…Vorhaltes wurde in der Eingabe vom 20. Februar 2009 ausgeführt, die Stammkunden würden ca. einmal pro Jahr ein Treuegeschenk (Werbemittel) erhalten. Er verfüge jedoch über keine Daten von Kunden, die Werbemittel erhalten hätten. Weiters wurde vorgebracht, Erstkunden würden Produkte vorgeführt und zum Ausprobieren überlassen. Auffallend…
…ist auf Grund der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ein noch engerer Maßstab anzulegen. Laut Erkenntnis des VwGH vom 11.12.1996, 95/13/0227 ist im Fall der Befriedigung des eigenen Wohnbedürfnisses durch die Miteigentümer im Regelfall kein Mietvertrag, sondern eine bloße Vereinbarung über die Gebrauchsüberlassung anzunehmen…
…1996, 95/13/0227, legt der VwGH dar, daß im Fall der Befriedigung des eigenen Wohnbedürfnisses durch die Miteigentümer im Regelfall kein Mietvertrag, sondern eine bloße Vereinbarung über die Gebrauchsüberlassung anzunehmen ist. Der Abschluss eines Mietvertrages ist in einem solchen Fall nur dann anzunehmen, wenn…
…daher keine Berechtigung zur Einbringung eines Rückerstattungsantrages für Beträge zu, die aus dem Vermögen anderer Personen stammen. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde eingewandt, dass die Stempelgebühren wohl in den Ausgangsrechnungen Eingang gefunden hätten, so wie sonstige allgemeine Kosten, jedoch sei im Regelfall keine Barauslagenverrechnung…
…sei. Die Lieferung am 22. März 1996 beinhaltete nicht wie im Regelfall Bier- und alkoholfreie Getränke, sondern ausschließlich Ottakringer Bock in Kisten ("Osterbock"). Mit der vorangegangenen Lieferung am 21. März 1996 wurde (abweichend vom Regelfall) kein Bier angeliefert, mit der zweitvorangegangenen Lieferung am 14. März…
…bereits angeführten Gründen - Herr A.B. gibt im November 2011 an vermögens- und einkommenslos zu sein - hält der UFS es aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung, dass die Vermögens- und Einkommenslosigkeit im Regelfall kein schlagartiger Zustand, sondern ein sich über längere Zeit entwickelnder Prozess ist, für wahrscheinlich…
…wenn sie als solche nach außen in Erscheinung treten und Leistungen erbringen." Im Fall der Befriedigung des eigenen Wohnbedürfnisses durch die Miteigentümer sei im Regelfall kein Mietvertag, sondern eine bloße Vereinbarung über eine Gebrauchsüberlassung anzunehmen. Eine bloße Gebrauchsüberlassung bewirke keine UnternehmersteIlung im Sinne des UStG…
…abzuweisen. Die Bestimmung des § 303 Abs. 2 BAO bewirkt, dass die Wiederaufnahme auf Antrag im Regelfall kein Rechtsbehelf ist, der nach einer Schätzung infolge Nichtabgabe der Steuererklärung rechtzeitig erhoben werden kann. Das Neuhervorkommen von Tatsachen nach dem Wissensstand der Behörde, dessen Vorliegen oder Nichtvorliegen hier…
…materiellrechtlichen Vergleichsgeschäft des § 1380 ABGB auf. Der gerichtliche Vergleich ist daher sowohl eine Prozesshandlung als auch ein zivilrechtlicher Vertrag. Für die Prozesshandlungen der Parteien ist im Regelfall kein bestimmter Wortlaut vorgeschrieben. Es bedarf daher sehr häufig der Auslegung dieser Willensbetätigung der Partei, insbesondere ihrer Erklärungen…
…Bestandvertrag. Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. Juni 1999, 96/15/0098, ist im Fall der Befriedigung des eigenen Wohnbedürfnisses durch die Miteigentümer im Regelfall kein Mietvertrag, sondern eine bloße Vereinbarung über die Gebrauchsüberlassung anzunehmen. Eine bloße Gebrauchsregelung unter Miteigentümern (diesem Fall ist die…
…Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 19. Juni 2009 mit der Begründung ab, dass angenommen werden müsse, dass im Zeitraum Jänner bis Dezember 2008 kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestanden habe bzw. bestehe, da die Bw. trotz Aufforderung die abverlangten Unterlagen nicht eingebracht habe…
…die Widerlegung dieser Vermutung mit der Behauptung des Vorliegens einer kürzeren (Rest)Nutzungsdauer trifft den Abgabepflichtigen, wobei ein solcher Beweis im Regelfall durch ein Sachverständigengutachten zu erbringen ist (VwGH vom 29.3.2007, 2004/15/0006 und die dort angeführte Judikatur). 4.) Die gesetzlich unterstellte…
…vom Finanzamt im Zuge der Überprüfung der Anspruchsberechtigung aufgefordert, bestimmte Unterlagen vorzulegen. Da die Bw. der Aufforderung des Finanzamtes keine Folge leistete, erfolgte die bescheidmäßige Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Oktober 2007 bis Februar 2008. Die steuerlich nicht vertretene Bw. erhob Berufung…
…2 Z 1 UStG 1994 nur insoweit zulässig gewesen sei, als die Entgelte hierfür nach einkommensteuerrechtlichen Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten gewesen seien. Für den nicht unternehmerischen Teil sei daher kein Vorsteuerabzug zugestanden. Diese Annahme des Finanzamtes erweise sich jedoch als rechtsirrig, sodass der Vorsteuerabzug zustehe…
…Grundstücks geltend machen: betr. die Vorsteuern 2003: Soweit mit dem privat genutzten Teil zusammenhängend, nicht zulässig (keine Anwendung des Seeling Urteils - vgl. Rz 1012 UStRI 2004). Vorsteuerabzug 2-4/2004 Der in diese Zeiträume fallende Vorsteuerabzug würde zunächst zustehen. Der für den Privatbereich geltend gemachte…
…von Ihnen steuerlich geltend gemachten Bewirtungsaufwendung den Nachweis zu erbringen, 1. dass Ihnen tatsächlich Aufwendungen erwachsen sind (ein bloßer "Gasthauszettel" mit einem Werbeaufdruck und der Summierung von Zahlen ist im Allgemeinen kein derartiger Nachweis), 2. dass mit der konkreten Bewirtung ein Werbezweck verbunden war und…
…Bw. wegen Gefahr für Mutter und Kind ein Beschäftigungsverbot verhängt. Die Bw. nahm seitens des BV keine Zahlungen aus Anlass der Mutterschaft in Anspruch und ließ das Dienstverhältnis per 31.12.2008 durch Zeitablauf enden. Nachdem das Beschäftigungsverbot ausgesprochen worden war, beantragte die Bw. Wochengeld…
…A. - Bahnhof B. Züge der ÖBB zur Verfügung. Auf der Wegstrecke Bahnhof B. - Firmengelände der X.OHG verkehrt kein öffentliches Verkehrsmittel. Das Ostende des Firmengeländes wäre in einer Gehzeit von fünf Minuten erreichbar. Die Gehzeit vom Bahnhof B. bis zum westlichen Ende des Firmengeländes, wo…
…Finanzamtes, dass aus den vorgelegten Unterlagen (insbesondere den Reiseaufzeichnungen) eine Überprüfung der Tätigkeit nicht möglich sei, seien keine anderen - geeigneten - Aufzeichnungen vorgelegt worden. Die Reiseaufzeichnungen laut Excel-Tabellen würden überdies mit jenen laut Fahrtenbuch nicht übereinstimmen. Im Rahmen der mündlichen Berufungsverhandlung gab die Bw. ua…
…auch tatsächlich Büros befänden, kein Rückschluss auf eine Postkastenadresse gezogen werden und eine Bau- und Transportfirma erbringe ihre Leistungen im Regelfall nicht in einem Büro sondern eben außerhalb des Büros und diese Leistungen seien auch alle erbracht worden. Es könne nicht sein, dass der österreichische…