…1988 idF BGBL 2010/111 abzuweisen. Auch der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 29. 9. 2011, G27/11 bestätigt, dass keine Unsachlichkeit der Beseitigung des Alleinverdienerabsetzbetrages für kinderlose Ehepaare mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 vorliegt. Ergeht auch an das Finanzamt Wien, am 4. Juni 2012
…Garagen usw. handle, dass die Hanglage, die ja eine wesentliche Wertsteigerung bewirke, auch viel höhere Baukosten zur Folge habe, dass die Höhe der Miete eingehend begründet worden sei (kinderloses Ehepaar, pflegliche Behandlung usw.). Weiters sei die Polizze der Gebäudeversicherung verlangt worden, aber die Versicherungssumme, die…
…hin vom Unterstützungsinstitut der Bundessicherheitswache eine 56 m2 große Zweizimmerwohnung ebenfalls in Wien, Ottakring (E-Str.) als "Dienstwohnung" zugeteilt. Vom kinderlosen Ehepaar wurde somit eine Mietwohnung in Wien, 16 aufgegeben und dafür vom Ehegatten der Bw. zeitgleich (Anfang August 1999) eine andere Wohnung in Wien…
…vom Unterstützungsinstitut der Bundessicherheitswache eine 56 m2 große Zweizimmerwohnung ebenfalls in Wien, Ottakring (G-Str.) als "Dienstwohnung" zugeteilt. Vom kinderlosen Ehepaar wurde somit eine Mietwohnung in Wien, 16 aufgegeben und dafür zeitgleich (Anfang August 1999) eine andere Wohnung in Wien, 16 in vertragliche Nutzung genommen…
…zwischen Herrn B., meiner Frau und mir eine jahrzehntelange Freundschaft. Meine Tochter F. wurde vom kinderlosen Ehepaar B. schon als Kleinkind als eine Art Ersatzkind betrachtet. F. wurde vom Ehepaar B. dementsprechend verhätschelt. Noch immer sind in der Wohnung des Herrn B. Bilder von der…
…tun letztere keines von beidem und erhalten dennoch in vielen Fällen eine [Witwen/r-]Pension.) Bbb) Bewertung Bei der Bewertung der Erziehungsarbeit sei zum besseren Verständnis nochmals auf das obige Modell des privatrechtlichen Altersvorsorgevertrages der Familie mit vier Kindern und dem kinderlosen (Ehe-)Paar hingewiesen…
…vorliegenden Berufungsentscheidung dar - in seinem Erkenntnis vom 29.9.2011, G 27/11 ausgesprochen, dass die Beseitigung des Anspruches auf den Alleinverdienerabsetzbetrag für kinderlose Ehepaare mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 keine Unsachlichkeit darstellt. Aus den angeführten Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 25. April 2013
…sachlich gerechtfertigten Grund für die Ungleichbehandlung von Ehepaaren und Lebensgefährten darin gesehen, dass für Lebensgefährten eine "vergleichbare rechtliche Ordnung des Gemeinschaftsverhältnisses" nicht besteht (VfGH 20.06.1984, B 540/79). Für eine Begünstigung bei einer Steuerleistung könne - bei wie hier kinderlosen Paaren - wohl nur die…
…der Begründung nicht berücksichtigt, dass keine Kinder vorhanden seien, für die der Bw. oder seine Ehepartnerin mindestens sieben Monate die Familienbeihilfe bezogen hätten. Der Bw. brachte mit Schriftsatz vom 2. Mai 2012 Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 ein und führte begründend aus, er sei im…
…einen AVAB in Höhe von € 364 jährlich. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I 2010/111, gültig ab Veranlagung 2011 wurde dieser erste Teilstrich und damit der Alleinverdienerabsetzbetrag für kinderlose Alleinverdiener gestrichen. Anspruch auf AVAB haben nunmehr nur jene Alleinverdiener, die Kinder i.S. des …
…sei, der für ein oder mehrere Kinder für mindestens sieben Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen habe, mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet sei und die Einkünfte des Ehepartners den Betrag von 6.000,00 € nicht überschritten. Da diese Voraussetzungen im Falle des Bw…
…einen AVAB in Höhe von € 364 jährlich. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I 2010/111, gültig ab Veranlagung 2011 wurde dieser erste Teilstrich und damit der Alleinverdienerabsetzbetrag für kinderlose Alleinverdiener gestrichen. Anspruch auf AVAB haben nunmehr nur jene Alleinverdiener, die Kinder i.S. des …
…Jahr keine Einkünfte erzielt. Der Ort Y. sei auf Grund der eheähnlichen, kinderlosen Lebensgemeinschaft der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen und durch die Mitgliedschaft zu einem Sport- und Bürgerverein begründet. Ungeachtet der Tatsache, dass seine Partnerin nicht berufstätig sei, sei eine Wohnsitzverlegung von strukturschwachen Regionen, wie Y. …
…Haushalt zu führen bzw. die Kinder zu betreuen, ohne Gefährdung seiner Gesundheit nicht nachkommen könne. Da sowohl beide Ehepartner berufstätig seien, als auch keine Unterhaltszahlungen ersichtlich wären, könnten die gelten gemachten Kosten für die Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastung keine Anerkennung finden. In der von der…
…jener EMRK-Anpassungen, die den Fiskus nichts kosten würde, sehr wohl bereits durchgeführt habe. Auch bei Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft erlösche der Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehepartners. Somit sei der EMRK auch bei eindeutigen Zivilrechtsfragen Vorrang einzuräumen. Dies habe auch für das Erbschaftssteuergesetz, das an zivilrechtliche…
…einem Gerichtsurteil, das behauptet, ein Alleinerzieherabsetzbetrag von 364 Euro könnte gebühren. (Diese Summe ist aber nur für kinderlose AlleinverdienerInnen verfügbar, nie für AlleinerzieherInnen). Ich zitiere: "Z 2: Einem Alleinerzieher steht ein Alleinerzieherabsetzbetrag von 364 Euro [5.000 S] jährlich zu. Alleinerzieher ist ein Steuerpflichtiger, der…
…Österreich einen Teil jener EMRK-Anpassungen, die den Fiskus nichts kosten würde, sehr wohl bereits durchgeführt habe. Auch bei Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft erlösche der Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehepartners. Somit sei der EMRK auch bei eindeutigen Zivilrechtsfragen Vorrang einzuräumen. Dies habe auch für das Erbschaftssteuergesetz…
…keine Voraussetzung. Auch die kinderlose eheähnliche Partnerschaft sprich Lebensgemeinschaft kann bei Vorliegen der übrigen Kriterien zur dauerhaften steuerlichen Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung und die Familienheimfahrten führen. In einer Reihe von Bereichen hat der Gesetzgeber, in denen Lebensgefährten gegenüber Ehepartnern benachteiligt waren, Regelungen…
…Im anderen Fall hingegen, handelte es sich um einen ledigen, kinderlosen Steuerpflichtigen, der seinen Familienwohnsitz noch im Haushalt der Eltern hatte und bloß am Berufsort einen selbständigen Haushalt führte. Bei Letzterem ist somit bloß eine einfache und keine doppelte Haushaltsführung vorgelegen. Aus dem Steuerakt sind…
…sie statt beim Unterhaltspflichtigen beim Unterhaltsberechtigten (und daher zu niedrigeren Sätzen) versteuert würden. Daraus wiederum ergebe sich, dass die für den Unterhalt neben der Familienbeihilfe verwendeten Einkommensteile - gleich wie bei Kinderlosen der eigene Unterhalt - solange sie das Existenzminimum nicht überschreiten, zur Gänze steuerfrei bleiben müssten…