…Rahmen seiner Tätigkeit organisatorisch eingegliedert und weisungsgebunden ist. Kann auf Grund dieser beiden Kriterien keine eindeutige Zuordnung getroffen werden, sind als weitere Merkmale das Unternehmerrisiko und allenfalls die laufende Lohnzahlung von Bedeutung. Hinsichtlich der organisatorischen Eingliederung gilt das in Pkt. 2.2.1. Gesagte gleichlautend…
…Geschäftsführer müsse für die mit seiner Tätigkeit verbundenen Aufwendungen selbst aufkommen. Aufgrund der Mehrheitsgesellschafter-Stellung sei auch keine Weisungsgebundenheit wie für einen Dienstnehmer üblich gegeben. Aufgrund der Eigentümerstellung sei keine Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers möglich. Es bestehe kein Anspruch auf laufende Lohnzahlungen…
…laufende Entlohnung Der Gesellschafter-Geschäftsführer erhielt für seine Geschäftsführungstätigkeit in den Kalenderjahren 1996 bis 2001 unbestritten die eingangs dargestellten Vergütungen. Diese wurden - wie aus den obigen Tabellen ersichtlich ist - im Wesentlichen monatlich dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Eine derartige Vorgangsweise erfüllt jedenfalls das Merkmal von "laufenden Lohnzahlungen…
…Wesentlich ist, ob den Steuerpflichtigen tatsächlich das Wagnis ins Gewicht fallender Einnahmenschwankungen trifft. Nicht zuletzt ist auch das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen einer Vertretungsbefugnis sowie laufender Lohnzahlungen in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen. Die Tatsache, dass das EStG eine selbstständige Begriffsbestimmung enthält, was als Dienstverhältnis anzusehen ist, kann…
…Fälle, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen. In diesen Fällen ist auf weitere Abgrenzungskriterien abzustellen. Zu diesen gehören insbesondere die laufende Lohnzahlung sowie das Fehlen eines Unternehmerwagnisses und einer Vertretungsbefugnis (Doralt, Kommentar zum EStG…
…möglich gewesen wäre, steht selbst auf Grund der Ausführungen des steuerlichen Vertreters außer Streit. c. Unternehmerrisiko und laufende Lohnzahlung: Auf Grund der klar erkennbaren Eingliederung in den Organismus des Unternehmens und dem Vorliegen von Weisungsgebundenheit kommt diesen Kriterien keine entscheidende Bedeutung mehr zu, weshalb diese…
…solche Bezüge, die nicht für den üblichen Lohnzahlungszeitraum (in der Regel ein Zeitraum von einem Monat) geleistet werden (VwGH 19.3.1997, 95/13/0070). Das Wesen der sonstigen Bezüge ist durch Lohnteile charakterisiert, die der Arbeitgeber neben, also zusätzlich zum laufenden Lohn bezahlt, wobei…
…und nicht einen durch Beweisergebnisse auch als denkmöglich erscheinenden Sachverhalt als erwiesen anzunehmen. 5. Laufende Lohnzahlung Wie bereits mehrmals ausgeführt wurden die Aushilfen nicht mit einem monatlich gleichbleibenden Grundgehalt entlohnt, sondern sei ihre Entschädigung von der Anzahl der geklebten Gummidichtungen bzw geleisteten Stunden abhängig gewesen…
…miteinzubeziehen. Dazu zählen das für eine selbständige Tätigkeit typische Unternehmerrisiko, das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen einer Vertretungsbefugnis sowie laufende Lohnzahlungen. Die oben dargestellte Würdigung der einzelnen Merkmale der Verspachtelungsarbeiten des Bw. ergibt klar, dass die Hinweise für ein Dienstverhältnis gegenüber jenen für eine Selbständigkeit überwiegen. Aus…
…Fehlen eines Unternehmerwagnisses 3. Keine Vertretungsbefugnis 4. Laufende Lohnzahlungen ad 1. Eine Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers ist für einen Arbeitnehmer insbesondere dann gegeben, wenn er den Arbeitsplatz und die Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt bekommt. Weitere Erfordernisse sind das zeitliche Ausmaß der Tätigkeit…
…die Merkmale eines Dienstverhältnisses nicht vorliegen, dass keine Weisungsgebundenheit und keine Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers gegeben ist, dass keine laufende Lohnzahlung erfolgt und der Geschäftsführer volles Unternehmerrisiko trage, da seine Bezüge von den erzielten Umsatzerlösen abhängig seien. Dazu wurde auf den Geschäftsführer…
…Abhängigkeit Benützung des betriebsinternen VPN-Anschlusses Arbeitsablauf vom DG vorgegeben kein Unternehmerwagnis - weder ausgaben- noch einnahmenseitig für Schäden kommt der DG auf Vorgabe des Preises, keine Eigenkalkulation keine Vertretungsmöglichkeit des DN laufende Lohnzahlungen Aus oa. Gründen kann nicht von Zahlungen an Sub- Unternehmer ausgegangen werden…
…zu gestalten, dass sie nicht über schriftliche Anstellungsverträge verfügten, die sie zur Einhaltung der Kriterien eines Dienstverhältnisses verpflichten würden, dass laufende Lohnzahlungen fehlten und kein Anspruch auf Urlaub und Abfertigung sowie auf Entgeltleistungen im Krankheitsfall bestand, und dass, auf Grund näher geschilderter Umstände, Unternehmerrisiko bestanden…
…zu gestalten, dass sie nicht über schriftliche Anstellungsverträge verfügten, die sie zur Einhaltung der Kriterien eines Dienstverhältnisses verpflichten würden, dass laufende Lohnzahlungen fehlten und kein Anspruch auf Urlaub und Abfertigung sowie auf Entgeltleistungen im Krankheitsfall bestand, und dass, auf Grund näher geschilderter Umstände, Unternehmerrisiko bestanden…
…gelten (Doralt, EStG, 4. Auflage, § 23 Tz 18): Weisungsfreiheit Unternehmerrisiko Vertretungsbefugnis keine Eingliederung in die Organisation des Arbeitgebers keine laufende Lohnzahlung. Bei Vorliegen von Merkmalen, die für die Selbständigkeit sprechen, und Merkmalen, die der Annahme der Selbständigkeit entgegenstehen, ist auf das Überwiegen abzustellen (Doralt, EStG…
…Fälle, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen. In diesen Fällen ist auf weitere Abgrenzungskriterien abzustellen. Zu diesen gehören insbesondere die laufende Lohnzahlung sowie das Fehlen eines Unternehmerwagnisses und einer Vertretungsbefugnis (Doralt, Kommentar zum EStG…
…Fälle, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen. In diesen Fällen ist auf weitere Abgrenzungskriterien abzustellen. Zu diesen gehören insbesondere die laufende Lohnzahlung sowie das Fehlen eines Unternehmerwagnisses und einer Vertretungsbefugnis (Doralt, Kommentar zum EStG…
…ist auf weitere Abgrenzungskriterien abzustellen. Zu diesen gehören insbesondere die laufende Lohnzahlung sowie das Fehlen eines Unternehmerwagnisses und einer Vertretungsbefugnis. Es ist daher das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. Zur Legaldefinition und den weiteren…
…der Bw. sowie zur "Urlaubsvereinbarung" für die organisatorische Eingliederung in den Betrieb der Bw. Laufende Lohnzahlung: Eine Abrechnung nach geleisteten Arbeitsstunden stellt noch keine erfolgsabhängige Entlohnung dar und dient somit als weiteres gewichtiges Indiz für das Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit (VwGH 5.10.1994, 92…
…der Bw. sowie zur "Urlaubsvereinbarung" für die organisatorische Eingliederung in den Betrieb der Bw. Laufende Lohnzahlung: Eine Abrechnung nach geleisteten Arbeitsstunden stellt noch keine erfolgsabhängige Entlohnung dar und dient somit als weiteres gewichtiges Indiz für das Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit (VwGH 5.10.1994, 92…