor 5 für den Zeitraum 01-12/2007 hochgerechnet worden wäre. Abschließend wandte das Finanzamt ein, dass ein außergerichtlicher Vergleich zwar in Aussicht gestellt, aber…
…7 BAO quasi entschärft werden kann. Was die Liquiditätsengpässe betrifft, so wären diese nach der UFS-Rechtsprechung durch Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse in den einzelnen betroffenen Voranmeldungszeiträumen zumindest glaubhaft zu machen. Mit dem bloßen Hinweis auf die angespannte Liquiditätssituation kommt der Berufungswerber seiner Konkretisierungspflicht nicht…
… 21 Abs. 1 erster Unterabsatz letzter Satz UStG wirkt die Gutschrift eines vorangemeldeten Überschusses auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück. Da im vorliegenden Fall die Umsatzsteuervoranmeldung 06/2006 erst am 17.8.2006 elektronisch…
…Liquidität sei also demnach vorhanden gewesen. Die Vorauszahlungen für alle Voranmeldungszeiträume 2002 haben sich auf nur € 2.921,82 bezogen. Erst nach einer Außenprüfung und entsprechenden Bescheiderlassung sei eine Umsatzsteuerjahreserklärung für 2002 samt Bilanz eingereicht worden. Aus der Nacherfassung des Verkaufes der Imbissstube sei…
…bestehenden Verdacht eines Finanzvergehens nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für Voranmeldungszeiträume ab November 2007 auf eine in den Verfahrensvorschriften vorgesehene Weise zu prüfen, wobei eindeutig ersichtlich ist, welche Taten dem Bf. zur Last gelegt werden. Für das Vorliegen einer Verfolgungshandlung ist es nicht…
…Gutschriften fordert, zu erwidern, dass laut Rechtsprechung der Höchstgerichte für jedes Delikt (für jeden Voranmeldungszeitraum, für den weder eine Umsatzsteuervorauszahlung entrichtet noch eine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht wurde) der strafbestimmende Wertbetrag zunächst gesondert zu berechnen ist und diese Verkürzungsbeträge bei Zutreffen der Voraussetzungen zusammenzurechnen sind. Die Aufrechnung…
…wozu ein zur Haftung herangezogener Vertreter gemäß § 248 BAO berechtigt ist, so wäre dazu festzustellen, dass es sich bei der haftungsgegenständlichen Umsatzsteuer für die Voranmeldungszeiträume 3/1996, 4/1996, 5/1996 und 6/1996 um Selbstbemessungsabgaben handelt, deren Höhe die GmbH dem Finanzamt bekannt gegeben…
…wozu ein zur Haftung herangezogener Vertreter gemäß § 248 BAO berechtigt ist, so wäre dazu festzustellen, dass es sich bei der haftungsgegenständlichen Umsatzsteuer für die Voranmeldungszeiträume 3/1996, 4/1996, 5/1996 und 6/1996 um Selbstbemessungsabgaben handelt, deren Höhe die GmbH dem Finanzamt bekannt gegeben…
…im Übrigen abgeändert, dass sie zu lauten hat: X ist schuldig, er hat als Geschäftsführer und sohin Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der A-GmbH im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt vorsätzlich 1. in den Jahren 2006 bis 2011 betreffend die Voranmeldungszeiträume April, Juni, Juli, August…
…festzusetzender Einkommen- und Umsatzsteuer der Jahre 2003 bis 2010 bewirkt, sowie hinsichtlich der Voranmeldungszeiträume Jänner 2011 bis Juni 2012 vorsätzlich durch die nicht vollständige Erfassung von Umsatzerlösen in den Umsatzsteuervoranmeldungen die Verkürzung von Vorauszahlungen in noch festzustellender Höhe bewirkt, und dies nicht bloß für möglich…