…der Behörde im Haftungsbescheid völlig unberücksichtigt geblieben. Zur Haftung für Umsatzsteuer brachte der Bw. vor, dass jedenfalls keine schuldhafte Pflichtverletzung vorliege, da er im gegenständlichen Zeitraum entweder rechtzeitig eine Umsatzsteuervoranmeldung durchgeführt oder teilweise Zahlungen geleistet hätte. Da die noch vorzulegenden Unterlagen sich beim Masseverwalter befänden…
…1 lit. a FinStrG pauschal mit € 363,00 bestimmt. Als mildernd wurden die bisherige Unbescholtenheit und die nicht strafbefreiend wirkende Selbstanzeige gewertet, als erschwerend das Zusammentreffen eines Finanzvergehens mit einer Finanzordnungswidrigkeit sowie die Tatwiederholungen über einen Zeitraum von zwei Jahren. Gegen dieses Erkenntnis richtet…
…1 lit. a FinStrG pauschal mit € 363,00 bestimmt. Als mildernd wurden die bisherige Unbescholtenheit und die nicht strafbefreiend wirkende Selbstanzeige gewertet, als erschwerend das Zusammentreffen eines Finanzvergehens mit einer Finanzordnungswidrigkeit sowie die Tatwiederholungen über einen Zeitraum von zwei Jahren. Gegen dieses Erkenntnis richtet…
…Die Umsatzsteuer 01-03/2004 sei vom zuständigen Veranlagungsreferat wegen Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen festgesetzt worden. Der Selbstanzeige komme eine strafbefreiende Wirkung nicht zu, da die Beträge erst durch die Betriebsprüfung festgesetzt worden seien. Im Einzelnen würde sich der strafbestimmende Wertbetrag wie folgt zusammensetzen: | UVA…
…Umsatzsteuervorauszahlungen trifft, ist nicht tatbestandsrelevant. Die zeitgerechte Meldung hätte jedoch einen (objektiven) Strafbefreiungsgrund dargestellt. Es bedurfte daher im gegenständlichen Fall keiner näheren Untersuchung dahingehend, aus welchen Gründen die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate 8 und 12/2005 unterblieb und ob dem Bw. ein Verschulden…
…wobei die ausgewiesene Zahllast € 3.296,07 betrug. Für beide Monate erfolgte keine Entrichtung bis zum 5. Tag nach Fälligkeit, jedoch wirken die zeitgerechten Meldungen der Umsatzsteuervorauszahlungen insoweit strafbefreiend. Die mit Bescheiden vom 5. April 2006 aufgrund der berichtigten Umsatzsteuervoranmeldungen 11 und 12/2005…
…bis März 1995 laut abgegebener Umsatzsteuervoranmeldungen in Höhe von S 30.155,00 abzüglich aliquot berechneter Umsatzsteuervorauszahlung April bis Juni 1995 in Höhe von S 6.960,00 abzüglich S 9.550,00 (insoweit strafbefreiende Selbstanzeige durch Abgabe der Jahresumsatzsteuererklärung 1995). Desgleichen ergibt sich aus…
…zwar geltend gemacht wurden, Zahllasten jedoch weder gemeldet noch entrichtet wurden. Der erstatteten Selbstanzeige zu Beginn der Prüfung im Oktober 2000 kommt mangels Entrichtung der Abgaben keine strafbefreiende Wirkung zu. Wenn er meint, sein Steuerbarer habe irrtümlicherweise Buchungen erst im 2. Halbjahr 2000 vorgenommen und…
…Selbstanzeige vom 11. August 2009 betreffend eine Höhe von € 23.630,09 sei seitens des Spruchsenates als nicht rechtzeitig erachtet bzw. anerkannt worden. Nach Ansicht des Spruchsenates sei keine strafbefreiende Selbstanzeige vorgelegen, weil eine Hausdurchsuchung bei der Fa. Z-GmbH stattgefunden habe, welche als…
…der Bw. habe jedoch die festgesetzten Ratenzahlungen nicht leisten können, sodass die Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung nach sich ziehe. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ergäbe sich aus den nachvollziehbaren Ermittlungen des Finanzamtes, welche als qualifizierte Vorprüfung dem Verfahren zu Grunde gelegt würden. Im Übrigen sei…
…gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Monaten verhängt werden. II. Der Berufung des Beschuldigten wird keine Folge gegeben. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates I als Organ des Finanzamtes Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 26. Februar 2009, StrNr…
…als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Ausgehend von diesen Strafzumessungsgründen erscheine dem Spruchsenat die verhängte Geldstrafe schuld- und tatangemessen und es würden diese Strafzumessungserwägungen auch auf die verhängte Ersatzfreiheitsstrafe zutreffen. Die Kostenentscheidung gründe sich auf die bezogene Gesetzesstelle. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich…
…2010 durch die Zeugin K. bis ins kleinste Detail geschildert worden seien, klar wiederlegt. Es habe bei der Aussage der Zeugin keine Anzeichen dafür gegeben, dass sie als Vertreterin des Finanzamtes der Bw. in irgendeiner Art und Weise schaden wollte, indem sie beispielsweise innerhalb ihres…
… 29 Abs. 2 FinStrG nicht erfolgt ist und aus diesem Grund der Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung zukommt. Aus der Aktenlage und aus der Gebarung des Abgabenkontos des Bw. ergibt sich jedoch, dass die mit einem Verkürzungsbetrag von € 940,46 der erstinstanzlichen Bestrafung zugrunde gelegte…
…wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe seit 2006 Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführerin der A-GmbH in B getätigt. Sie habe ihre Einkünfte nicht offen gelegt und auch keine Steuererklärungen abgegeben, die Bemessungsgrundlagen hätten im Schätzungswege erhoben werden müssen. Dadurch habe sie…
…für die sie erstattet wird. Nach der zuletzt zitierten Bestimmung ist die Erstattung einer Selbstanzeige auch durch Dritte - seien sie steuerlich bevollmächtigt oder nicht - zulässig, jedoch kommt einer Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung hinsichtlich Mittätern oder sonst an der Tat Beteiligten, die selbst keine Anzeige erstattet haben…
Auch hat sich die Beratung durch seinen Steuerberater ab Anfang 2003 vor dem Einschreiten der Betriebsprüfung nicht auf den Aspekt einer Körperschaftsteuerpflicht in Österreich, sondern lediglich auf die Umsatzpflicht bei Lieferungen aus T bezogen. Das aus dem dokumentierten Verhalten des B herausleuchtende strategische Konzept zur…
…Wenn es sich ergeben habe, habe sie gekocht und sie hätten gemeinsam gegessen. Sie habe mit L auch geschlafen. Daraus könne man aber keine Lebenspartnerschaft ableiten, weil zu einer solchen Vertrauen und Ehrlichkeit gehöre. Sie hätten vier Jahre zusammengelebt, weil er trotz Aufforderung nicht ausgezogen…
…der Anzeiger geschuldet habe, bekanntgegeben worden. Daher komme der Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung zu. Da die Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung sowie die Folgen einer Verletzung dieser Verpflichtung allgemein bekannt seien und der Verdacht bestehen würde, dass der Verdächtige gewusst habe, dass durch die Nichtabgabe…
…ausgeführt, dass der finanzstrafrechtlich unbescholtene Bw. russischer Staatsbürger sei, über kein Vermögen verfüge und sein Einkommen als Geschäftsführer laut Steuerbescheid für das Jahr 2004 € 9.022,71 betragen habe. Der Bw. sei seit 30. Jänner 1998 selbstständiger Geschäftsführer der mit Gesellschaftsvertrag vom 22. Dezember…