…liegen daher nicht vor." Der Bw. erhob Berufung: "Der Antrag auf Erlassung neuer Bescheide gem. § 295 BAO wird ausdrücklich aufrechterhalten, da im gegenständlichen Fall bis heute keine neuen rechtwirksamen Feststellungsbescheide ergangen sind (aus diesem Grund ist auch das Verwaltungsgerichtshof-Erkenntnis vom 19.12.2007, Zl…
…die Abgabenforderung den Anmeldungszeitraum September 2007 betreffe. Die Abgabe habe nachträglich festgesetzt werden müssen, weil zwar für diesen Zeitraum eine antragsgemäße Vergütung der Normverbrauchsabgabe erfolgt, aber keine "Meldung über die Rückzahlung von Normverbrauchsabgabe" für denselben Zeitraum erstattet worden sei. Wäre der Bw. seiner Meldepflicht nachgekommen…
…Der Alleinverdienerabsetzbetrag wurde daher in der laufenden Lohnverrechnung zu Unrecht geltend gemacht. Auf Grund dieser Tatsache stand dem Bw. kein Antragsrecht auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung mit der Möglichkeit einer Zurückziehung zu, sondern er war verpflichtet, eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung abzugeben. Die Berufung war somit als…
…Abs 1 und 3 BAO ein Antragsrecht als subjektives Recht zusätzlich zur amtswegigen Vorgangsweise nicht vorgesehen ist. Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 295 Abs. 1 nicht gegeben sind. Im Grundlagenverfahren sei die Berufung zurückgewiesen worden, weil kein rechtlich existenter Feststellungsbescheid vorgelegen und…
…betrage. Da die Entfernung zwischen Zweitwohnsitz und Hauptwohnsitz im gegenständlichen Fall mehr als zwei Kilometer betrage, stehe jedenfalls Schulfahrtbeihilfe zu, weshalb keine unwahren Angaben beim Antrag auf Ausstellung einer Schulfahrtbeihilfe gemacht wurden. Schließlich wurde auch noch die Richtigkeit der festgestellten Unterrichtszeiten in Frage gestellt, bemängelt…
…hinsichtlich Spruch und Begründung die Anschauung, dass § 295 Abs. 1 BAO dem Bw keine Antragslegitimation einräumt und sich folglich der Antrag vom 15.09.2008 auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 Abs. 1 BAO als unzulässig erweist. Hinweis: Darüber hinaus ist zu bemerken, dass …
…verfügte, so kann diese Tatsache im Verhältnis zum Rechtsunterworfenen nur als "neu hervorgekommen" gelten. Den Wiederaufnahmewerber treffe kein grobes Verschulden an der Nichtgeltendmachung dieses Umstandes. Diese Rechtsansicht werde durch eine Erledigung des Bundesministeriums für Finanzen vom 28. Oktober 2005, welche dem Antrag beigelegt wurde, geteilt…
…Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 12. März 2008 betreffend Zurückweisung des Antrages auf Rückvergütung der Elektrizitätsabgabe 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 20.12.2007, eingelangt beim FA 12/13/14/Purkersdorf…
…auch kein denkunmögliches Interpretationsergebnis. Denkbar wäre nur, dass die Behörde (auf Anregung eines Abgabepflichtigen) eine amtswegige Maßnahme setzen würde. Dies liegt aber im gegenständlichen Verfahren nicht vor, das FA hat den vom BW gewünschten neuen Einkommensteuerbescheid für 1989 eben nicht erlassen. Da ein Antrag auf…
…Finanzamtes Mödling vom 30. März 2006, SN 2003/00000-001, betreffend Antrag auf Beigabe eines Verfahrenshelfers zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Strafverfügung des Finanzamtes Baden Mödling als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 17. Dezember 2003, zugestellt am 21. März 2006…
…betreffend die Abweisung eines Antrages auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für die Zeit ab 1. November 2006, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin hat am 18. Dezember 2006 bei ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Gewährung des…
…hinsichtlich Spruch und Begründung die Anschauung, dass § 295 Abs. 1 BAO dem Bw keine Antragslegitimation einräumt und sich folglich der Antrag vom 15.09.2008 auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 Abs. 1 BAO als unzulässig erweist. Hinweis: Darüber hinaus ist zu bemerken, dass …
…Berufung bereits erledigt sei. Für die Entrichtung der Abgabe wurde eine Nachfrist bis zum 3. Mai 2006 gesetzt. Mit dem Vorlageantrag wurde kein neuerlicher Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt. Da die Abgabenschuldigkeit nicht bis zum 3. Mai 2006 entrichtet wurde, hat das Finanzamt für…
…2: Wird in dem Mitgliedstaat, in dessen Gebiet die Familienangehörigen wohnen (hier Polen), kein Antrag auf Leistungsgewährung gestellt, so kann der zuständige Träger des anderen Mitgliedstaates (hier Österreich) Absatz 1 anwenden, als ob Leistungen in dem ersten Mitgliedstaat (hier Polen) gewährt würden (also eine Differenzzahlung…
…verfügte, so kann diese Tatsache im Verhältnis zum Rechtsunterworfenen nur als "neu hervorgekommen" gelten. Den Wiederaufnahmewerber treffe kein grobes Verschulden an der Nichtgeltendmachung dieses Umstandes. Diese Rechtsansicht werde durch eine Erledigung des Bundesministeriums für Finanzen vom 28. Oktober 2005, welche dem Antrag beigelegt wurde, geteilt…
…verfügte, so kann diese Tatsache im Verhältnis zum Rechtsunterworfenen nur als "neu hervorgekommen" gelten. Den Wiederaufnahmewerber treffe kein grobes Verschulden an der Nichtgeltendmachung dieses Umstandes. Diese Rechtsansicht werde durch eine Erledigung des Bundesministeriums für Finanzen vom 28. Oktober 2005, welche dem Antrag beigelegt wurde, geteilt…
…lauten. 3. Er überreichte die Kopie der Darlehenszusicherung. Ein weiterer Darlehensvertrag existiere nicht. Antragsteller für das Darlehen könne nur der Behinderte selbst sein. Da dieser aber kein Einkommen hatte und also eine Rückzahlung für ihn persönlich nicht möglich war, sei das Darlehen dem Bw. zuzurechnen…
…wendet ein, er könne nicht zur Rückzahlung herangezogen werden, da er weder Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld beantragt habe, noch von der Antragstellung durch seine geschiedene Gattin gewusst habe. Damit zeigt der Bw. jedoch keine Rechtswidrigkeit der bekämpften Bescheide auf. Wie sich aus § 18 Abs. 1 Z…
…8. April 2009) wurde am 30. April 2009 Berufung eingelegt: Der Antrag auf Erlassung eines neuen Bescheides gemäß § 295 BAO werde ausdrücklich aufrechterhalten, da im gegenständlichen Fall bis heute kein neuer rechtswirksamer Feststellungsbescheid ergangen sei. Die Behörde begründe ihre Entscheidung damit, dass die Tatbestandsmerkmale des …
…Ein solches Antragsrecht ist auch deshalb überflüssig, weil § 295 BAO der Abgabenbehörde kein Ermessen einräumt, sondern von Amts wegen zwingend zu beachten ist (VwGH 28.3.1996, 94/16/0254). Auf Grund des nicht vorgesehenen Antragsrechtes in § 295 BAO besteht kein Anspruch auf eine meritorische…