…sind, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, ist nach der Aktenlage nicht ersichtlich, worin das fehlende grobe Verschulden des Bw. liegen sollte. Der Bw. hat trotz seines Wissens um ein nicht vorhandenes Guthaben bzw. dessen Streitverfangenheit einen Antrag auf Umbuchung gestellt, bzw…
…bestehenden Guthabens auf das Masseanderkonto gestellt habe. Die Abweisung sei mit der Begründung erfolgt, dass laut UFS-Entscheidung vom 9. Dezember 2008 zu GZ RV/2697-W/08 die Umbuchung des Guthabens aufgrund des Kaufvertrages vom 15. November 2001 fälschlicherweise erfolgt sei, da kein Antrag…
…schon mangels verbleibendem Guthabens der Erfolg zu versagen gewesen. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 21.10.1993, 91/15/0077) nicht im Rückzahlungsverfahren, sondern auf Antrag des Abgabepflichtigen im Abrechnungsbescheidverfahren (§ 216 BAO) zu klären. Ob Umbuchungen oder…
…von € 849.450,00 sei vom Finanzamt ABC mit Bescheid vom 19. Jänner 2012 mangels ausreichenden Guthabens teilweise abgewiesen worden. Das Guthaben sei erst ca. ein Monat später entstanden. Laut Auskunft des genannten Finanzamtes sei keine Berufung gegen diesen Teilabweisungsbescheid, sondern lediglich am 2…
…dass ein Guthaben bereits entstanden ist und tatsächlich eine Umbuchung erfolgt. Wenn eine Umbuchung aber (mangels verfügbaren Guthabens) nicht durchgeführt wird, kann die einem Säumniszuschlag zu Grunde liegende Abgabenschuld auch nicht als entrichtet gelten, weshalb objektiv keine Rechtswidrigkeit in der Vorschreibung des Säumniszuschlages vorliegt (vgl…
…Bescheid vom 19. Dezember 2006 wies das Finanzamt den Antrag der Berufungswerberin (Bw) vom 7. November 2006 auf Rückzahlung eines Guthabens ab. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte die Bw im Wesentlichen aus, dass das Steuerkonto 8/2 anlässlich einer Betriebsprüfung ca. 1988 bzw…
…angeführte Vereinbarung der Abgabenbehörde mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder sei für die Berufungswerberin unbeachtlich. Vielmehr habe diese unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, keine Umbuchung vornehmen lassen zu wollen. Das Finanzamt habe daher dem Antrag auf Rückbuchung zu entsprechen. Über die Berufung wurde erwogen: Nach Ansicht der…
…003 ausgewiesenen Guthabens in Höhe von € 3.612,82 zu erfolgen gehabt. Dem am 6. Dezember 2004 gemäß § 215 Abs. 4 BAO eingebrachten Antrag auf Umbuchung von € 3.612,00 auf das Abgabenkonto 001 (lautend auf V-GmbH) habe daher mangels Guthabens nicht…
…nach der Bestimmung des § 215 Abs. 4 BAO eine Umbuchung zugunsten eines anderen Abgabepflichtigen nur über Antrag (und nicht bloß auf Grund einer zivilrechtlichen Vereinbarung) des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zulässig ist, erweist sich die Buchung vom 4. August 2006 somit als rechtswidrig…
…dass ein Guthaben bereits entstanden ist und tatsächlich eine Umbuchung oder Überrechnung erfolgt. Wenn eine Umbuchung oder Überrechnung aber (mangels verfügbaren Guthabens) nicht durchgeführt wird, kann die einem Säumniszuschlag zu Grunde liegende Abgabenschuld auch nicht als entrichtet gelten, weshalb keine Rechtswidrigkeit in der Vorschreibung des…
…des Bw. von der bereits erfolgten Umbuchung seines Guthabens zurückzuführen. Mit dem am 12.3.2012 an den steuerlichen Vertreter zugestellten Bescheid vom 7.3.2012 sei der Rückzahlungsantrag abgewiesen worden. Da der Bw. hievon am 15.3.2012 noch keine Kenntnis gehabt habe, habe…
…1999, 94/13/0061 und die dort zitierte Vorjudikatur), ist weitere Voraussetzung für eine Tilgungswirkung, dass eine Umbuchung oder Überrechnung auch tatsächlich durchgeführt wird. Dies ist aber nicht erfolgt. Der Überrechnungsantrag wurde mangels Guthabens am Steuerkonto xy abgewiesen. Das Vorbringen der Bw. im Vorlageantrag, wonach…
…schon mangels verbleibenden Guthabens der Erfolg zu versagen gewesen. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 21.10.1993, 91/15/0077) nicht im Rückzahlungsverfahren, sondern auf Antrag des Abgabepflichtigen im Abrechnungsbescheidverfahren (§ 216 BAO) zu klären. Ob Umbuchungen oder…
…4 BAO der Erfolg zu versagen, wenn im Zeitpunkt der Antragstellung das Abgabenkonto kein Guthaben aufweist. Ein Guthaben entsteht dabei, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften (Zahlungen, sonstige Gutschriften) die Summe der Lastschriften übersteigt. Maßgeblich sind die tatsächlich durchgeführten Gutschriften (Lastschriften) und nicht…
…Finanzstrafgesetz TZ 5 zu § 187, 2.Band, 3. Auflage). Zusammenfassend ist die Umbuchung des Guthabens von € 1.186,24 zurecht erfolgt, sodass das Rückzahlungsansuchen vom 21.Dezember 2009 mangels rückzahlbaren Guthabens abzuweisen war. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 8. Juli 2010
…vom 23. Februar 1995 in Anspruch genommen wurde, zu verwenden war oder ob das dadurch entstandene Guthaben antragsgemäß infolge des Eintrittes der Einhebungsverjährung der Haftungsschuld zurückgezahlen gewesen wäre. Da die amtswegige Umbuchung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.6.2001, 97/14/0166) nach §…
…Da die amtswegige Umbuchung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.6.2001, 97/14/0166) nach § 215 Abs. 1 BAO auf andere Abgabenkonten zur Tilgung fälliger Abgabenschuldigkeiten zu erfolgen hat, ohne dass der Behörde dabei ein Ermessensspielraum eingeräumt wäre, war das Guthaben in Höhe…
…Berufungsvorentscheidungen vom 25.9.2008 ergab sich ein der Umbuchung zugängliches Guthaben von 334.361,34 €. Im vorliegenden Fall bestand daher im Zeitpunkt der Fälligkeit der dem gegenständlichen Säumniszuschlag zugrunde liegenden Umsatzsteuer 06/2008 (18.8.2008) kein Guthaben am Abgabenkonto der B-GmbH…
…durch die Verrechnung des Guthabens mit der in Rede stehenden Abgabenschuldigkeit kein rückzahlbares Guthaben im hier maßgeblichen Sinn mehr zur Verfügung gestanden ist. Informationshalber wird noch darauf hingewiesen, dass nur der nach bürgerlichem Recht über das Guthaben Verfügungsberechtigte zur Stellung eines Umbuchungs- oder Überrechnungsantrages im…
…39 geltend gemacht sowie Umbuchung auf das Konto der R. GesmbH beantragt. Mit Bescheid vom 23. September 2003 wies das Finanzamt für den 1. Bezirk den Antrag auf Umbuchung eines Guthabens mit der Begründung ab, es bestehe auf dem Abgabenkonto kein Guthaben und führte ergänzend…