…zu versagen, wenn sich herausstellt, dass die vom Unternehmer aufgezeichnete UID des Abnehmers unrichtig ist und unter Hinweis auf die leichte Nachprüfbarkeit der Voraussetzungen der Steuerbefreiung keine nachträgliche Berichtigung zuzulassen. Obwohl der Verfassungsgerichthof dem Buchnachweis im genannten Erkenntnis die Eignung einer materiellen Voraussetzung abspricht, führt…
…darzulegen gehabt hätte. Die Unrichtigkeit habe aber nicht auf dem ADV - Einsatz beruht, sondern auf menschlichen Fehlleistungen, für die der Gesetzgeber aber keine nachträgliche Berichtigungsmöglichkeit vorgesehen habe. Der Verzicht auf eine echte Begründung sei aber schon deshalb gesetzwidrig, weil er den Bw. der Möglichkeit beraube…
…2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. Nr. L 302/1) entstanden und es handelt sich um keine nachträgliche Berichtigung, der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist Unternehmer (§ 2), im Inland zur Umsatzsteuer erfasst und die Gegenstände werden für sein Unternehmen eingeführt und…
…zu versagen, wenn sich herausstellt, dass die vom Unternehmer aufgezeichnete UID des Abnehmers unrichtig ist und unter Hinweis auf die leichte Nachprüfbarkeit der Voraussetzungen der Steuerbefreiung keine nachträgliche Berichtigung zuzulassen. Obwohl der Verfassungsgerichthof dem Buchnachweis im genannten Erkenntnis die Eignung einer materiellen Voraussetzung abspricht, führt…
…2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. Nr. L 302/1) entstanden und es handelt sich um keine nachträgliche Berichtigung, - der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist Unternehmer (§ 2), im Inland zur Umsatzsteuer erfasst und die Gegenstände werden für sein Unternehmen eingeführt und…
…2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. Nr. L 302/1) entstanden und es handelt sich um keine nachträgliche Berichtigung, - der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist Unternehmer (§ 2), im Inland zur Umsatzsteuer erfasst und die Gegenstände werden für sein Unternehmen eingeführt und…
…der zuletzt angeführten Bestimmung u.a. voraus, dass es sich um keine nachträgliche Berichtigung handelt und der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ein Unternehmer ist, der im Inland zur Umsatzsteuer erfasst ist und die Gegenstände für sein Unternehmen einführt. Die Bf. handelte bei den hier strittigen Einfuhrvorgängen…
…der zuletzt angeführten Bestimmung u.a. voraus, dass es sich um keine nachträgliche Berichtigung handelt und der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ein Unternehmer ist, der im Inland zur Umsatzsteuer erfasst ist und die Gegenstände für sein Unternehmen einführt. Die Bf. handelte bei den hier strittigen Einfuhrvorgängen…
…201 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. Nr. L 302/1) entstanden und es handelt sich um keine nachträgliche Berichtigung, - der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist Unternehmer (§ 2), im Inland zur Umsatzsteuer erfasst und die Gegenstände werden…
…201 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. Nr. L 302/1) entstanden und es handelt sich um keine nachträgliche Berichtigung, - der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist Unternehmer (§ 2), im Inland zur Umsatzsteuer erfasst und die Gegenstände werden…
…201 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. Nr. L 302/1) entstanden und es handelt sich um keine nachträgliche Berichtigung, - der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist Unternehmer (§ 2), im Inland zur Umsatzsteuer erfasst und die Gegenstände werden…
…4.1987, 85/14/0066, unter Hinweis auf VwGH 13.5.1986, 83/14/0089). Bei einer bloßen Wertveränderung der Kaufpreisverbindlichkeit (zB Wertsicherungsklausel, Rentenwagnis) sind keine nachträglichen Anschaffungskosten anzusetzen (Doralt/Mayr, § 6 Tz 70); Wertsicherungsbeträge, die auf die Zeit nach der Lieferung entfallen, erhöhen nicht…
…dort näher geregelten Umständen eine Berichtigung der Vorsteuer vorzunehmen. Der Bw. beruft sich jedoch auf einen gegenteiligen Sachverhalt. Der berufungsgegenständliche Vorsteuerbetrag resultiert aus Rechnungen über die Errichtung des Einfamilienhauses aus den Jahren 1989 bis 1993. Für eine vom Bw. begehrte nachträgliche Gewährung von Vorsteuern in…
…liege vor, wenn sich der Steuerpflichtige zwecks Verrichtung beruflicher Obliegenheiten oder sonst aus beruflichem Anlass mindestens 25 km vom Mittelpunkt der Tätigkeit entferne und eine Reisedauer von mehr als drei Stunden bei Inlandsreisen vorliege und gleichzeitig kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werde. Die Rechtfertigung…
…diesbezüglich die Berichtigung des Grunderwerbsteuerbescheides sowie die Stornierung des Schenkungssteuerbescheides beantragt. Das Finanzamt hat mit Berufungsvorentscheidung vom 26. April 2002 die Berufung gegen den Schenkungssteuerbescheid abgewiesen; dies mit der Begründung, im Bereich der Verkehrsteuern gelte der Grundsatz, dass die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Vertragsänderung…
…Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Aussetzungszinsen werden in Höhe von € 6.757,04 festgesetzt. Auf dem Abgabenkonto erfolgt keine Änderung (Herabsetzung wurde bereits mit Abänderungsbescheid vom 14. August 2003 verbucht). Diese teilweise Stattgabe erfolgt mit der Maßgabe, dass der Berufungswerber als Gesamtschuldner…
…Aussetzungs - bzw. Stundungszinsen für die Staatskasse zu lukrieren, so ist das in diesem Fall gelungen, entspreche aber nicht den Grundsätzen der Bundesabgabenordnung und sei sicher kein Ausfluss einer Gerechtigkeitsidee (Stoll 1994, S 208). Es werde daher die Aufhebung des Nebengebührenbescheides beantragt. Weiters wurde der Antrag…
…streitgegenständlichen Fall auch sachverhaltsidente nachträgliche buchmäßige Erfassungen zu zwei anderen Warenanmeldungen bekämpft werden sollten. Begründend wird in der Berufung ausgeführt, zum Zeitpunkt der erfolgten Abfertigung wäre die beantragte Zolltarifnummer im Hinblick auf die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur richtig angewendet worden. Die Berufung hatte keinen Erfolg…
…Code 8521 90 00 vorgenommen. Zwei nachfolgende Berichtigungen (ABl 2005 L 42/31 sowie ABl 2005 L 120/42) betrafen jeweils sprachliche Änderungen des Anhangs der VO (EG) 129/2005, die keinen Einfluss auf die ursprünglich vorgenommene tarifarische Einreihung hatten. Die in Rede stehende Verordnung…
…KN-Code 8521 9000 vorgenommen. Zwei nachfolgende Berichtigungen (ABl 2005 L 42/31 sowie ABl 2005 L 120/42) betrafen jeweils sprachliche Änderungen des Anhangs der VO (EG) 129/2005, die keinen Einfluss auf die ursprünglich vorgenommene tarifarische Einreihung hatten. Die in Rede stehende Verordnung…