…die Entrichtung über das Abgabenkonto ausgeschlossen. Es darf sich um keine nachträgliche Berichtigung handeln, auch wenn hier die Steuerschuld nach Art. 77 UZK (bis 30.4.2016: Art. 201 Zollkodex) entstanden ist. Nachträgliche Berichtigungen (zB EUSt-Schuld erhöht sich aufgrund einer zollrechtlichen Überprüfung oder vermindert…
…Gegenständen aus dem nicht unternehmerischen in den unternehmerischen Bereich. Damit sei auch kein nachträglicher Vorsteuerabzug (keine nachträgliche Berichtigung der Vorsteuern) bei Einlagen aus der Privatsphäre vorgesehen (VwGH 18.02.1999,98/15/0138). Gegen diesen Bescheid brachte die Bf. Berufung mit folgendem Wortlaut ein: „Steuernummer…
…zu versagen, wenn sich herausstellt, dass die vom Unternehmer aufgezeichnete UID des Abnehmers unrichtig ist und unter Hinweis auf die leichte Nachprüfbarkeit der Voraussetzungen der Steuerbefreiung keine nachträgliche Berichtigung zuzulassen. Obwohl der Verfassungsgerichthof dem Buchnachweis im genannten Erkenntnis die Eignung einer materiellen Voraussetzung abspricht, führt…
…darzulegen gehabt hätte. Die Unrichtigkeit habe aber nicht auf dem ADV - Einsatz beruht, sondern auf menschlichen Fehlleistungen, für die der Gesetzgeber aber keine nachträgliche Berichtigungsmöglichkeit vorgesehen habe. Der Verzicht auf eine echte Begründung sei aber schon deshalb gesetzwidrig, weil er den Bw. der Möglichkeit beraube…
…zuständig: - Die Einfuhrumsatzsteuerschuld ist nach Art. 201 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften entstanden und es handelt sich um keine nachträgliche Berichtigung, - der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist Unternehmer (§ 2), im Inland zur Umsatzsteuer erfasst und die Gegenstände…
…2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. Nr. L 302/1) entstanden und es handelt sich um keine nachträgliche Berichtigung, – der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist Unternehmer (§ 2), im Inland zur Umsatzsteuer erfasst und die Gegenstände werden für sein Unternehmen eingeführt und…
…2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. Nr. L 302/1) entstanden und es handelt sich um keine nachträgliche Berichtigung, der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist Unternehmer (§ 2), im Inland zur Umsatzsteuer erfasst und die Gegenstände werden für sein Unternehmen eingeführt und…
…2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. Nr. L 302/1) entstanden und es handelt sich um keine nachträgliche Berichtigung, der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist Unternehmer (§ 2), im Inland zur Umsatzsteuer erfasst und die Gegenstände werden für sein Unternehmen eingeführt und…
…zu versagen, wenn sich herausstellt, dass die vom Unternehmer aufgezeichnete UID des Abnehmers unrichtig ist und unter Hinweis auf die leichte Nachprüfbarkeit der Voraussetzungen der Steuerbefreiung keine nachträgliche Berichtigung zuzulassen. Obwohl der Verfassungsgerichthof dem Buchnachweis im genannten Erkenntnis die Eignung einer materiellen Voraussetzung abspricht, führt…
…zuständig. -Die Einfuhrumsatzsteuerschuld ist nach Art. 201 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften entstanden und es handelt sich um keine nachträgliche Berichtigung, -der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist Unternehmer (§ 2), im Inland zur Umsatzsteuer erfasst und die Gegenstände…
…26 Abs. 3 Z 2 UStG für die Einhebung und zwangsweise Einbringung der Einfuhrumsatzsteuer unter folgenden Voraussetzungen die Finanzämter zuständig: - Die Einfuhrumsatzsteuerschuld ist nach Art. 201 ZK entstanden und es handelt sich um keine nachträgliche Berichtigung, - der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist Unternehmer (§ 2), im Inland…
…26 Abs. 3 Z 2 UStG für die Einhebung und zwangsweise Einbringung der Einfuhrumsatzsteuer unter folgenden Voraussetzungen die Finanzämter zuständig: - Die Einfuhrumsatzsteuerschuld ist nach Art. 201 ZK entstanden und es handelt sich um keine nachträgliche Berichtigung, - der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist Unternehmer (§ 2), im Inland…
…zuständig. Die Einfuhrumsatzsteuerschuld ist nach Art. 201 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften entstanden und es handelt sich um keine nachträgliche Berichtigung, der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist Unternehmer (§ 2), im Inland zur Umsatzsteuer erfasst und die Gegenstände…
…26 Abs. 3 Z 2 UStG 1994 für die Einhebung und zwangsweise Einbringung der Einfuhrumsatzsteuer unter folgenden Voraussetzungen die Finanzämter zuständig: - Die Einfuhrumsatzsteuerschuld ist nach Art. 201 ZK entstanden und es handelt sich um keine nachträgliche Berichtigung, - der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist Unternehmer (§ 2), im…
…zuständig: - Die Einfuhrumsatzsteuerschuld ist nach Art. 201 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften entstanden und es handelt sich um keine nachträgliche Berichtigung, - der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist Unternehmer (§ 2), im Inland zur Umsatzsteuer erfasst und die Gegenstände…
…die Zollämter zuständig. Abweichend davon sind für die Einhebung und zwangsweise Einbringung der Einfuhrumsatzsteuer unter folgenden Voraussetzungen die Finanzämter zuständig: - Die Einfuhrumsatzsteuerschuld ist nach Art. 201 ZK entstanden und es handelt sich um keine nachträgliche Berichtigung, - der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist Unternehmer (§ 2), im Inland…
…2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. Nr. L 302/1) entstanden und es handelt sich um keine nachträgliche Berichtigung, - der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist Unternehmer (§ 2), im Inland zur Umsatzsteuer erfasst und die Gegenstände werden für sein Unternehmen eingeführt und…
…zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. Nr. L 302/1) entstanden, und es handelt sich um keine nachträgliche Berichtigung, - der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist Unternehmer (§ 2), im Inland zur Umsatzsteuer erfasst und die Gegenstände werden für sein Unternehmen eingeführt, und - der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer…
…2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. Nr. L 302/1) entstanden und es handelt sich um keine nachträgliche Berichtigung, - der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist Unternehmer (§ 2), im Inland zur Umsatzsteuer erfasst und die Gegenstände werden für sein Unternehmen eingeführt und…
…2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. Nr. L 302/1) entstanden und es handelt sich um keine nachträgliche Berichtigung, - der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist Unternehmer (§ 2), im Inland zur Umsatzsteuer erfasst und die Gegenstände werden für sein Unternehmen eingeführt und…