…nachhaltige land- oder forstwirtschaftliche Nutzung der Grundstücksflächen im Sinne des § 3 Abs. 2 Z. 2 lit. d BWAG vor. Die Bestimmung des § 3 Abs. 2 Z. 2 lit. d BWAG kann in diesem Fall nicht zur Anwendung kommen. Bodenwertabgabe für das Jahr 2001 und die…
…Grunde die für land- und forstwirtschaftliche Betriebe vorgesehene Abgabe im Sinne des Bundesgesetzes vom 14. Juli 1960, BGBl. Nr. 166, zu entrichten ist. Dieser Befreiungstatbestand setzt das Vorliegen eines unbebauten Grundstückes im Sinne des Bewertungsgesetzes und die nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Nutzung dieses Grundstückes voraus…
…auf die Bewirtschaftung des Grundstückes im Rahmen ihres eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Dieses Vorbringen verhilft der Berufung indessen nicht zum Erfolg, weil die Anwendung des § 52 Abs. 2 BewG zur tatbestandsmäßigen Voraussetzung hat, dass zum Bewertungsstichtag tatsächlich eine land- (und forst-) wirtschaftliche Nutzung vorliegt…
…erst bei einer dauernden Vermietung für nicht land- und forstwirtschaftliche Zwecke zB für 25 Jahre bzw. auf unbefristete Zeit auf Dauer nicht mehr landwirtschaftlich genutzt, weshalb im vorliegenden Fall eines sechsjährigen bzw. bei Optionserklärung achtjährigen Vertragsverhältnisses das Argument der dauernden nichtlandwirtschaftlichen Nutzung nicht zutreffend sei…
…der land- und forstwirtschaftliche Betrieb bzw. die land- und forstwirtschaftliche Nutzung wesentlich beeinträchtigt wird. Durch die wesentliche Beeinträchtigung ist das vermietete Grundstück nicht mehr landwirtschaftlich nutzbar, sondern nur für nichtlandwirtschaftliche Zwecke geeignet. Dies trifft nach herrschender Auffassung auch für die Vermietung von Grund und Boden…
…der gesetzlichen Voraussetzungen, weil bei meiner abgeschiedenen Lage eine andere als land- und forstwirtschaftliche Nutzung absurd und absolut ausgeschlossen ist und die gesetzlichen Merkmale für eine andere Nutzung in keinster Weise gegeben sind. Dazu beantrage ich eine mündliche Verhandlung an Ort und Stelle, damit der…
…Grundstückes zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zu zählen sind, da Einkünfte gemäß § 28 EStG subsidiär zu jenen aus Land- und Forstwirtschaft sind. Die Überlassung des Grundstückes EZ 37 Nr. 2579/1 beeinträchtigt laut Ergebnis der Nachschau die forstwirtschaftliche Nutzung des Grundstückes nur in…
…ist der Bw, Alleineigentümer des E (EZ X KG Y) in J, und verpachtet die gesamte Liegenschaft zum Zwecke der land - und forstwirtschaftlichen Nutzung an F (Gattin). Unter Punkt IV. des Pachtvertrages beträgt der Pachtzins jährlich ATS 3.000.--. Unter Punkt VI. des Pachtvertrages ist…
…örtliche Lage und Aufschließung der Liegenschaften, die umliegenden Grundstücke, deren Nutzung und Bebauung, so rechtfertigt dies, jedenfalls die Zuordnung der Streitliegenschaften zum Grundvermögen. Soweit der Bw. einwendet, durch die Zuordnung der Liegenschaft zum Grundvermögen im Verhältnis zu Liegenschaften, die noch dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen…
…Anm 32). Der land-und forstwirtschaftliche Bereich wird hingegen verlassen, wenn bei der Vermietung landwirtschaftlicher Nutzflächen eine Vermögensverwaltung wie bei der Vermietung anderer (üblicherweise nicht dem Betriebsvermögen einer Land-und Fortswirtschaft zugehörender Objekte) im Vordergrund steht. Solche nichtlandwirtschaftliche Nutzungen von Grund und Boden (einschließlich Baulichkeiten)…
…somit auf Grund der unbestrittenen landwirtschaftlichen Nutzung dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen. Eine Bescheidänderung in diese Richtung ist dem unabhängigen Finanzsenat jedoch verwehrt, da die Rechtsmittelinstanz nur über Angelegenheiten absprechen kann, die bereits Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens waren und daher keine andersgeartete Qualifizierung einer…
…Der Entnahmezeitpunkt der Grundstücke sei vor allem aus der Sicht der Land- und Forstwirtschaft zu beurteilen. Auch wenn eine Parzellierung bereits erfolgt sei, sei bei unveränderter landwirtschaftlicher Nutzung keine Entnahme gegeben. Eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Grundstücke schließe den Beginn eines gewerblichen Grundstückshandels aus …
…EStR 2000 RZ 5071). Im vorliegenden Fall werde das Fischereirecht aber zur Ausübung der Binnenfischerei und somit für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung verpachtet, und deshalb könnten nach Ansicht des Finanzamtes hier auch nur Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vorliegen. Beim Fischereirecht handle es daher…
…vereinbarte die Bw. mit CR die "vereinsstatutengemässe Nutzung der ganzen Liegenschaft", ausgenommen die auf Grund eines Pachtvertrages "land- und forstwirtschaftliche Nutzung" durch die Lebensgefährtin von CR, die an die Baufirma des CR vermieteten Räumlichkeiten sowie die privaten Räumlichkeiten des CR und seiner Lebensgefährtin. Der Vertrag…
…Mit Grundstücken in Zusammenhang stehen sonstige Leistungen dann, wenn sie sich auf die Nutzung des Grundstückes selbst (Vermietung, Verpachtung, land- und forstwirtschaftliche Nutzung), die Verwertung (Veräußerung, Erwerb), die Bebauung und die Erhaltung beziehen (vgl. auch Umsatzsteuerrichtlinien 2000, Rz 517). Mit Grundstücken in Zusammenhang stehen auch…
…Mit Grundstücken in Zusammenhang stehen sonstige Leistungen dann, wenn sie sich auf die Nutzung des Grundstückes selbst (Vermietung, Verpachtung, land- und forstwirtschaftliche Nutzung), die Verwertung (Veräußerung, Erwerb), die Bebauung und die Erhaltung beziehen (vgl. auch Umsatzsteuerrichtlinien 2000, Rz 517). Mit Grundstücken in Zusammenhang stehen auch…
…Mit Grundstücken in Zusammenhang stehen sonstige Leistungen dann, wenn sie sich auf die Nutzung des Grundstückes selbst (Vermietung, Verpachtung, land- und forstwirtschaftliche Nutzung), die Verwertung (Veräußerung, Erwerb), die Bebauung und die Erhaltung beziehen (vgl. auch Umsatzsteuerrichtlinien 2000, Rz 517). Mit Grundstücken in Zusammenhang stehen auch…
…Mit Grundstücken in Zusammenhang stehen sonstige Leistungen dann, wenn sie sich auf die Nutzung des Grundstückes selbst (Vermietung, Verpachtung, land- und forstwirtschaftliche Nutzung), die Verwertung (Veräußerung, Erwerb), die Bebauung und die Erhaltung beziehen (vgl. auch Umsatzsteuerrichtlinien 2000, Rz 517). Mit Grundstücken in Zusammenhang stehen auch…
…dem Grundstück wirklich im Vordergrund steht. Mit Grundstücken in Zusammenhang stehen sonstige Leistungen dann, wenn sie sich auf die Nutzung des Grundstückes selbst (Vermietung, Verpachtung, land- und forstwirtschaftliche Nutzung), die Verwertung (Veräußerung, Erwerb), die Bebauung und die Erhaltung beziehen (vgl. auch Umsatzsteuerrichtlinien 2000, Rz 517). …
…dem Grundstück wirklich im Vordergrund steht. Mit Grundstücken in Zusammenhang stehen sonstige Leistungen dann, wenn sie sich auf die Nutzung des Grundstückes selbst (Vermietung, Verpachtung, land- und forstwirtschaftliche Nutzung), die Verwertung (Veräußerung, Erwerb), die Bebauung und die Erhaltung beziehen (vgl. auch Umsatzsteuerrichtlinien 2000, Rz 517). …