…in Österreich einen "gesetzlich festgelegten Ausbildungsweg", ein "gesetzlich definiertes Berufsbild" oder einen "gesetzlichen Schutz der Berufsbezeichnung" hinsichtlich des angestrebten Berufes gibt, kein Zweifel bestehen könne, dass sich etwa Tontechniker die zur Ausübung ihres Berufes erforderlichen Fertigkeiten allenfalls auch ohne gesetzlich definierten Ausbildungsweg in geeigneter Weise…
…2000/14/0192 , ausdrücklich festgehalten hat - auch dann, wenn es in Österreich keinen "gesetzlich festgelegten Ausbildungsweg", kein "gesetzlich definiertes Berufsbild" und auch keinen "gesetzlichen Schutz der Berufsbezeichnung" für den angestrebten Beruf geben sollte. Im Gegensatz dazu wird in Literatur (vgl Wittmann-Papacek, Der Familienlastenausgleich, Kommentar…
…gesetzlich festgelegten Ausbildungsweg", ein "gesetzlich definiertes Berufsbild" oder einen "gesetzlichen Schutz der Berufsbezeichnung" hinsichtlich des von der Tochter der Berufungswerberin angestrebten Berufes gibt, kann kein Zweifel bestehen, dass sich etwa ein Reitlehrer die zur Ausübung seines Berufes erforderlichen Fertigkeiten allenfalls auch ohne gesetzlich definierten Ausbildungsweg…
…Österreich einen "gesetzlich festgelegten Ausbildungsweg", oder ein "gesetzlich definiertes Berufsbild" hinsichtlich des von der Tochter des Bw angestrebten Berufes gibt, kann kein Zweifel bestehen, dass sich etwa eine "Sales Assistance" die zur Ausübung ihres Berufes erforderlichen Fertigkeiten allenfalls auch ohne gesetzlich definierten Ausbildungsweg in geeigneter…
…zur Ausübung ihres Berufes erforderlichen Fertigkeiten allenfalls auch ohne gesetzlich definierten Ausbildungsweg in geeigneter Weise aneignen müssen. Erforderlich ist aber weiters, dass eine schulische oder kursmäßige Ausbildung von zeitlich ausreichender Intensität vorliegt. Davon kann allerdings im Berufungsfall keine Rede sein. Laut Wirtschaftskammer ist der Besuch…
…einen "gesetzlich festgelegten Ausbildungsweg", ein "gesetzlich definiertes Berufsbild" oder einen "gesetzlichen Schutz der Berufsbezeichnung" hinsichtlich des vom Sohn des Beschwerdeführers angestrebten Berufes gibt, kann kein Zweifel bestehen, dass sich etwa Tontechniker die zur Ausübung ihres Berufes erforderlichen Fertigkeiten allenfalls auch ohne gesetzlich definierten Ausbildungsweg in…
…0192, ausdrücklich festgehalten - auch dann, wenn es in Österreich keinen "gesetzlich festgelegten Ausbildungsweg", kein "gesetzlich definiertes Berufsbild" und auch keinen "gesetzlichen Schutz der Berufsbezeichnung" für den angestrebten Beruf geben sollte. Für die Qualifikation einer Bildungsmaßnahme als Berufsausbildung iSd FLAG ist nicht nur der Lehrinhalt, sondern…
…über den Ausbildungsweg zum Tonmeister in einer Privatschule abgesprochen und dabei Folgendes ausgeführt: ..... Unabhängig davon, ob es in Österreich einen "gesetzlich festgelegten Ausbildungsweg", ein "gesetzlich definiertes Berufsbild" oder einen "gesetzlichen Schutz der Berufsbezeichnung" hinsichtlich des vom Sohn des Beschwerdeführers angestrebten Berufes gibt, kann kein Zweifel…
…2000/14/0192, ausdrücklich festgehalten hat - auch dann, wenn es in Österreich keinen "gesetzlich festgelegten Ausbildungsweg", kein "gesetzlich definiertes Berufsbild" und auch keinen "gesetzlichen Schutz der Berufsbezeichnung" für den angestrebten Beruf geben sollte. Im Gegensatz dazu wird in Literatur (vgl Wittmann-Papacek, Der Familienlastenausgleich, Kommentar…
…Ausbildung einen "gesetzlich festgelegten Ausbildungsweg", ein "gesetzlich definiertes Berufsbild" oder einen "gesetzlichen Schutz der Berufsbezeichnung" hinsichtlich des angestrebten Berufes gibt. Im Beschwerdefall könne kein Zweifel bestehen, dass sich etwa Tontechniker die zur Ausübung ihres Berufes erforderlichen Fertigkeiten allenfalls auch ohne gesetzlich definierten Ausbildungsweg in geeigneter…
…einen "gesetzlich festgelegten Ausbildungsweg", ein "gesetzlich definiertes Berufsbild" oder einen "gesetzlichen Schutz der Berufsbezeichnung" hinsichtlich des vom Sohn der Bw. angestrebten Berufes gibt, kein Zweifel bestehen kann, dass sich etwa ein Grafiker die zur Ausübung seines Berufes erforderlichen Fertigkeiten allenfalls auch ohne gesetzlich definierten Ausbildungsweg…
…ob eine gesetzliche Anerkennung der Abschlussprüfungen, ein gesetzlich festgelegter Ausbildungsweg, ein gesetzlich definiertes Berufsbild oder ein gesetzlicher Schutz der jeweiligen Berufsbezeichnung existiert (VwGH vom 26.6.2001, 2000/14/0192). Im Gegenstandsfall hat die Tochter der Bw das amerikanische High School Diploma erworben und eine…
…Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Eine Berufsausbildung kann unabhängig davon vorliegen, ob ein "gesetzlich anerkannter Ausbildungsweg", "ein gesetzlich definiertes Berufsbild" oder ein "gesetzlicher Schutz der Berufsbezeichnung" existiert (s VwGH 26.6.2001, 2000/14/0192). Es muss das ernstliche und zielstrebige…
…87/13/0135). Die Beurteilung ist nicht davon abhängig, ob eine gesetzliche Anerkennung der Abschlussprüfungen, ein gesetzlich festgelegter Ausbildungsweg, ein gesetzlich definiertes Berufsbild oder ein gesetzlicher Schutz der jeweiligen Berufsbezeichnung existiert (VwGH vom 26 6 2001, 2000/14/0192). Trotzdem stellt nicht jede Moglichkeit des…
…Beruf als Fremdenführerin bzw. Fremdenführer in Österreich einen gesetzlich festgelegten Ausbildungsweg, ein gesetzlich definiertes Berufsbild und einen gesetzlichen Schutz der Berufsbezeichnung gibt und dass die Tochter der Bw mit dem Besuch des Kurses beim Wirtschaftsförderungsinstitut B einen gesetzlich festgelegten Ausbildungsweg beschritten hat. Es wird bei…
…und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Wenn auch eine Berufsausbildung unabhängig davon ist, ob ein "gesetzlich anerkannter Ausbildungsweg", "ein gesetzlich definiertes Berufsbild" oder ein "gesetzlicher Schutz der Berufsbezeichnung" existiert (VwGH 26.06.2001, 2000/14/0192; 20.09.2001, 2000…
…93/14/0100). Diesbezüglich spielt es vorerst keine primäre Rolle, ob gesetzlich anerkannte Abschlussprüfungen in einem gesetzlich festgelegten Ausbildungsweg abgelegt werden, ein gesetzlich definiertes Berufsbild oder ein gesetzlicher Schutz der jeweiligen Berufsbezeichnung bestehen. Vielmehr müssen im Rahmen der absolvierten Bildungsmaßnahmen die zur Ausübung eines Berufes…
…Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. • Eine Berufsausbildung kann unabhängig davon vorliegen, ob ein "gesetzlich anerkannter Ausbildungsweg", "ein gesetzlich definiertes Berufsbild" oder ein "gesetzlicher Schutz der Berufsbezeichnung" existiert (vgl VwGH 26.6.2001, 2000/14/0192). • Es muss das ernstliche und zielstrebige…
…Berufsausbildung ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Eine Berufsausbildung kann unabhängig davon vorliegen, ob ein "gesetzlich anerkannter Ausbildungsweg", "ein gesetzlich definiertes Berufsbild" oder ein "gesetzlicher Schutz der Berufsbezeichnung" existiert (sh. VwGH 26.6.2001, 2000/14/0192…
…ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Wenn auch eine Berufsausbildung unabhängig davon ist, ob ein "gesetzlich anerkannter Ausbildungsweg", "ein gesetzlich definiertes Berufsbild" oder ein "gesetzlicher Schutz der Berufsbezeichnung" existiert (VwGH 26.06.2001, 2000/14/0192; 20.09.2001…