…gehindert gewesen wäre: So wäre auf dem Abgabenkonto auch nach bloßer Verbuchung der Zahllast noch immer ein Guthaben von € 6.475,34 verblieben und wäre er bei allfälligen manipulativen Schwierigkeiten im Umgang mit der elektronischen Übermittlung der Voranmeldung per Finanz-Online nicht gehindert gewesen…
…für die Personalangelegenheiten zuständigen Geschäftsführer der GmbH zu. Auch in der tatsächlichen Ausführung des Gesetzes lässt sich erkennen, dass der Bw weiterhin die Personalhoheit ausüben wollte: Der mit der Gebarung der Bezüge verbundene manipulative Aufwand (Berechnung, Vornahme der gesetzlichen Abzüge, Auszahlung) wird im BereichderKöR vorgenommen…
…worden, da dies wirtschaftlicher gewesen sei. Einzelne Parkscheine wären teurer gekommen und hätten einen höheren manipulativen Aufwand nach sich gezogen. Der im Erkenntnis genannte Index für den Kraftfahrzeugverkehr sei offiziell das letzte Mal 2000 erhoben worden und habe 0,27% der Gesamtkosten des Kfz betragen…
…Mischprodukt her, das sie als Korrosionsschutzmittel bezeichnete. Als Abgeltung für den manipulativen Aufwand erhielt die Bf. von ihrem Auftraggeber einen Betrag in der Höhe von ATS 2.000,00 je Tankwagen. Unter Missachtung der das Steueraussetzungsverfahren regelnden Verfahrensbestimmungen des MinStG meldete die Bf. in der…
…Mischprodukt her, das sie als Korrosionsschutzmittel bezeichnete. Als Abgeltung für den manipulativen Aufwand erhielt die Bf. von ihrem Auftraggeber einen Betrag in der Höhe von ATS 2.000,00 je Tankwagen. Unter Missachtung der das Steueraussetzungsverfahren regelnden Verfahrensbestimmungen des MinStG meldete die Bf. in der…
…ihrer Dienstleistungen - sind es, die vor dem Hintergrund der oben dargestellten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nach Auffassung der Berufungsbehörde gegen die Arbeitgeberstellung (Dienstgeberstellung) des Bundes sprechen. Dass der Bund auch den mit der Gebarung der Bezüge verbundenen manipulativen Aufwand (Berechnung, Vornahme der gesetzlichen Abzüge, Auszahlung) "ausgegliedert"…
…unmittelbar zum Verkauf (Vorhaltsbeantwortung der Bw. vom 14. Juni 2002). An manipulativem Aufwand fällt bei Feingold lediglich abwiegen und verpacken an. Der Umsatzanteil von Feingold betrug im Jahr 1997 ca. 70 %, im Jahr 1998 22,26 % des Gesamtjahresumsatzes. Die die Feingoldumsätze betreffenden Belege machen ca…
…660,--; Taggeld: ATS 12.954). In der Begründung wurde angeführt, dass das Kilometergeld um die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Büro zu kürzen gewesen sei. Auf Grund von allgemeinen Erfahrungswerten sei einmal wöchentlich eine solche Fahrt anzunehmen gewesen. Ferner wurde geschätzt, dass rund 20…
…rechtlichen Bediensteten, der seine Tätigkeit im Rahmen einer Zuweisung für die Dauer seines Aktivstandes bei einem Unternehmen ausübe, das dem Bund den Aufwand für seine Bezüge zu ersetzen habe, nicht die Befreiung von der Leistung des Dienstgeberbeitrages bewirken könne (Bericht [Vordruck L21] vom 5. Juli…
…dass sich weder allein aus der dienstrechtlichen Sonderstellung eines öffentlich-rechtlich Bediensteten, der seine Tätigkeit im Rahmen einer Zuweisung für die Dauer seines Aktivstandes bei einem Unternehmen ausübe, welches dem Bund den Aufwand für seine Bezüge zu ersetzen habe, noch aus der in § 17 Abs…
…sodass sich weitere Ausführungen darob erübrigen. Daher dürfte eine von der Bw. veranlasste manipulative unzulässige Vermengung der Rechtsbegriffe "Unabhängigkeit" und "Befangenheit von Entscheidungsträgern" vorliegen. Gemäß § 279 Abs. 2 BAO können die Abgabenbehörden zweiter Instanz notwendige Ergänzungen des Ermittlungsverfahrens auch durch Abgabenbehörden erster Instanz vornehmen lassen…
…umfassendes Betriebsprüfungsverfahren statt. In der Beilage zum Betriebsprüfungsbericht vom 15. Juni 2005 hielt der Prüfer fest, dass sich die Anzeige des Herrn MCH punktuell auf die von Herrn IJT bewirkte manipulative Löschung von Rechnungen über die von der Bw. erbrachte Leistungen, auf eine am 16…
…Auszahlen" knüpft nicht an den tatsächlichen Geldfluss an. Entscheidend ist vielmehr, wer den entsprechenden Aufwand trägt bzw. auf wessen Rechnung die Auszahlung der Arbeitslöhne geht. Die rein manipulative Tätigkeit des "Auszahlens" allein begründet noch keine Arbeitgebereigenschaft (VwGH 27.6.1961, 2271/58; 19.4.1988…
…versichert, dass er sich nicht im Bundesland Nordrhein Westfalen aufhält. Die Erfüllung des § 33 TP 17 Abs. 2 GebG hängt nicht von manipulativen und vom Abgabepflichtigen nicht beeinflussbaren Umständen ab. Außerdem könnte der Wettteilnehmer gemäß § 30 GebG zur Haftung für "seine" Wettgebühr herangezogen werden. Von…
…GebG hängt nicht von manipulativen und vom Abgabepflichtigen nicht beeinflussbaren Umständen ab, und über die Aufforderung des Users über die Allgemeinen Bestimmungen wäre die Bekanntgabe des Ortes, von welchem er an der Wette teilnimmt für die Bw. feststellbar, ohne die aufwändigeren technischen Methoden der Geolokalisierung…
…Arbeitsablauf erbracht werden müssen und in der Regel kein selbständiges Werk darstellen. Werden die manipulativen Arbeiten unter anderem weisungsgebunden im Rahmen der Auftragserfüllung des Beschäftigers (der als Auftragnehmer gegenüber den bauführenden Unternehmen auftritt) erbracht, Kontrollen samt Anordnung vor Ort vorgenommen und ist bei der tätigen…
…der erzielten Einnahmen weitgehend von der persönlichen Tüchtigkeit, vom Fleiß, von der Ausdauer und der persönlichen Geschicklichkeit abhängig seien und die mit der Tätigkeit verbundenen Aufwendungen nicht vom Auftraggeber ersetzt, sondern vom Unternehmen aus Eigenem getragen werden müssten. Das Unternehmerrisiko komme auch darin zum Ausdruck…
…es sich nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt (§ 2 Abs. 4 AuslBG bzw. § 21 BAO) um Hilfsarbeiten bzw. einfache manipulative Tätigkeiten (vgl. VwGH 14. 10. 2011, 2009/09/0205). Die Vornahme von Verspachtelungsarbeiten auf Baustellen durch Hilfskräfte, die weder über eine eigene nennenswerte unternehmerische Organisation noch…
…es sich nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt (§ 2 Abs. 4 AuslBG bzw. § 21 BAO) um Hilfsarbeiten bzw. einfache manipulative Tätigkeiten (vgl. VwGH 14. 10. 2011, 2009/09/0205). Die Vornahme von Verspachtelungsarbeiten auf Baustellen durch Hilfskräfte, die weder über eine eigene nennenswerte unternehmerische Organisation noch…
…er gegenüber allen anderen Professionisten und dem Auftraggeber gegenüber sehr wohl auftrete. "Eine jedwede Ausgabe hinsichtlich sonstiger Werbetätigkeit, wie Visitenkarten, Inserate etc. wäre ein sinnloser Aufwand, welcher gerade in dem Unternehmensbereich, hinsichtlich dessen der Bw. tätig ist, keinen wirtschaftlichen Erfolg nach sich zieht." "Wie die…