…Ansonsten keine besonderen Voraussetzungen Auf Grund der Angaben der Firma W. kann der unabhängige Finanzsenat bei dieser Reise nach Bordeaux für den Arbeitnehmer H.M. keine ausschließlich berufliche Veranlassung erkennen. Dies ist auch aus dem Teilnehmerkreis zu ersehen, der nicht derartig einseitig und nahezu ausschließlich…
…September 2000 "... Garmisch - Zugspitze ..." (Angaben laut Kopie Flugbuch Bw, Akt 1999 Seite 8f). Zumindest bei diesen Flügen ist (auch) ein privater Zweck erkennbar. Da somit keine ausschließliche berufliche Veranlassung vorliegt, sind die Ausgaben für die Verlängerung des Privatpilotenscheines gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit…
…ausschließlichen beruflichen Veranlassung der Programmpunkte von einer durchschnittlichen Normalarbeitszeit von acht Stunden täglich auszugehen (Jakom/Lenneis EStG 2013, § 4 Rz 330, VwGH 24.9.2008, 2008/15/0032). Am 26.10. wird die Arbeitszeit mit sechs Stunden pauschal angegeben, dem Reiseprogramm sind diesbezüglich jedoch keine…
…der Vorhaltsbeantwortung vom 3. November 2005 lässt darauf schließen, dass keine ausschließliche berufliche Veranlassung vorliegt: "Nach neuerlicher Rücksprache mit Bw sind wir zu folgender Einigung gekommen: Unsere Klientin wäre bereit, einen Privatanteil in Höhe von 50% der gesamten Reiseaufwendungen zu übernehmen. Wir sind davon überzeugt…
…vgl. VwGH 24.11.2004, 2000/13/0183), zeigen diese noch keine ausschließliche berufliche Veranlassung auf. Dies trifft auch auf die konkrete Reise zu, die zwar durch eine höheres Maß an Wissensvermittlung geprägt war, jedoch ein Interesse an solchen Reisen angesichts der vielen Besichtigungen, Rundfahrten…
…396,48 € für Buchhaltungskosten, somit insgesamt 838,48 €. Nicht anerkannt wurden die Kosten für Auslandsreisen, da keine ausschließliche berufliche Veranlassung nachgewiesen worden sei. Auch seien in einigen Belegen (z.B. Hotelrechnung Venedig) die Kosten für zwei Personen erklärt worden. Die Eintrittsgelder zu diversen…
…- Bekanntgabe der Teilnehmer an den jeweiligen Kursen. Bei Betrachtung der Inhalte des Einführungsseminares (Beilage 6) kann aufgrund der doch erheblichen Inhalte in Richtung Persönlichkeit keine ausschließliche berufliche Notwendigkeit erkannt werden. Da aber nach Angaben der Berufungswerberin dieses Seminar als Teil der Gesamtausbildung zu betrachten und…
…Aspekt des Repräsentierens der eigenen Person ist bei einer derartigen runden Geburtstagsfeier des Bw nämlich offensichtlich überwiegend. Aus einer auch den beruflichen Bereich betreffenden Besprechung bei einem derartigen gesellschaftlichen Ereignis würde daher nicht zwingend eine fast ausschließliche berufliche Veranlassung der dabei angefallenen Bewirtungsspesen resultieren. Aufwendungen…
…von Interesse sind. Auch fremdsprachige Kinderfilme (Beleg 11- wie "Garfield" oder "Happy feet", Beleg 29 - "Ratatouille") begründen keine ausschließliche berufliche Veranlassung. Auch bei fremdsprachigen Märchenerzählungen oder Kurzgeschichten (Belege 30, 39 und 44) oder einem Gesellschaftsspiel (Beleg 31) konnte eine private Mitveranlassung nicht ausgeschlossen werden. Der…
…wurden keine Aufwendungen für Fachbücher als Betriebsausgaben beantragt, weshalb die Erklärung, die Fahrt nach Brünn sei unternommen worden, um Fachliteratur zu bestellen, nicht nachvollziehbar ist. Die Rechtfertigung der Bw. die Fahrten seien zur "Besprechung Beratertätigkeit" unternommen worden ist zu vage um eine ausschließliche berufliche Veranlassung…
…abzugsfähige Bildungsmaßnahmen. Die von der Bw. beantragten Reisekosten für ihre Fortbildung in London im Gesamtbetrag von 935,68 Euro lassen jedoch keine ausschließliche berufliche Veranlassung erkennen. Eine Vermischung von privater und beruflicher Veranlassung führt jedoch gemäß der Bestimmung des § 20 EStG 1988 zur Versagung der…
…Die von der Bw. beantragten Reisekosten für ihre Fortbildung im Ausmaß von zwei Stunden in London im Betrag von 525,99 Euro lassen jedoch keine ausschließliche berufliche Veranlassung erkennen. Eine Vermischung von privater und beruflicher Veranlassung führt jedoch gemäß der Bestimmung des § 20 EStG 1988…
…und die diesbezüglichen Kosten des Bw. mit S 12.730,80/1997 und S 4.314,00/1998 in Ansatz gebracht. Im Hinblick darauf, dass Fahrten zur Anschaffung von Arbeitsmitteln keine ausschließliche berufliche Veranlassung zu Grunde liegt (vgl. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. Februar 1999…
…Bei der Prüfung einer Reise bzw. eines Reiseabschnittes müssen demnach die vom VwGH für Studienreisen geforderten oben genannten Voraussetzungen kumulativ vorliegen, wenn die ausschließliche betriebliche oder berufliche Veranlassung bejaht werden soll und Aufwendungen für die Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit…
…keine ÖBB Fahrten aufgelistet wurden, ist eine betriebliche Veranlassung der Vorteilscard nicht zu erkennen. Ebenso wenig ist bei der Tätigkeit des Bw. keine beinahe ausschließliche berufliche Verwendung der Kreditkarte zu unterstellen. Aufgrund der Nähe dieser Aufwendungen zum Privatbereich ist auch eine Aufteilung in einen beruflichen…
…dass es sich bei der betreffenden Kleidung um keine typische Berufskleidung handle. Hinsichtlich der Aufwendungen für das Navigationssystems wurde unter Hinweis auf § 20 EStG (Kosten der privaten Lebensführung, Aufteilungsverbot) ausgeführt, es sei keine eindeutige und ausschließliche berufliche Veranlassung zu erkennen. Gegen die Nichtberücksichtigung dieser Arbeitsmittel…
…ist nichts Außergewöhnliches; ist aber nicht Voraussetzung zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Da also hier keine ausschließliche und eindeutige berufliche Veranlassung des Besuches der Biennale di Venezia erkannt werden kann, sind die diesbezüglichen Kosten bei der Berechnung der Einkommensteuer außer Ansatz zu lassen…
…müsse ausreichen, die ausschließliche betriebliche Veranlassung der konkreten Reise nachzuweisen, vermag die gegenständliche Berufung deshalb nicht zum Erfolg zu führen, da die vom Bw. in den Büchern verfassten Abschnitte allgemein die gesamte Welt betreffende Lehrinhalte vermitteln, die mit wenigen Ausnahmen keinen Anhaltspunkt dafür bieten, dass…
…mit Berufungsvorentscheidungen als unbegründet ab. Das Finanzamt führte in den Berufungsvorentscheidungen aus, dass die im Zuge des Berufungsverfahrens bisher vorgelegten Unterlagen nicht ausreichen würden, die ausschließliche berufliche Veranlassung der Auslandsreisen des Bw. zu belegen. Den mehrmaligen Aufforderungen seitens des Finanzamtes, den Grund für seine Auslandsreisen…
…27.4.1955, 2651/53). In Beantwortung des Vorhaltes des Unabhängigen Finanzsenates hat die Bw trotz ausdrücklichen Hinweises die nahezu ausschließliche berufliche Nutzung des Internetzuganges nicht erörtert und auch keine diesbezüglichen Unterlagen vorgelegt. Dass allein die elektronische Erklärungsabgabe eine solche ausschließliche Nutzung begründen könnte, ist …