…zu der Erklärung vom 20. Dezember 2004 stehen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Nach der Bestimmung des § 122 Abs.1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) sind, gemäß dem Grundsatz der Zeitbezogenheit des materiellen Abgabenrechtes, auf Verhaltensweisen, die vor dem Beitritt gesetzt wurden, weiterhin die Zollschuldentstehungstatbestände des…
…von einer fehlenden Abhängigkeit bei Abweisung eines Nachsichtsantrages auszugehen ist, da in beiden Fällen keine Berufung anhängig war, die die Abgabe (und in der Folge ihre Höhe) nach materiellen Gesichtspunkten des jeweils anzuwendenden Abgabengesetzes behandeln sollte, sondern Berufungen vorliegen, die die Einhebung der Abgabe betreffen…
…nicht gelegen (z.B. VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151). Es kann nicht Aufgabe des § 236 BAO sein, materielles Abgabenrecht in bestimmten Fällen durch Abgabenverzichte zu korrigieren. Unter Unbilligkeiten im Sinne des § 236 BAO können nur solche Härten, unzumutbare Eingriffe, unverständliche Ergebnisse und subjektiv…
…läge immer dann, wenn der Gesetzgeber durch legistische Maßnahmen Unzulänglichkeiten bestehender Normen beseitigt, in den vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung verwirklichten Fällen eine sachliche Unbilligkeit vor. Damit würde aber materielles Abgabenrecht in all diesen Fällen durch Maßnahmen der Abgabeneinhebung, nämlich Verzichte, korrigiert. Dies kann nicht…
…läge immer dann, wenn der Gesetzgeber durch legistische Maßnahmen Unzulänglichkeiten bestehender Normen beseitigt, in den vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung verwirklichten Fällen eine sachliche Unbilligkeit vor. Damit würde aber materielles Abgabenrecht in all diesen Fällen durch Maßnahmen der Abgabeneinhebung, nämlich Verzichte, korrigiert. Dies kann nicht…
…2004/16/0151). Es könne nicht Aufgabe des § 236 BAO sein, materielles Abgabenrecht in bestimmten Fällen durch Abgabenverzichte zu korrigieren. Unter Unbilligkeiten im Sinne des § 236 BAO könnten nur solche Härten, unzumutbare Eingriffe, unverständliche Ergebnisse und subjektiv oder objektiv unerträgliche behördliche Maßnahmen zu verstehen sein…
…2004/16/0151). Es kann nicht Aufgabe des § 236 BAO sein, materielles Abgabenrecht in bestimmten Fällen durch Abgabenverzichte zu korrigieren. Unter Unbilligkeiten im Sinne des § 236 BAO können nur solche Härten, unzumutbare Eingriffe, unverständliche Ergebnisse und subjektiv oder objektiv unerträgliche behördliche Maßnahmen zu verstehen sein…
…ein Bescheid insoweit abgeändert werden kann, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat, hat der Gesetzgeber eine Verfahrensbestimmung geschaffen, die eine Durchbrechung der materiellen Rechtskraft von Bescheiden erlaubt (vgl. Ritz, SWK 35/36/2003…
…nach den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (§§ 34 ff BAO) verfolgt und die entsprechenden abgabenrechtlichen Begünstigungen in Anspruch nehmen kann. Nach Punkt 2 seiner Statuten hat der berufungswerbende Verein folgenden Vereinszweck: "Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Förderung und Pflege von Kunst…
…eingetretene Umstände abzustellen. Unbestritten sei das Nichtvorliegen einer Überschuldung der AP GmbH im Zeitpunkt der Gründung, denn die der Gesellschaft als materielles Eigenkapital zur Verfügung stehenden Summen seien betriebswirtschaftlich ausreichend gewesen. Die Erhöhungen der stillen Einlagen 1981 auf insgesamt S 10 Mio. entsprachen den Bedingungen…
…Gewinn oder Liquidationserlös der Gesellschaft gewähren gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 KVG 6. Zur Rechtsnatur des Partizipationskapitals iSd § 23 Abs. 4 BWG 6.1. Gassner , Das Partizipationskapital und Ergänzungskapital im Abgabenrecht, Überlegungen zur KWG-Novelle, 1986 6.2. van Husen , Genußrechte, Genußscheine, Partizipationskapital. Gesellschafts-…
…Gewinn oder Liquidationserlös der Gesellschaft gewähren gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 KVG 6. Zur Rechtsnatur des Partizipationskapitals iSd § 23 Abs. 4 BWG 6.1. Gassner , Das Partizipationskapital und Ergänzungskapital im Abgabenrecht, Überlegungen zur KWG-Novelle, 1986 6.2. van Husen , Genußrechte, Genußscheine, Partizipationskapital. Gesellschafts-…
…Gewinn oder Liquidationserlös der Gesellschaft gewähren gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 KVG 6. Zur Rechtsnatur des Partizipationskapitals iSd § 23 Abs. 4 BWG 6.1. Gassner , Das Partizipationskapital und Ergänzungskapital im Abgabenrecht, Überlegungen zur KWG-Novelle, 1986 6.2. van Husen , Genußrechte, Genußscheine, Partizipationskapital. Gesellschafts-…
…Gewinn oder Liquidationserlös der Gesellschaft gewähren gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 KVG 6. Zur Rechtsnatur des Partizipationskapitals iSd § 23 Abs. 4 BWG 6.1. Gassner , Das Partizipationskapital und Ergänzungskapital im Abgabenrecht, Überlegungen zur KWG-Novelle, 1986 6.2. van Husen , Genußrechte, Genußscheine, Partizipationskapital. Gesellschafts-…
…Gewinn oder Liquidationserlös der Gesellschaft gewähren gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 KVG 6. Zur Rechtsnatur des Partizipationskapitals iSd § 23 Abs. 4 BWG 6.1. Gassner , Das Partizipationskapital und Ergänzungskapital im Abgabenrecht, Überlegungen zur KWG-Novelle, 1986 6.2. van Husen , Genußrechte, Genußscheine, Partizipationskapital. Gesellschafts-…
…Gewinn oder Liquidationserlös der Gesellschaft gewähren gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 KVG 6. Zur Rechtsnatur des Partizipationskapitals iSd § 23 Abs. 4 BWG 6.1. Gassner , Das Partizipationskapital und Ergänzungskapital im Abgabenrecht, Überlegungen zur KWG-Novelle, 1986 6.2. van Husen , Genußrechte, Genußscheine, Partizipationskapital. Gesellschafts-…
…eine Verfahrensvorschrift. Als solche vermag diese Bestimmung weder neues materielles Recht zu schaffen, noch in bestehendes materielles Recht einzugreifen. Zweck dieser Bestimmung ist es, für jene Fälle, in denen das materielle Abgabenrecht nachträglich eingetretenen Ereignissen rückwirkende Bedeutsamkeit für bereits entstandene Abgabenansprüche beimisst bzw., wie das…
…der Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften und Immobilien samt Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen wurde von der A. R. GmbH fortgeführt. Im Gefolge einer abgabenbehördlichen Prüfung betreffend abgabenrechtlicher Handlungen der B. A. GmbH in den Jahren 1997 bis 2002 stellte Herr A. unter "Pkt.2.1…
…Seniorenwohnheims abgabenrechtlich begünstigt ist (vgl. auch § 35 Abs. 2 BAO, wo die Fürsorge für alte Menschen explizit als begünstigte Zweckverfolgung angeführt ist). Ohne Relevanz ist in diesem Zusammenhang der Umstand, dass die Bw. unstrittig "schädliche" betriebliche Aktivitäten entwickelt, da diese nicht Zweck, sondern materielles Mittel…
…kein sinnvoll verwertbares Vermögen besitze, insbesondere kein Geld, keinen Grundbesitz oder sonstiges veräußerbares materielles Vermögen wie Maschinen, Kraftfahrzeuge oder Büroeinrichtung. Das immaterielle Vermögen der Gesellschaft wäre ein komplexes Softwaresystem für Geschäftsprozesse rund um automatische elektronische Provisionen mit authentifizierten Geschäftspartnern im Internet, das im jetzigen Zustand…