…worden sei. Von beiden Befragten wurde ausdrücklich festgehalten dass keine Offenlegung des verfahrensgegenständlichen Sachverhaltes erfolgt sei da dies sicherlich durch Aktenvermerke dokumentiert worden wäre. Im Übrigen wäre die - nunmehr im Wege des Rechtsmittelverfahrens - beigebrachte handschriftliche Darstellung ebenfalls mit einem entsprechenden Aktenvermerk versehen worden. ADir W…
…sei das bestehende Dienstverhältnis mit der Ehegattin nicht offen gelegt worden. Die Übermittlung des Lohnzettels am 13.2.2006 sei keine Offenlegung des Dienstverhältnisses im Zuge des Einkommensteuerverfahrens. Am 15.7.2009 (eingelangt beim Finanzamt am 16.7.2009) stellte der Bw einen Vorlageantrag gem. …
…in dem die österreichischen Abgabenbehörden keine Sachverhaltsermittlungen durchführen könnten, eine erhöhte Mitwirkungspflicht und es liege an diesem, die Geschäftsbeziehungen vollkommen offen zu legen. Die behauptete Gewährung eines Darlehens in Höhe von € 25.000,00 durch C. sei mangels Offenlegung des Vermögens dieser Person kritisch…
…beträgt S 2,851.763,07") keine derartige Offenlegung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes dar, dass die Abgabenbehörde ohne nähere Ermittlungen - vor allem Einsichtnahme in die Honorarnoten - in der Lage gewesen wäre, die einer Berichtigung tatsächlich zugänglichen Honorare des Behandlungszeitraumes 1996 bis 1997 in richtiger Höhe festzustellen…
…alle vom 11. August 2005. Hinsichtlich des Wiederaufnahmebescheides für das Jahr 2001 begründet der Bw sein Ansuchen wie folgt: Die Behauptung des FA, dass keine vollständige Offenlegung aller Sachverhaltselemente vor Bescheiderlassung erfolgt und daher die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen zulässig ist, sei unrichtig…
…Finanzamt des Öfteren um Zahlungsaufschub angesucht. Diesen stattgegebenen Aufschüben sei immer nachgekommen worden. Es seien immer Teilzahlungen geleistet worden und er sehe daher nicht ein, dass ihm vorgeworfen werde, vorsätzlich keine Zahlungen getätigt zu haben. Der Vorwurf seitens des Finanzamtes XX, keine finanzielle Offenlegung des…
…beträgt S 2,851.763,07") keine derartige Offenlegung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes dar, dass die Abgabenbehörde ohne nähere Ermittlungen - vor allem Einsichtnahme in die Honorarnoten - in der Lage gewesen wäre, die einer Berichtigung tatsächlich zugänglichen Honorare des Behandlungszeitraumes 1996 bis 1997 in richtiger Höhe festzustellen…
…hinaus, dass ihm mit dem mehrfach erwähnten Telefax des Stiftungsvorstandes kein umfassender Auftrag zur steuerlichen Vertretung der Bw. erteilt worden sei. Aufgrund seines begrenzten Vertretungsauftrages habe er erst im Jänner 2011 erkennen können, dass bis zum Fälligkeitstermin der Stiftungseingangssteuer für Mai 2010 keine Offenlegung gemäß …
…des Bw., ua. der Erklärung vom 27. Juni 2005 wonach die Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2001 und 2002 dem zuständigen Finanzamt im Oktober 2004 übermittelt worden seien und der Erklärung mit Email vom 11. November 2009, wonach vor den Jahren 2001 und 2002 keine Offenlegung…
…eine Abgeltungswirkung auch dann eintritt, wenn keine ordentliche Offenlegung der Erträge erfolgte. Aus den Angaben der Bw. ist zu folgern, dass bezüglich des "ausländischen" Kapitalvermögens keine ordentliche Offenlegung der Kapitalerträge zur Einkommensteuer erfolgte. Kapitalverkehrsfreiheit in Bezug auf Drittsaaten Die Bw. verweist in ihrer Berufung auf…
…vorbringt) nach der Rechtsprechung des VwGH für Zeiträume vor dem 1.1.1995 keine Bedeutung zu (vgl die bei Ruppe, UStG3, § 4 Tz 7 zitierte Rechtsprechung). Dies vermag der Bw aber nicht zum Erfolg zu verhelfen. Da keine Offenlegung der Kalkulation des Kaufpreises von 18…
…OG und Prokuristin der Firma F. ) hätte, weshalb ihre Einkünfte deutlich höher wären. Da außerdem eine ratenweise laufende Reduktion des Abgabenrückstandes grundsätzlich möglich wäre, liege keine persönliche Unbilligkeit vor. Hinsichtlich welchen Betrages der Bw. eine schuldhafte Pflichtverletzung anzulasten wäre, hätte bereits im Haftungsverfahren Berücksichtigung gefunden…
…September 1994 Zl. 92/14/0065 erwogen: ,Im Beschwerdefall kann von keiner so vollständigen Offenlegung des Sachverhaltes hinsichtlich der möglichen richtigen Ermittlung des Übergangsgewinnes ohne weiteres Verfahren ausgegangen werden....Die Ausführungen im angefochtenen Bescheid, es wäre der Behörde aus den eingereichten Erklärungen und Beilagen nicht…
…727.703,00 stellt eine neue Tatsache im Sinne des § 303 BAO dar, die dem Finanzamt im bisherigen Verfahren nicht bekannt sein konnte. Vielmehr steht seither fest, dass es bei entsprechender Offenlegung des Sachverhaltes zu keiner von den Miteigentumsanteilen abweichenden Zurechnung der Vermietungseinkünfte gekommen wäre…
…wurde, aus einer steuerlich nicht anerkannten Verlustbeteiligung resultiere. In Anbetracht der bestehenden Einkommens- und Vermögenssituation sei in der Entrichtung der Steuer keine Unbilligkeit iSd Gesetzes sowie der ständigen Rechtsprechung des VwGH zu erblicken. Eine Abgabennachsicht würde nämlich eine nachträglich steuerliche Anerkennung der Verlustbeteiligung bewirken. Verluste…
…wurde, aus einer steuerlich nicht anerkannten Verlustbeteiligung resultiere. In Anbetracht der bestehenden Einkommens- und Vermögenssituation sei in der Entrichtung der Steuer keine Unbilligkeit iSd Gesetzes sowie der ständigen Rechtsprechung des VwGH zu erblicken. Eine Abgabennachsicht würde nämlich eine nachträglich steuerliche Anerkennung der Verlustbeteiligung bewirken. Verluste…
…der Umstand, dass keine alternativ günstigeren Finanzierungsmöglichkeiten erwogen wurden, die vorzeitige Zahlung der letzten Darlehenstranche an DP (auf Grund des BRV der WTG mit DP) wodurch erst die Nowendigkeit der Finanzierung durch die strittige GSV entstanden ist, der "Geldkreislauf" von der DP-PS an die…
…Nutzung des Dachbodens, Schaffung weiterer Räumlichkeiten sowohl für betrieblich als auch privat, vorgenommenen. In den vom Bw. eingereichten Erklärungen samt Beilagen erfolgte keine Offenlegung der Aufteilung. Aus dem Gesamtposten "Gebäude" (Unbewegliche Anlagegüter) lässt sich der prozentuelle Anteil der betrieblichen Nutzung nicht erkennen. Zur Klärung des…
…o.a. Selbstanzeige einerseits infolge der nicht ausreichenden Offenlegung des Sachverhaltes, nämlich der betragsmäßig beträchtlichen Abweichung des Prüfungsergebnisses gegenüber der offen gelegten Verfehlung und andererseits wegen der nicht erfolgten Entrichtung der festgesetzten Umsatzsteuernachforderung, die Ratenvereinbarungen wurden vom Bf. nicht eingehalten, keine strafbefreiende Wirkung zu. Der…
…Behördenwegen. Meinungsverschiedenheiten über Projektentscheidungen sind von den Vertragspartnern gemeinsam ohne unnötige Verzögerungen zu klären. Kann keine gemeinsame Entscheidung gefunden werden, obliegt Pv diese Entscheidung. Punkt IV: Definition des Projekterfolges Der Projekterfolg bzw. Gewinn errechnet sich aus der Summe der für das Projekt getätigten Einnahmen abzüglich…