…Voraussetzungen gegeben waren (VwGH 20.2.1997, 95/15/0057), somit nicht, ob sie im Zeitpunkt der Berufungserledigung noch vorliegen. Die Sicherstellung ist kein abschließender Sachbescheid, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende "Sofortmaßnahme", die dazu dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen…
…Berufung würden also sehr wohl Auslandssachverhalte vorliegen. Der Abfluss von Vermögenswerten ins Ausland sei daher erwiesen und in die Erwägungen über die Gefährdung der Einbringung miteinzubeziehen. Abschließend werde nochmals darauf hingewiesen, dass eine Sicherstellung kein abschließender Sachbescheid sei, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende…
…welcher konkrete Sachverhalt der Entscheidung zugrunde gelegt wurde und welche Erwägungen im Rahmen der Beweiswürdigung dafür maßgebend waren. Dabei ist zu aber berücksichtigen, dass ein Sicherstellungsauftrag kein abschließender Sachbescheid im Sinne des § 183 Abs. 4 BAO ist, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende Sofortmaßnahme…
…auf § 232 Abs. 1 und Abs. 2 BAO im Wesentlichen damit begründet, dass ein Sicherstellungsbescheid kein abschließender Sachbescheid sei, weil es in der Natur einer solchen Maßnahme liege, dass diese nicht erst nach Erhebung sämtlicher Beweise, sohin nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens gesetzt werden kann, sondern…
… 232 Abs. 1 und Abs. 2 BAO im Wesentlichen damit begründet, dass ein Sicherstellungsbescheid gemäß der Judikatur des VwGH kein abschließender Sachbescheid ist, weil es in der Natur einer solchen Maßnahme liegt, dass diese nicht erst nach Erhebung sämtlicher Beweise, sohin nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens…
…Ort der Geschäftsleitung ist der Ort anzunehmen, an dem sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet (§ 27 Abs. 2 BAO). Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Sachbescheid, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende Sofortmaßnahme, aus deren Natur sich ergibt, dass die Ermittlung des genauen Ausmaßes…
…Sicherstellungsauftrages angesetzt, als auch - im Sinne des § 232 Abs. 2 lit. d BAO- als Hinterlegungsbetrag bestimmt. Eine Sicherstellung ist kein abschließender Sachbescheid, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende " Sofortmaßnahme", die dazu dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können, wenn…
… 4 BAO entstanden sei, bis zum Zeitpunkt des Eintrittes der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) die Grundlage bzw. den Titel für die Exekution zur Sicherstellung. Ein Sicherstellungsbescheid sei zudem kein abschließender Sachbescheid im Sinne des § 183 Abs. 4 BAO, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende "Sofortmaßnahme…
…Der Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Sachbescheid. Mit einem Sicherstellungsauftrag wird kein Abgabenanspruch begründet. Eine dem Begehren des Abgabenpflichtigen Rechnung tragende Berufungserledigung kann daher in einem Berufungsverfahren gegen einen Sicherstellungsauftrag nicht eine Herabsetzung einer Abgabenschuld ergeben. Daher können die Bestimmungen über die Aussetzung der Einhebung nach…
…genannten Abgaben mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Sicherstellungsauftrag kein abschließender Sachbescheid und somit kein zu einer Nachforderung führender Bescheid sei. Die Bestimmungen über die Aussetzung der Einhebung könnten daher bei einem Berufungsverfahren gegen einen Sicherstellungsbescheid keine Anwendung finden, ein diesbezüglicher Antrag sei nicht zulässig…
…Der Sicherstellungsauftrag sei kein abschließender Sachbescheid. Mit einem Sicherstellungsauftrag werde kein Abgabenanspruch begründet. Eine dem Begehren des Abgabenpflichtigen Rechnung tragende Berufungserledigung könne daher in einem Berufungsverfahren gegen einen Sicherstellungsauftrag nicht eine Herabsetzung einer Abgabenschuld ergeben. Daher könnten die Bestimmungen über die Aussetzung der Einhebung nach…
…mit Sicherstellungsauftrag vom 4. März 2003 die Sicherstellung in das Vermögen der D-GmbH angeordnet wurde. Ein Sicherstellungsauftrag ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.10.1995, 94/15/0169) kein abschließender Sachbescheid im Sinne des § 183 Abs. 4 BAO, sondern eine dem Bereich…
…Frage zu beschränken, ob die im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides, mit dem die Sicherstellung angeordnet wurde, dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren oder nicht. Die Sicherstellung ist kein abschließender Sachbescheid, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende "Sofortmaßnahme", die dazu dient, selbst vor Feststellung…
…Vollzug gesetzt werden kann; d) die Bestimmung des Betrages, durch dessen Hinterlegung der Abgabepflichtige erwirken kann, dass Maßnahmen zur Vollziehung des Sicherstellungsauftrages unterbleiben und bereits vollzogene Maßnahmen aufgehoben werden. Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Sachbescheid im Sinne des § 183 Abs. 4 BAO, sondern eine dem…
…gegeben waren (VwGH 20.2.1997, 95/15/0057), somit nicht, ob sie im Zeitpunkt der Berufungserledigung noch vorliegen. Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Sachbescheid, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende Sofortmaßnahme, aus deren Natur sich ergibt, dass die Ermittlung des genauen Ausmaßes der…
…die Höhe der sichergestellten Abgabenansprüche beruhe auf bloßen Vermutungen, ist unhaltbar. Der Einwand, zum Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages sei weder ein Prüfungsbericht noch ein "Zwischenergebnis" vorgelegen, geht an der Sache vorbei, weil ein Sicherstellungsauftrag kein abschließender Sachbescheid i. S. d. § 183 Abs. 4 BAO…
…dem § 232 Abs. 3 BAO zufolge als zulässig. Ein dem Sicherstellungsauftrag zugrunde liegender Haftungsbescheid ist in diesem Fall nicht erforderlich. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein SichersteIlungsauftrag kein abschließender Sachbescheid, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende Sofortmaßnahme, die dazu dient, selbst vor…
…den Bf als grundsätzlich zulässig. Der Bf bekämpft den Sicherstellungsauftrag zusammengefasst damit, dass kein Tatbestand verwirklicht worden wäre, an den die Abgabenvorschriften eine Abgabepflicht knüpfen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Sicherstellungsauftrag kein abschließender Sachbescheid, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende Sofortmaßnahme…
…bereits vollzogene Maßnahmen aufgehoben werden. Die Bfin bekämpft den Sicherstellungsauftrag zusammengefasst damit, dass kein Tatbestand verwirklicht worden sei, an den die Abgabenvorschriften eine Abgabepflicht knüpfen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Sicherstellungsauftrag kein abschließender Sachbescheid, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende Sofortmaßnahme…
…82/13/0262; VwGH 20.2.1997, 95/15/0057; VwGH 30.10.2001, 96/14/0170). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wäre der Sicherstellungsauftrag kein abschließender Sachbescheid iSd § 183 Abs. 4 BAO. Er stelle vielmehr eine der Abgabeneinbringung zuzuordnende "Sofortmaßnahme" dar, die dazu diene…