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UFSS RV/0334-S/02Gewinnausschüttung einer maltesischen Non-Trading-Offshore-Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.03.2006

…des § 10 Abs. 3 KStG ab 1995 (= Geltung des § 10 Abs.3) vorliegen. Vorausgesetzt, dass die Zinseinkünfte nach österreichischem Recht tatsächlich der maltesischen Gesellschaft als Einkünfte zuzurechnen sind, bleibt offen, ob die Regelung des DBA mit Malta durch § 10 Abs. 3 KStG eingeschränkt wird…

UFSW RV/2018-W/07Nicht anerkannte Aufwendungen für Leistungen einer maltesischen Briefkastenfirma mangels betrieblicher Veranlassung; umsatzsteuerliches Entgelt bei einem Online-Börsenspiel.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2009Teil 1/2

…Messewesen und sonstige Wirtschaftsdienste Tz 1 Fremdleistungen T. In den Jahren 2003 und 2004 geltend gemachte Fremdleistungen betreffend der Erstellung von Grafiken, Sounds und HTML-Dateien durch das maltesische Unternehmen T. D. Limited in Höhe von € 207.000,-- (2003) und in Höhe von €…

UFSW RV/2018-W/07Nicht anerkannte Aufwendungen für Leistungen einer maltesischen Briefkastenfirma mangels betrieblicher Veranlassung; umsatzsteuerliches Entgelt bei einem Online-Börsenspiel.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2009Teil 2/2

…Abgabepflichtige abgabenrechtlich bedeutsame Umstände offen zu legen. Die Zahlungsempfängerin, die Fa T. Ltd mit Sitz in La Valletta, ist eine International Trading Company (ITC) nach maltesischem Recht. Malta gilt, auch nach dem zum Beitritt zur Europäischen Union am 1.5.2004, als Steueroase, die Personen…

UFSI RV/0087-I/02Abweisung, wenn Einwendungen gegen einen Grundlagenbescheid zu erheben sind; Scheingeschäft im Zusammenhang mit der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an eine maltesische Sitzgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2003

…es sich bei den am 5. Mai 1993 erfolgten Abtretungen der Anteile an der WT-GmbH und der H und G-GmbH um Scheingeschäfte gehandelt habe. Die GmbH-Anteile seien annähernd zum Nennwert an die maltesische C Ltd. verkauft worden, was bei der Abgabepflichtigen zu…

UFSW RV/3924-W/02verdeckte Gewinnausschüttung, Gewinnverlagerung, Domizilgesellschaft, Scheingeschäft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005

…dass die Anteile per 5. Mai 1993 zum Nominalwert, somit ohne jedwede Gewinnrealisierung, an eine maltesische Basisgesellschaft veräußert werden sollten, zumal die Geschäfts- und Geschäftsführungsstrukturen unverändert geblieben wären. Die Betriebsprüfung würde hierin ausschließlich steuerliche Motive sehen. Diese Sichtweise wäre auch nicht durch das Schreiben von…

UFSL RV/1258-L/09Sicherstellungsauftrag betreffend eine Limited Liability Company mit Sitz in Malta und Ort der Geschäftsleitung in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2010Teil 1/2

…Malta, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 11.7.2000 errichtet und am selben Tag unter der Zahl 000 in das maltesische Firmenbuch eingetragen. Unter Punkt 3) des Gesellschaftsvertrages wurde festgelegt, dass die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit ausschließlich außerhalb von Malta entfaltet und dies auch ausschließlich mit natürlichen…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 1/4

…Enthält ein Gesetz keine Definition eines Begriffes, so ist der Begriff nach dem Gesetz auszulegen, in dem der Begriff steht. Eine maltesische Lizenz Gewerbeberechtigung ist keine Berechtigung im Sinne des § 59 Abs. 2 GSpG . Im gegenständlichen Fall liegt daher kein Berechtigungsverhältnis vor. Die für die…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 2/4

…als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen. Wie die Bw. selbst vorbrachte, ist sie keine Konzessionärin gemäß §§ 14-17 GSpG, weswegen ihr das Berechtigungsverhältnis fehlt. Die maltesische Berechtigung ist keine Berechtigung im Sinne des § 59 Abs. 2 GSpG. Das ergibt sich ua. aus § 17 Abs. 6 GSpG, wonach der…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 1/4

…6. ....mit der Teilnahme an den Spielen .... anerkennt der Kunde die Gültigkeit und Anwendbarkeit der vorliegenden Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. 7. Die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und ....~der Bw.... unterliegt dem maltesischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Zivilrechts. Gerichtsstand .... ist ... X . B…

UFSL RV/0739-L/08Teilnahme an einem Umsatzsteuerkarussell beim Handel von Computerteilen durch "wissen müssen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2013Teil 1/8

…lt. dem kam die Ware am 13. März 2007 nach Österreich (Kun) und verblieb dort. Die Ware befindet sich im Eigentum der maltesischen Firma, welche ihrerseits lt. Schreiben vom 14. März 2007 die 995 CPU's an die Firma "VLE" in Wien freigibt. (4) Die…

UFSL RV/0739-L/08Teilnahme an einem Umsatzsteuerkarussell beim Handel von Computerteilen durch "wissen müssen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2013Teil 2/8

…vom Lager "MKU/R" 1020 Stück Monitore aus Holland nach Österreich verbracht, diese werden mit 10. April 2007 über einen maltesisches Briefkasten verkauft, nach Deutschland in ein Lager verfrachtet und postwendend wieder nach Österreich gebracht um dort am gleichen Tag, beginnend mit dem "Missing Trader"…

UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 1/4

…6. ....mit der Teilnahme an den Spielen .... anerkennt der Kunde die Gültigkeit und Anwendbarkeit der vorliegenden Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. 7. Die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und ....~der Bw.... unterliegt dem maltesischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Zivilrechts. Gerichtsstand .... ist ... X . B…

UFSW RV/1071-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Wettgebühr) ist eruierbar. 2. In die Bemessungsgrundlage der Wettgebühr sind auch Free Bets des Wettanbieters einzubeziehen, und die Bemessungsgrundlage ist schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 1/3

…6. Mit jedem Abschluss einer Wette .... anerkennt der Kunde die Gültigkeit und Anwendbarkeit der vorliegenden Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. 7. Die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und ....~der Bw.... unterliegt dem maltesischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Zivilrechts. Gerichtsstand .... ist ... X . B. Wettregeln…

UFSZ2L ZRV/0142-Z2L/03Rückforderung einer für exportiertes Rindfleisch gewährten Ausfuhrerstattung und Festsetzung einer Sanktion
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)21.12.2006Teil 1/2

…nach Tschechien getätigt, und zwar mit der Sitzadresse der Firmen MT bzw. OP . in Prag als Entladeort, und der in den von der maltesischen Firma LITS. ausgestellten Rechnungen angeführten Warenbezeichnung "Rindfleisch ohne Knochen, frisch, einzeln verpackt", wobei der von jenem Unternehmen an OP . fakturierte Preis…