…Altlastenbeitrag das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -Anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente…
…Gemeindeamtes W. vom 3.8. 1999 und der Bescheid des Bürgermeisters vom 20.5. 1999. Daraus gehe die konkrete bautechnische Funktion der Aufschüttungen hervor, welche zur Abgabenfreiheit laut Ausnahmetatbestand des ALSAG führe. Da im gegenständlichen Fall eine Wiederverwendung bzw. -verwertung dieser Abfälle vorliege, wurde der…
…von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente, Baugruben oder Künettenverfüllungen)…
…Geländeanpassungen einschließlich des Einbringens in geologischen Strukturen ohne Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen sowie bei der Rekultivierung eingesetzt. Der Bescheid berücksichtige auch nicht, dass Material nachweislich vor Ablauf von drei Jahren durch die R-AG…
…zur Konkretisierung eines beabsichtigten Vorhabens. Es bleibe daher zu prüfen, ob eine Verfüllung einer Geländeunebenheit vorliege, die im Zusammenhang mit einer übergeordnete Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllt. Die Baumaßnahme müsse zum Zeitpunkt der Beurteilung der Abgabenschuld hinreichend konkretisiert sein, eine Konkretisierung liege insbesondere vor…
…Es wird festgestellt, dass den im Jahre 2000 verfüllten 63 Tonnen Baurestmassen im Rahmen der Errichtung einer Geflügelmasthalle eine konkrete bautechnische Funktion zukommt und somit keine Altlastenbeitragspflicht besteht. 2. Der Altlastenbeitrag für die in den Jahren 2002/2003 verfüllten 2.079 Tonnen Baurestmassen und mit…
…Entrichtung vorgeschrieben. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Baurestmassen im Juni 2005 abgelagert worden sein dürften und dem verfüllten Bauschutt keine konkrete bautechnische Funktion zukomme. Die Baurestmassen seien gebrochen und maschinell als Wegebefestigung aufgebracht worden und führe der Weg zu einer Liegenschaft, die ebenfalls…
…Wesentlichen ausgeführt, dass der Verfüllung eines Kellers mit Baurestmassen durch die Firma A.B. keine konkrete bautechnische Funktion im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme (Errichtung einer Parkfläche) zukomme, da die Parkfläche auch unter Terrainhöhe errichtet hätten werden können. Gegen diesen Bescheid hat die Bf. mit…
…7768/4/2002, teilte das Hauptzollamt Graz der Bf. mit, dass die Verfüllung in keinem Zusammenhang mit einer beitragsbefreienden übergeordneten Baumaßnahme, welche eine konkrete bautechnische Funktion erfülle, stehe, da die Parkplätze genauso unter Terrainhöhe errichtet hätten werden können. Mit Schreiben vom 26. September 2002 antwortete…
…7768/4/2002, teilte das Hauptzollamt Graz der Bf. mit, dass die Verfüllung in keinem Zusammenhang mit einer beitragsbefreienden übergeordneten Baumaßnahme, welche eine konkrete bautechnische Funktion erfülle, stehe, da die Parkplätze genauso unter Terrainhöhe errichtet hätten werden können. Mit Schreiben vom 26. September 2002 antwortete…
… 3 Abs. 1 Z. 2 ALSaG im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen und damit keine Beitragspflicht auslösen würden. Außerdem sei die Bf. keinesfalls zum Kreis der Beitragsschuldner zu zählen, da sie lediglich Mieter des errichteten Gebäudes und Betreiber des Einkaufszentrums…
…Maßnahme um eine ebene Fläche zu erhalten und diene daher der Bauschutt als Baustoff. Dieser habe daher eine konkrete bautechnische Funktion, zumal nach Fertigstellung der Geländekorrektur eine Reitanlage und ein Lagerplatz geplant seien. Im Übrigen seien die ermittelten Bemessungsgrundlagen unrichtig. Mit Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Graz…
…Verwaltungsgerichtshofes vom 13. Dezember 2001, GZ. 2000/07/0088, wonach die Bereithaltung von Abfällen zur Geländeverfüllung oder Geländeanpassung in Erfüllung einer konkreten bautechnischen Funktion im Sinne des § 3 Abs. 1 Z. 2 ALSAG nur dann den in dieser Gesetzesbestimmung enthaltenen Ausnahmetatbestand verwirklichen könne, wenn die…
…ALSAG führen aber nur solche Geländeverfüllungen oder -anpassungen zur Beitragsfreiheit, die in einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen. Eine Schlussbesprechung wurde durch das geprüfte Unternehmen abgelehnt und die Niederschrift daher nur vom Prüforgan unterfertigt. Sie wurde dem Unternehmen mit Rückschein zugeschickt. Mit Vorhaltschreiben…
…von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete Bautechnische Funktion erfüllen, nicht auf einen dauerhaften oder vorübergehenden Charakter abstellt. Aus diesen Ausführungen des VwGH ergibt sich für den Gegenstand…
…Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (zB Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente, Baugruben- oder Künettenverfüllungen)…
…Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (zB Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente, Baugruben- oder Künettenverfüllungen)…
…sowie das Vornehmen von Geländeanpassungen einschließlich des Einbringens in geologischen Strukturen ohne Geländeverfüllungen oder -Anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen sowie bei der Rekultivierung eingesetzt. In der am 24. Mai 2011 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wurde noch einmal vorgebracht…
…Geländeanpassungen einschließlich des Einbringens in geologischen Strukturen ohne Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen sowie bei der Rekultivierung eingesetzt. Der Bescheid berücksichtige auch nicht, dass Material nachweislich vor Ablauf von drei Jahren durch die R-AG…
…2. das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente…