…das materielle Miteigentum an GST-NR 2506 in EZ 1 aufzuheben und ideelles Miteigentum mit den Quoten: a) ideelles Hälfteeigentum für Ab) ideelles 1/4 Miteigentum für Bc) ideelles 1/8 Miteigentum jeweils für C und D zu begründen. Weiters wurde mit vorgenanntem Vertrag die…
…deren Einwohnerzahl 2000 übersteigt, sowie die gemeinnützigen Krankenanstalten den Dienstgeberbeitrag erstmals für die Arbeitslöhne des Kalendermonats Mai 2008 zu entrichten haben. Aufgrund dieser neu im FLAG eingefügten Regelungen komme es bei der Bw im Kalendermonat Mai 2008 zu einer materiellen Doppelbelastung. Gemäß den bisherigen Bestimmungen…
…und § 13 FLAG und der Feststellung, dass das Bestehen eines Anspruches auf Familienbeihilfe für den einzelnen Monat zu entscheiden sei, Folgendes aus: "Zu den Bescheidwirkungen zählt auch die materielle Rechtskraft. Unter materieller Rechtskraft wird die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides verstanden (vgl. Ritz, BAO…
…der Abgabenbescheide angreife. Auf diese Einwände könnte im Berufungsverfahren über den Pfändungsbescheid nicht eingegangen werden, weil über die materielle Richtigkeit der der Vollstreckungshandlung zugrunde liegenden Abgabenschuld vom Unabhängigen Finanzsenat bereits am 5.5.2004 zu Zl. RV/36-L/2002 entschieden worden sei. Da der…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg betreffend Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg betreffend Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
…das materielle Miteigentum an GST-NR 2506 in EZ 1 aufzuheben und ideelles Miteigentum mit den Quoten: a) ideelles Hälfteeigentum für Ab) ideelles 1/4 Miteigentum für Bc) ideelles 1/8 Miteigentum jeweils für C und D zu begründen. Weiters wurde mit vorgenanntem Vertrag die…
…das materielle Miteigentum an GST-NR 2506 in EZ 1 aufzuheben und ideelles Miteigentum mit den Quoten: a) ideelles Hälfteeigentum für Ab) ideelles 1/4 Miteigentum für Bc) ideelles 1/8 Miteigentum jeweils für C und D zu begründen. Weiters wurde mit vorgenanntem Vertrag die…
…das materielle Miteigentum an GST-NR 2506 in EZ 1 aufzuheben und ideelles Miteigentum mit den Quoten: a) ideelles Hälfteeigentum für Ab) ideelles 1/4 Miteigentum für Bc) ideelles 1/8 Miteigentum jeweils für C und D zu begründen. Weiters wurde mit vorgenanntem Vertrag die…
…der Tätigkeit als Handelsgewerbetreibender (Einkünfte aus Gewerbebetrieb). Bei der Tätigkeit als Vortragender bildet - trotz der Vorbereitungszeit im Arbeitszimmer - nach der Verkehrsauffassung das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der Tätigkeit, da nicht die Vorbereitung sondern der tatsächliche Vortrag den materiellen Schwerpunkt der Tätigkeit bildet (vgl. VwGH 22…
…der Vollstreckungsmaßnahme mit der Unrichtigkeit seiner Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger gemäß § 11 BAO und der dieser zugrunde liegenden rechtskräftigen finanzstrafrechtlichen Verurteilung begründet. Die materielle Richtigkeit des der Vollstreckung zugrunde liegenden Haftungsbescheides war im Rechtsmittelverfahren gegen diesen zu prüfen, aber nicht mehr im gegenständlichen Vollstreckungsverfahren (vgl. Libeg…
…befindliche Pille im Hochparterre, mit westlich anstoßendem Tennenteil, die oberhalb dieser Räume befindliche Obtenne mit einer südlich anstoßenden kleinen Obtenne. MATERIELLER ANTEIL IV: Im Erdgeschoß: Wie bei Anteil III ein Stall an der Nordwestecke, die Pille an der Ostseite, oberhalb des ostseitigen Einganges; die an…
…befindliche Pille im Hochparterre, mit westlich anstoßendem Tennenteil, die oberhalb dieser Räume befindliche Obtenne mit einer südlich anstoßenden kleinen Obtenne. MATERIELLER ANTEIL IV: Im Erdgeschoß: Wie bei Anteil III ein Stall an der Nordwestecke, die Pille an der Ostseite, oberhalb des ostseitigen Einganges; die an…
…befindliche Pille im Hochparterre, mit westlich anstoßendem Tennenteil, die oberhalb dieser Räume befindliche Obtenne mit einer südlich anstoßenden kleinen Obtenne. MATERIELLER ANTEIL IV: Im Erdgeschoß: Wie bei Anteil III ein Stall an der Nordwestecke, die Pille an der Ostseite, oberhalb des ostseitigen Einganges; die an…
…verhängte Strafe sei in den Aufzeichnungen des Bw nicht enthalten. Laut Bp liege eine Verkürzung der Einnahmen vor. Laut Bp seien aufgrund der aufgezählten Feststellungen die Aufzeichnungen des Bw mit formellen und materiellen Mängel behaftet, woraus die Bp in weiterer Folge eine Befugnis zur Schätzung…
…den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen, Jeder Schätzung ist eine gewisse Ungenauigkeit immanent. Wer zur Schätzung Anlass gibt und bei der Ermittlung der materiellen Wahrheit nicht entsprechend mitwirkt, muss die mit jeder Schätzung verbundene Ungewissheit hinnehmen (zB VwGH 30.09.1998, 97/13/0033…
…zwar aus Anlass des anhängigen Ehescheidungsverfahrens geschlossen, stand aber nicht unter der Bedingung der Ehescheidung. Die Ehescheidung ist erst am 26. Jänner 2004 in materielle Rechtskraft erwachsen, sodass der Realteilungsvertrag noch bei aufrechter Ehe geschlossen wurde. Die Bestimmung des § 7 Z 2 GrEStG betrifft lediglich…
…richtet sich nach den Bestimmungen der §§ 124 bis 131 BAO. Nach den Prüfungsergebnissen lagen im streitgegenständlichen Fall sowohl formelle als auch materielle Mängel bei den Aufzeichnungen des Berufungswerbers vor, und zwar wurden die Tageslosungen nicht ordnungsgemäß ermittelt, Aufzeichnungen über den Eigenverbrauch sowie den Schwund fehlten…
…die gleiche Funktionsweise. Mit dem Verfahrensbescheid (Aufhebungsbescheid im weiteren Sinn) kann und wird in der Regel die Rechtskraft durchbrochen, ein gesonderter materieller Bescheid ersetzt den aufgehobenen. Die Rechtsschutzposition des Bescheidadressaten ist vergleichbar, lässt jedenfalls keinen Vorrang des einen Instruments vor dem anderen erkennen (Ritz, BAO³ …
… 149 Abs. 1 BAO) sowie Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 09. Juli 2003) wurden folgende Feststellungen getroffen: Tz 12: Infolge der formellen und materiellen Mängel seien die Bücher nicht ordnungsgemäß im Sinne des § 131 BAO (unter Hinweis auf TZ 14 des o.a. Betriebsprüfungsberichtes). Tz…