…Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung des Studienzeitraumes genannten Gründe sinngemäß. Studienförderungsgesetz; Studienerfolg an Universitäten § 20. (1) An Universitäten ist der Nachweis eines günstigen Studienerfolges zu erbringen: 2. nach den ersten beiden Semestern insgesamt und nach den ersten beiden Semestern jeder Studienrichtung durch…
…Oktober 2004 bis 11. Oktober 2006 an der Fachhochschule Wien im Studiengang Journalismus inskribiert und ist wegen mangelnden Studienerfolges nach dem vierten Semester ohne Abschluss ausgeschieden (siehe Bestätigungen der FH Wien vom 24.1.2007 und vom 26.2.2009). Im Sommersemester 2007 hat CH…
…stets konterkariert. Der nunmehr objektivierte mangelhafte Studienerfolg von RM sowie das mit aller Vehemenz geführte Unterhaltsverfahren ist das Ergebnis einer mit hoher Wahrscheinlichkeit kriminellen Interaktion zwischen SM und RM . In Erwiderung des Rückforderungsbegehrens wird aus diesem Gesichtspunkt der Einwand der Sittenwidrigkeit im Sinn des § 1295…
…seit 27. September 2004 für das Studium "Geschichte" gemeldet ist. Weitere legte er eine allgemeine Bestätigung des Studienerfolges der Universität Klagenfurt vor, wonach er im Jahr 2004 die Fachprüfung Latein sowie die Lehrveranstaltungsprüfungen Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und in das Studium der Geschichtswissenschaft, Propädeutikum…
…aus den Studienerfolgsunterlagen ersehen werden, dass ihr Sohn einen Großteil der Prüfungen vom zweiten Studienabschnitt bereits abgelegt habe. Mit Vorhalt vom 16. September 2010 fasste der Unabhängige Finanzsenat den bisher feststehenden Sachverhalt zusammen und verwies darauf, dass im Entstehen von Terminkollisionen auf Grund mangelnder Planungsstruktur…
…werde. Gem. § 17 Abs. 1 StudFG liege kein günstiger Studienerfolg vor, wenn die Studierende das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semester gewechselt hat. Am 31.3.2008 langte die mit 28.3.2008 datierte Berufung des Bw. gegen o.a. Bescheid beim Finanzamt…
…sich ein Bemühen um den Ausbildungsfortgang nicht wider. Im Sommersemester des Schuljahres 2009/10 konnte der Sohn bei der Wiederholung des vierten Semesters - sieben Unterrichtsgegenstände waren noch einmal zu absolvieren - wiederum in zwei Gegenständen wegen mangelnder Teilnahme nicht beurteilt werden, ein Gegenstand wurde negativ abgeschlossen…
…welche wiederum teilweise negative Abschlüsse zur Folge hatten. Die Krankheiten würden nicht im Einflussbereich des Sohnes liegen und könnten ihm nicht als mangelnder Willen zur zielstrebigen Absolvierung seiner schulischen Ausbildung angelastet werden. Er habe trotz Krankheit im Wintersemester 2006/07 eine Teilprüfung der Reifeprüfung abgelegt…
…Es wäre Aufgabe der Universität den Studenten zu sagen, dass auf Grund von fehlenden Kapazitäten von Referenten und Vortragenden, mangelnden Ausbildungsplätzen usw. viele Personen schon vorab wissentlich gar keine Chance mehr auf ein Weiterkommen hätten. Statt dessen würde diese im Wissen um heimlich intern beschlossene…
…der Berufung darauf, dass seine Tochter nicht nur zur "Allgemeinbildung" studiere, sie "sehr gute" Studienerfolge aufweise und sie das geforderte Studienpensum erfülle. Innerhalb der Berufungsfrist brachte auch die Ehefrau des Bw. namens "Familie Bw." eine von ihr unterschriebene als Berufung bezeichnete Eingabe ein. Noch erkennbar…
…Ich war als außerordentlicher Hörer an der Universität für Musik und darstellende Kunst in Wien inskribiert vom Wintersemester 1997 bis Sommersemester 1999 - Verweis auf die beiliegende Studienzeitbestätigung und die Bestätigung des Studienerfolges A)2)a) Grundsätzlich gehören diese Fächer zum Studium "Orchesterdirigieren und Formenanalyse" - Abt…
…lässt er in einer (vorherigen) Eingabe, nämlich in seiner Vorhaltsbeantwortung vom 29.10.2007, doch erkennen, dass er die Tatsache des mangelnden Studienerfolgs der Tochter des Bw offenbar ähnlich sieht, wenn er darin schreibt, " ....und wie die abgelegten Prüfungen zeigen, dieses Ziel anfangs auch erreicht."…
…das Datum der Prüfungsanerkennung und dies sei der 31.7.2009. Da sich auf Grund einer Anrechnungsproblematik seitens der Universitäten die Ausstellung des ersten Diplomprüfungszeugnisses bis zum 31.7.2009 verzögert habe und dies nicht in einem mangelnden Studienerfolg begründet gewesen sei, ganz im Gegenteil…
…was gegenständlich nicht der Fall sei. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Antragsteller aus, dass der mangelnde Studienerfolg auf "viele Fehlstunden infolge von Krankheit" zurückzuführen gewesen sei. In der Beilage wurden Honorarnoten einer Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie über mehrere psychotherapeutische Sitzungen im Zeitraum…
…auszugehen: Die Tochter des Berufungswerbers studierte ab dem Wintersemester [Jahr] an der Universität X [Studienrichtung]. Auf Grund mangelnden Studienerfolges wurde die Familienbeihilfe für den Zeitraum [TT.X2-TT.X3] rechtskräftig zurückgefordert. Das Studium wurde sodann ohne Familienbeihilfenbezug bis zum Ende des Sommersemesters [Jahr+4] fortgesetzt…
…sie nicht, da sonst Studiengebühren angefallen und die Familienbeihilfe wegen mangelnden Studienerfolgs gestrichen worden wäre. Im Zuge der Überprüfung des Anspruchs im Juni 2006 teilten wir diesen Sachverhalt zunächst telefonisch dem Finanzamt mit und legten in der Folge eine ärztliche Bestätigung dafür vor, dass unsere…
…nicht ausreichenden Studienerfolgsnachweis gab die Bw. an, dass der mangelnde Studienerfolgsnachweis für den Zeitraum 9. September 2010 bis 30. Juni 2011 deshalb vorlag, da ihre Tochter Vertreterin des Studentenrats in der Slowakei gewesen wäre und sie für diese Zeit eine Erleichterung bei Studienerfolgsnachweisen gehabt habe…
…ICD 10 50.2. Sie war dadurch in der ordnungsgemäßen Abwicklung des Studiums behindert, was sich in mangelndem Studienerfolg gezeigt hat. Seit August 2003 ist Frau B. bei mir in psychotherapeutischer Behandlung und sollte nunmehr in der Lage sein, ein neuerliches Studium mit mehr Effizienz…
…wurde. Der erforderliche Studienerfolg ist aber nur bis zum Ende des SS 05 erbracht worden, da danach, schon alleine wegen der gemeldeten Beschäftigung, keine Ablegung von Prüfungen mehr erfolgte. Ein Anspruch auf Familienbeihilfe war daher schon wegen des mangelnden Studienerfolges ab Ende SS 05 nicht…
…August und September gelernt hätte, hätte er sich in Schulausbildung befunden. Nach abweisender Berufungsvorentscheidung legte die Berufungswerberin im Rahmen eines Vorlageantrages das positive Abschlusszeugnis des Sohnes vom März 2007 vor und führte sinngemäß aus: Die Ablehnung der Familienbeihilfe sei mit mangelndem zielstrebigem Bemühen begründet worden…