…und seine Tätigkeit auf die (zumindest vorläufige) Ersparnis der damit verbundenen Abgaben bzw. auf einen zusätzlichen, nicht bloß kurzfristigen, Mittelzufluss gerichtet ist. Der in diesem Sinn gewerbsmäßig Agierende handelt in der Absicht, sich aus der wiederholten Begehung der strafbaren Handlung eine dauernde - ständig oder zumindest…
…vorgebracht wurde: Aus den gleichzeitig mit der Beschwerde vorgelegten Unterlagen für die Jahre 1999 und 2000, nämlich einer Umsatzsteuervoranmeldung für Oktober 2000, einer (kurzfristigen) Erfolgsrechnung samt Buchungs-Journal per 31. Oktober 2004 für den Zeitraum Jänner bis Oktober 2000, mehrerer Aufstellungen bezeichnet als "Einkäufe 1999"…
…der BP mit 2% veranschlagt. Dies würde bei einer 10-jährigen Vermietung maximal einen Ausfall von zwei Monatsmieten bedeuten. Durch die gegebenen kurzfristigen Mietverhältnisse sei ein häufiger Mieterwechsel unvermeidbar. Einen Mieterwechsel mit einer Leerstehung von lediglich zwei Monaten durchzuführen, erscheine schon aufgrund der anfallenden Renovierungsarbeiten…
…Finanzsenat hatte erst kürzlich eine Entscheidung (UFS 22.10.2012, RV/0339-L/09) hinsichtlich des Zuflusses von Geschäftsführerhonoraren ohne faktischen Mittelzufluss bei einem geschäftsführenden Alleingesellschafter zu treffen und liegt streitgegenständlich eine ähnliche Sachverhaltskonstellation vor. Der Unabhängige Finanzsenat ist dabei zu folgendem Ergebnis gekommen: Erfolgt…
…einen Nachweis der Abbuchung von ihrem Bankkonto noch im Jahr 2005 trotz Aufforderung schuldig blieb, konnte mangels erwiesenen Mittelabflusses im Sinne des § 19 EStG die Berücksichtigung einer Kirchenbeitragszahlung bei den Sonderausgaben des Jahres 2005 nicht erfolgen. Die rechnerischen Auswirkungen dieser Entscheidung sind den Beilagen zu…
…den im AP-Verfahren vorgehaltenen Geldzuflüssen auf das betriebliche Bankkonto, dass alle drei Eigenerläge, welche zu einem Mittelzufluss auf dem betrieblichen Bankkonto von insgesamt 121.200,- S geführt hatten (9.Mai 10.000,- S, 28.Juni 50.000,- S, 10.August 61.500,- S) jeweils…
…TPA H. und B.) bestritten. Die Zuflussfiktion dient dazu, missbräuchlichen Gestaltungen (einerseits Bildung einer Rückstellung, andererseits Mittelzufluss via Verrechnungskonten) zum einen, aber auch bei ausreichender, vorhandener Liquidität und ordnungsgemäßer Geschäftsführung (Mittelveranlagung in Investgüter) ebenfalls ein Zufluss unterstellt werden kann. Vielmehr ist davon auszugehen, dass zur…
…meist nicht unbeträchtlichen) Bargeldbeträge zunächst bei sich zu Hause in den Tresoren sicher verstaut, um sie zu gegebener Zeit ertragbringend zu veranlagen. Damit sind aufgrund unmittelbar zuvor erbrachter Leistungen kurzfristig größere Bargeldbeträge vorhanden, die sodann bei Kreditinstituten verzinslich veranlagt werden. Auch für die Stichtage 31…
…sodass ein anderer Interessent für die Liegenschaft gesucht werden müsse. Weiters wurde darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung des Kreditvolumens bei der Hausbank kurzfristig nicht zu erreichen sei, aber alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft aus dem um den Liegenschaftsverkauf erhöhten Liquidationserlös erfüllt werden könnten. Das Finanzamt gab…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., vom 20. Dezember 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes x vom 16. Dezember 2002 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Zeitraum 1.4.1999 bis 31…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Interrevisions WP & Stb GmbH, Steuerberatungskanzlei, 1060 Wien, Gumpendorferstraße 65, vom 11. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 12. August 2008 betreffend Einkommensteuer…
…dann anzunehmen, wenn lediglich vorübergehend ein Mangel an Zahlungsmittel besteht, die durch alsbaldige Mittelbeschaffung (etwa durch kurzfristig mögliche Verwertung vorhandener Aktiva oder Aufnahme eines Überbrückungskredites) wieder behebbar ist (VwGH 29.7.1997, 95/14/0014 unter Verweis auf OGH vom 29.6.1993, 14 Os…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dkfm. Dr. Franz Klein, gegen den Bescheid des Finanzamtes Korneuburg betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des WM, vertreten durch Dr. Wolfgang Tautschnig, Rechtsanwalt, 9020 Klagenfurt, Villacher Straße 1A, vom 19. Jänner 1998 gegen den Bescheid des Finanzamtes Villach vom 15. Dezember 1997 betreffend Einkommensteuer 1994 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben…
…Denn eine bloße Zahlungsstockung, dh. vorübergehender und kurzzeitiger Mangel an Zahlungsmittel, der durch alsbaldige Mittelbeschaffung - wie etwa durch kurzfristig mögliche Verwertung vorhandener Aktiva oder Aufnahme eines Überbrückungskredites - wieder behebbar ist, stellt keine Zahlungsunfähigkeit dar (vgl. VwGH 29.7.1997,95/14/0014). Zahlungsunfähigkeit setzt dauerndes…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Fritz Rachensperger, gegen die Bescheide des Finanzamtes St. Johann (jetzt St. Johann Tamsweg Zell am See) betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1993 und 1994 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Ort1, Adr1, vertreten durch Stb, Steuerberater in Ort2, Adr2, vom 16. Juni 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg, dieses vertreten durch HR Mag. Richard Tscheru, vom 12. Mai 2010 betreffend Einkommensteuer 2008…
…GesmbH verbuchten Verrechnungsverbindlichkeit, die nicht ausschließlich aus VB aus Geschäftsführer - Gehälter besteht, handelt es sich lediglich um eine Verbindlichkeit aufgrund kurzfristiger Liquiditätsengpässe. Der Geschäftsführervertrag war der Stellungnahme angeschlossen. Mit Schreiben vom 21. März 2005 hat das Finanzamt die Stellungsnahme der Betriebsprüfung dem Bw. zur Gegenäußerung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Wien, vertreten durch Halpern & Prinz, Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgesmbH., 1090 Wien, Wasagasse 4, vom 22. Juli 1994 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch HR Dr. Walter Klang, vom 20. Juni…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AB, geb. GebDat, Adresse, vertreten durch Günther Schmidt, Wirtschaftstreuhänder, 2431 Enzersdorf/Fischa, Tulpengasse 29, vom 7. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23, vom 12. Juni 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme…