…keine bindende Wirkung für die Abgabenbehörde habe; andernfalls könnte der Strafrichter Abgabengrundlagen ermitteln und auf dieser Grundlage Abgabenbescheide erlassen. Diese Aufgaben fallen nicht in die Kompetenz der Gerichte. Soweit der Richter Sachverhaltsfragen anders beurteilt als die die Hauptfrage lösende Abgabenbehörde, habe dies keine Bindungswirkung für…
…Frau S.S., die Bw. überrumpelt und ihr mit einer Strafanzeige für den Fall der Nichtleistung der Unterschrift unter das "Geständnis" gedroht. Die Bw. habe nicht behauptet, dass das strafgerichtliche Urteil hinsichtlich seiner Begründung Bindungswirkung entfalte. Dennoch könnten die im Strafverfahren aufgenommenen Beweise im gegenständlichen…
…an die Erfahrung geknüpft, dass die Strafgerichte regelmäßig die Entscheidung von Abgabenbehörden abwarten. Darüber hinaus wurde - auch wenn dies alleine für sich keine Begründung für ein sofortige Entscheidung wäre - von Parteien und Mitbeteiligten des Verfahrens mehrfach Interesse an raschen Entscheidungen bekundet. Nicht zuletzt wäre einen…
…an die Erfahrung geknüpft, dass die Strafgerichte regelmäßig die Entscheidung von Abgabenbehörden abwarten. Darüber hinaus wurde - auch wenn dies alleine für sich keine Begründung für ein sofortige Entscheidung wäre - von Parteien und Mitbeteiligten des Verfahrens mehrfach Interesse an raschen Entscheidungen bekundet. Nicht zuletzt wäre einen…
…lässt sich - unbeschadet der Bindungswirkung - eine Stütze für die Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ableiten. Diese sehen eine Einreihung von Fahrzeugen in die Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur dann vor, wenn die Fahrzeuge mit einer Doppelkabine, mit zwei Sitzreihen und mit einer den Sitzreihen entsprechenden Anzahl…
…Zolltarifauskünften lässt sich jedoch - unbeschadet der Bindungswirkung - eine Stütze für die Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ableiten. Diese sehen eine Einreihung von Fahrzeugen in die Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur dann vor, wenn die Fahrzeuge mit zwei Sitzreihen und mit einer den Sitzreihen entsprechenden Anzahl von…
…sich jedoch - unbeschadet der Bindungswirkung - eine Stütze für die Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ableiten. Diese sehen eine Einreihung von Fahrzeugen in die Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur dann vor, wenn die Fahrzeuge mit einer Doppelkabine, mit zwei Sitzreihen und mit einer den Sitzreihen entsprechenden Anzahl…
…der beantragten Warennummer habe er keine Zweifel gehabt. Gemäß dem im Abgabenverfahren vorherrschenden Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 167 BAO) genügt es, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen Möglichkeiten eine überragende Wahrscheinlichkeit für sich hat und alle anderen Möglichkeiten mit Wahrscheinlichkeit…
…sich jedoch - unbeschadet der Bindungswirkung - eine Stütze für die Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ableiten. Diese sehen eine Einreihung von Fahrzeugen in die Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur dann vor, wenn die Fahrzeuge mit einer Doppelkabine, mit zwei Sitzreihen und mit einer den Sitzreihen entsprechenden Anzahl…
…herleiten lässt. Denn diese Bestimmung ordnet eine Bindungswirkung an Entscheidungen, denen ein amtswegig zu führendes Verfahren vorausging, nur für den Fall zivilrechtlicher Vorfragen an, woraus sich durch Umkehrschluss herleiten ließe, dass an Strafurteile keine Bindung besteht, und zwar weder an verurteilende noch an freisprechende. Das…
…Zahllasten für die Monate Februar iHv. € 6.600,00, März iHv. € 1.666,67, April iHv. € 21.933,41, Mai iHv. € 1.666,67 und Juni iHv. € 16.750,00 zusammen. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als mildernd keinen…
…die dargestellte Bindungswirkung, weil im Verfahren zur Entscheidung über die Strafberufung keine Änderungen hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, die die verfahrensgegenständliche Grundlage für den Spruch darstellen, eintreten können. Die vorgebrachte Einwände der Bf., die Abgabenbehörde erster Instanz und die Berufungsbehörde hätten auf die Erforschung der materiellen…
…die dargestellte Bindungswirkung, weil im Verfahren zur Entscheidung über die Strafberufung keine Änderungen hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, die die verfahrensgegenständliche Grundlage für den Spruch darstellen, eintreten können. Die vorgebrachte Einwände der Bf., die Abgabenbehörde erster Instanz und die Berufungsbehörde hätten auf die Erforschung der materiellen…
…die dargestellte Bindungswirkung, weil im Verfahren zur Entscheidung über die Strafberufung keine Änderungen hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, die die verfahrensgegenständliche Grundlage für den Spruch darstellen, eintreten können. Die vorgebrachte Einwände der Bf., die Abgabenbehörde erster Instanz und die Berufungsbehörde hätten auf die Erforschung der materiellen…
…die dargestellte Bindungswirkung, weil im Verfahren zur Entscheidung über die Strafberufung keine Änderungen hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, die die verfahrensgegenständliche Grundlage für den Spruch darstellen, eintreten können. Die vorgebrachte Einwände des Bf., die Abgabenbehörde erster Instanz und die Berufungsbehörde hätten auf die Erforschung der materiellen…
…aus, sie habe sich bereits vor dem Erstsenat für schuldig bekannt. Bereits dort habe sie auf das Verhalten der Buchhalterin hingewiesen, die Belege der K - F GmbH weggeworfen habe. Sie sei an Leukämie erkrankt und wolle keine weitere Erklärung mehr abgeben. Der Zweitbeschuldigte führte aus…
…ist und die Einkünfte aus illegaler Tätigkeit gegenüber der Abgabenbehörde bewusst verschweigen wollte mit dem Ziel einer Abgabenvermeidung im Höchstausmaß. An der subjektiven Tatseite der angeschuldeten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG besteht angesichts der beim Bw. bereits strafgerichtlich festgestellten hohen kriminellen Energie kein Zweifel…
…erforderlichen Begründung (siehe oben) den Behörden und Parteien für das weitere Verfahren überbunden ist. Die Finanzstrafbehörde ist an eine Unzuständigkeitsentscheidung eines Strafgerichtes jedenfalls also insoweit gebunden, als sie im Ausspruch sowohl über Schuld als auch Strafe keinen höheren strafbestimmenden Wertbetrag zugrunde legen darf als ihrer…
…wurde ausgeführt, entsprechend der einschlägigen Normen trete eine Bindungswirkung erst ab Auskunftserteilung ein. Darüber hinaus würden die von den Verbindlichen Zolltarifauskünften erfassten Fahrzeuge nicht mit dem verfahrensgegenständlichen übereinstimmen. Unter Anführung der rechtlichen Grundlagen und der Bestimmungen der Zolldokumentation wurde ausgeführt, für die Bf. sei durch…
…wurde ausgeführt, entsprechend der einschlägigen Normen trete eine Bindungswirkung erst ab Auskunftserteilung ein. Darüber hinaus würden die von den Verbindlichen Zolltarifauskünften erfassten Fahrzeuge nicht mit den verfahrensgegenständlichen übereinstimmen. Unter Anführung der rechtlichen Grundlagen und der Bestimmungen der Zolldokumentation wurde ausgeführt, für die Bf. sei durch…