…die subjektive, sondern auch die objektive Tatseite in Wahrung des Grundsatzes der Amtswegigkeit des Verfahrens und der materiellen Wahrheit ohne Einschränkung eigenständig vorzunehmen. Es besteht somit laut VwGH keine Bindung an rechtskräftige Entscheidungen des Abgabenverfahrens (VwGH 10.1.1985, 83/16/0179 - ÖStZB 1985, 390…
… 307 Abs. 2 BAO normiert §117 BAO keine Bindung an Judikatur oder an Erlässe. Lediglich "rückwirkende" Konsequenzen aus (für die Partei nachteiligen) Änderungen der Judikatur oder als Richtlinien bezeichneter Erlässe werden vermieden." Es sei somit die Intention des Gesetzgebers, den Schutz des Abgabe- und Abfuhrpflichtigen…
…wonach die mündliche Verhandlung vor dem Spruchsenat erst durchgeführt werden durfte, wenn das Ergebnis der rechtskräftigen endgültigen Abgabenfestsetzung für die strafrelevanten Zeiträume vorgelegen war. Es besteht somit - anders als der Beschuldigte vermeint - im Finanzstrafverfahren keine Bindung an abgabenrechtliche Bescheide (vgl. bereits VwGH 10.1.1985…
… 307 Abs. 2 BAO normiert §117 BAO keine Bindung an Judikatur oder an Erlässe. Lediglich "rückwirkende" Konsequenzen aus (für die Partei nachteiligen) Änderungen der Judikatur oder als Richtlinien bezeichneter Erlässe werden vermieden." Es sei somit die Intention des Gesetzgebers, den Schutz des Abgabe- und Abfuhrpflichtigen…
… 307 Abs. 2 BAO normiert §117 BAO keine Bindung an Judikatur oder an Erlässe. Lediglich "rückwirkende" Konsequenzen aus (für die Partei nachteiligen) Änderungen der Judikatur oder als Richtlinien bezeichneter Erlässe werden vermieden." Es sei somit die Intention des Gesetzgebers, den Schutz des Abgabe- und Abfuhrpflichtigen…
… 307 Abs. 2 BAO normiert §117 BAO keine Bindung an Judikatur oder an Erlässe. Lediglich "rückwirkende" Konsequenzen aus (für die Partei nachteiligen) Änderungen der Judikatur oder als Richtlinien bezeichneter Erlässe werden vermieden." Es sei somit die Intention des Gesetzgebers, den Schutz des Abgabe- und Abfuhrpflichtigen…
…rechtlichen Beurteilung gehe infolge der Bindungswirkung an den gemäß § 10 Abs 1 ALSAG ergangenen Feststellungsbescheid ins Leere. Zudem könne dem Antrag auf Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages nicht Rechnung getragen werden. Da der Abgabenpflichtige in Kenntnis des rechtskräftigen Berufungserkenntnisses zum Feststellungsverfahren keine Selbstberechnung und Anmeldung der Abgaben…
…von österreichischen Shredder-Betrieben der Argumentation der erstinstanzlichen Behörde entgegenzutreten. Allerdings geht sie dabei mit keinem Wort auf die im streitgegenständlichen Fall so wesentliche Begründung des Zollamtes Innsbruck ein, die Abgabenbehörde wäre in ihrer Entscheidung an den Feststellungsbescheid der BH Innsbruck vom 17. Dezember 2007…
…durch den Bw. im eigenen Namen gelegten Ausgangsrechnungen bleibt auch kein Zweifel an der Zurechnung der Umsätze und Einkünfte offen. Zum anderen ist die Schätzung, die einnahmenseitig nur von den vom Bw. ausgestellten Ausgangsrechnungen und den korrespondierenden Gutschriften auf dem Bankkonto des Bw. ausgeht sowie…
…ErbSt nicht per se irrelevant sind. Im Falle der Treuhand und der Sicherungsübereignung bestünden schuldrechtliche Bindungen. "Sowohl diese Bindungen als auch die ihnen korrespondierenden Rechte können aber bei Tod eines der an einem solchen Rechtsverhältnis Beteiligten Bestandteil seines Nachlasses sein. So geht beim Ableben eines…
…wurden. Den in Höhe von € 26.434,59 geltend gemachten Lohnabgaben 7/1998 liegt ein nicht korrespondierender Bescheid vom 2. November 2000, mit dem - gemäß § 46 Abs. 1 Z 2 KO auf Grund der Bindung an einen rechtskräftigen Bescheid als Masseforderungen zu qualifizierende - Lohnabgaben…
…Tatsachen, wogegen keine Bindung hinsichtlich der bloß in den Entscheidungsgründen genannten Feststellungen des Gerichtes gegeben ist. Von einem in einem solchen Verfahren festgestellten Sachverhalt darf die Abgabenbehörde in einem nachfolgenden Verwaltungsverfahren nicht abweichen. Die steuerrechtliche Beurteilung des Lebenssachverhaltes, an dessen Feststellung sie gebunden ist, obliegt…
…anbietet." Festzuhalten bleibt, dass der soeben angeführten Regelung die Rechtsqualität eines Erlasses (Verwaltungsweisung) zukommt und demnach sowohl für die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof) als auch für den Unabhängigen Finanzsenat keinerlei Bindung an die darin vertretene Rechtsansicht besteht. III. Standpunkte der Verfahrensparteien III…
…auch für den rechtskräftig gewordenen Teil des Schuldspruches vorgenommen wurde. In einem zweiten Punkt irrt jedoch der Berufungswerber: Zwischen dem abgabenbehördlichen und dem finanzstrafbehördlichen Verfahren besteht nämlich insofern kein innerer Zusammenhang, als die finanzstrafbehördliche Beweiswürdigung ohne inhaltliche Bindung an Beweisergebnisse des Abgabenverfahrens dergestalt vorzunehmen ist…
…Kontakt mit Ing. M.B. und der Bw. jederzeit sicherzustellen, wurde F. ein firmeneigenes kostenloses Diensthandy zur Verfügung gestellt. Die oben angeführten Kriterien (Bindung an Arbeitsort, Arbeitszeit, Stundenaufzeichnungen, Art der Ausführung der Arbeit, Kontrollunterworfenheit, persönliche Anwesenheitspflicht) sprechen für eine nichtselbständige Tätigkeit des F. Dies deshalb…
…notwendiger Sanierungsmaßnahmen dienen muss. Laut dem gegenständlichen Genussschein ist die Hingabe des Genusskapitals weder ausdrücklich als Ertragszuschuss deklariert, noch wurde dessen Bindung an Sanierungsmaßnahmen vereinbart. Laut eigenen Angaben hat die Bw. mit dem Genusskapital aber keine Unternehmenssanierung vorgenommen, sondern ein Unternehmen in Ungarn gegründet bzw…
…Freundeskreis, ehemalige Schulkollegen und Studienkollegen und Berufsfreunde befänden sich nur in S. (4) Zu den Geschwistern und Bekannten des Ehegatten in Österreich habe die Bw. keine Bindung und auch keine familiäre Beziehung. Sie sei daher mit dem gesamten Welteinkommen in der Republik S. zu besteuern…
…dieser Umstände." Der erkennende Berufungssenat schließt sich diesen präzisen und inhaltlich schlüssigen Ausführungen des Berufungssenates in Abgabensachen, an welche zwar keine Bindung im Finanzstrafverfahren besteht, die aber sehr wohl eine äußerst qualifizierte Vorprüfung darstellen, vollinhaltlich an und hält es für zweifelsfrei erwiesen, dass der Bw…
…in dem sämtliche Rechnungsmerkmale vorliegen (Scheiner/ Kolacny/Caganek, Kommentar zur MWSt, § 11 Tz. 144/2). Die Bindung des Vorsteuerabzuges an eine Rechnung, die den Formvorschriften des § 11 UStG 1994 entspricht, ist nicht als unsachlich zu beurteilen, da der Leistungsempfänger jederzeit auf die Ausstellung einer ordnungsgemäßen…
…rechtlichen Beurteilung gehe infolge der Bindungswirkung an den gemäß § 10 Abs 1 ALSAG ergangenen Feststellungsbescheid ins Leere. Zudem könne dem Antrag auf Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages nicht Rechnung getragen werden. Da der Abgabenpflichtige in Kenntnis des rechtskräftigen Berufungserkenntnisses zum Feststellungsverfahren keine Selbstberechnung und Anmeldung der Abgaben…