…Höhe des auszusetzenden Betrages beziffert noch eine rechnerische Darstellung vorgelegt, daher war der Antrag als unzulässig zurückzuweisen. Es wurde auch in der Berufung keine Darstellung der Ermittlung des Aussetzungsbetrages vorgenommen, zur Abrundung darf dazu jedoch auf den folgenden Rechtssatz der Datenbank der Entscheidungen des Unabhängigen…
…Fehlt eine solche Darstellung, so ist der Aussetzungsantrag zurückzuweisen (§ 212a Abs. 3; 28.1.1994, 91/17/0026-0029; 28. Februar 1999, 97/15/0143). Abgesehen vom Fehlen einer Berufung ist auch dieses wesentliche Erfordernis der Darstellung der Beträge hinsichtlich derer die Aussetzung begehrt wird…
…zurückgewiesen, dass der Antrag keine Darstellung der Berechnung des auszusetzenden Betrages enthalte. In der gegenständlichen Berufung vom 19. November 2002 brachte der Bw. vor, da sämtliche Unterlagen beim Finanzamt seien und derzeit eine Betriebsprüfung durchgeführt werde, könne er keine Berechnung des auszusetzenden Betrages anführen. Er…
…hat mit dem angefochtenen Bescheid den Antrag gemäß § 212a BAO mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Antrag keine Darstellung der Berechnung des auszusetzenden Betrages enthalte. In der gegenständlichen Berufung vom 3. Mai 2002 brachte der Berufungswerber vor, dass die bei der Berechnung seiner Steuern herangezogenen…
…das Finanzamt diesen Antrag auf Aussetzung der Einhebung mit der Begründung zurück, dass darin keine Darstellung der Berechnung des auszusetzenden Betrages enthalten sei. In dem als Berufung gegen den Zurückweisungsbescheid behandelten Einspruch vom 12. Oktober 2004 ersuchte der Berufungswerber das Finanzamt um Vorschreibung der Nachforderung…
… 212a BAO mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Antrag keine Darstellung der Berechnung des auszusetzenden Betrages enthalte. Das Finanzamt stellte am 23. Juli 2002 über Abgabenschuldigkeiten in Höhe von insgesamt € 47.980,58 einen Rückstandsausweis aus. Mit dem angefochtenen Bescheid verfügte das Finanzamt gegenüber…
…31. Oktober 2002 mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Antrag keine Darstellung der Berechnung des auszusetzenden Betrages enthalte. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Finanzamt Aussetzungszinsen in Höhe von € 436,69 festgesetzt. Begründet wurde dies damit, dass Aussetzungszinsen für jene Abgaben vorzuschreiben waren, für…
…16. April 2002 mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Antrag keine Darstellung der Berechnung des auszusetzenden Betrages enthalte. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Finanzamt Aussetzungszinsen in Höhe von € 446,22 festgesetzt. Begründet wurde dies damit, dass Aussetzungszinsen für jene Abgaben vorzuschreiben waren, für…
… 212a BAO mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Antrag keine Darstellung der Berechnung des auszusetzenden Betrages enthalte. Gegen diesen Bescheid wurde mit dem Anbringen vom 3. Mai 2002 eine Berufung eingebracht. Das Finanzamt hat mit dem angefochtenen Bescheid von der Einkommensteuer 1999 einen Säumniszuschlag in…
…dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Gemäß § 212a Abs. 3 zweiter Satz BAO sind Anträge auf Aussetzung der Einhebung zurückzuweisen, wenn sie nicht die Darstellung…
… 212a Abs. 3 BAO die Aussetzung der Einhebung nur dann bewilligt werden könnte, wenn der Antrag eine Darstellung und Berechnung des auszusetzenden Betrages enthalte. Diese Voraussetzung wäre im gegenständlichen Fall nicht gegeben. In der dagegen am 1. August 2008 rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Bw…
…keine unerledigte Berufung zu Grunde liege. Gemäß § 212a Abs. 3 BAO seien Anträge auf Aussetzung der Einhebung zurückzuweisen, wenn sie nicht die Darstellung der Ermittlung des gemäß § 212a Abs. 1 BAO für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages enthielten. Es sei die Aussetzung eines Betrages…
…erfolgte auch keine betragsmäßige Darstellung der Ermittlung des auszusetzenden Betrages. Da gem. § 212 Abs. 3 die Darstellung der Ermittlung des gemäß Abs. 1 für die Aussetzung in Betracht kommenden Betrages erforderlich ist, hat jedenfalls die Nennung des Aussetzungsbetrages zu erfolgen. Fehlt eine solche Darstellung bzw…
…beantragte. Nachdem bereits zwei Aussetzungsanträge vom Finanzamt mit Bescheiden vom 9. März 2006 und 13. Juni 2006 mangels Darstellung des auszusetzenden Betrages zurückgewiesen worden waren, stellte der Berufungswerber durch seinen steuerlichen Vertreter am 22. Juni 2006 neuerlich einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung über einen…
…Aussetzungsantrag zurück, weil er keine Berechnung des auszusetzenden Betrages enthalte. In Beantwortung des zur Berufung ergangenen Mängelbehebungsauftrages führte der steuerliche Vertreter des Bw. mit Schreiben vom 23. März 2006 zur Berufungsbegründung einleitend an, dass diese sich auf die einzelnen Punkte des Schlussbesprechungsprogramms vom 27. Jänner…
…Jänner 1999 zurückgewiesen wurde, weil die Darstellung der Ermittlung des auszusetzenden Betrages fehlte. Allerdings bleiben vor Eintritt der Hemmung erworbene Pfandrechte durch den Eintritt eines (neuen) Hemmungstatbestandes unberührt. Für die Einstellung des Vollstreckungsverfahrens iSd § 12 AbgEO besteht daher keine gesetzliche Grundlage. § 16 AbgEO regelt die…
…des Finanzamtes ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung direkt dem UFS für Salzburg vorgelegt. Aus dem Akteninhalt werden noch folgende Feststellungen getroffen: Aus dem Aussetzungsantrag vom 22. September 2008 gehen keine Beträge hervor, für die um Aussetzung angesucht wurde, bzw. erfolgte keine Darstellung der Ermittlung der auszusetzenden…
…eine betragsmäßige Darstellung der auszusetzenden Abgaben in den Anträgen auf Aussetzung der Einhebung vom 12. Juli 2011, 6. September 2001 und 6. Oktober 2011 nicht erfolgt ist, sondern jeweils nur die Aussetzung der Einhebung des gesamten aushaftenden Rückstandes beantragt wurde. Laut der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…eine betragsmäßige Darstellung der auszusetzenden Abgaben in den Anträgen auf Aussetzung der Einhebung vom 12. Juli 2011, 6. September 2001 und 6. Oktober 2011 nicht erfolgt ist, sondern jeweils nur die Aussetzung der Einhebung des gesamten aushaftenden Rückstandes beantragt wurde. Laut der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…eine betragsmäßige Darstellung der auszusetzenden Abgaben in den Anträgen auf Aussetzung der Einhebung vom 12. Juli 2011, 6. September 2001 und 6. Oktober 2011 nicht erfolgt ist, sondern jeweils nur die Aussetzung der Einhebung des gesamten aushaftenden Rückstandes beantragt wurde. Laut der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…