…durch ein allgemeines Schadensereignis herbeigeführt wurden, erst nach Abzug des Selbstbehaltes, steuerliche Berücksichtigung finden können, sind Aufwendungen, bedingt durch einen Katastrophenschaden ohne Selbstbehalt steuerlich zu berücksichtigen. Ein allgemeines Schadensereignis liegt vor, wenn der Schaden durch höhere Gewalt im engeren Sinn, durch ein katastrophenähnliches Ereignis eingetreten…
…ist darauf zu verweisen, dass aus Judikaten des UFS hervorgeht, dass es sich hierbei um einen bloß katastrophenähnlichen Schaden handelt, der somit jedenfalls nicht ohne Abzug eines Selbstbehaltes angesetzt werden kann. Nach Meinung des Finanzamtes liegt aber auch keine Aufwendung vor, die als außergewöhnliche Belastung…
…2004, 2000/15/0153). Aufwendungen iZm einem allgemeinen, katastrophenähnlichen Schadensereignis (zB Brand, Überflutungen oder Verwüstungen durch Einbrecher; vgl Hofstätter/Reichel, § 34 EStG 1988, Einzelfälle: Schadensfälle), das nicht durch eine Naturkatastrophe (sondern etwa durch ein "zündelndes" Kind oder Unachtsamkeit) ausgelöst wurde, fallen nicht hierunter (VwGH 9…
…wenn der Schaden durch eine Naturkatastrophe ausgelöst wurde (vgl. VwGH 19.2.1992, 87/14/0116), also durch ein Elementarereignis (vgl. VwGH 9.11.2004, 2000/15/0153). Diesfalls kommt ein Selbstbehalt nicht zum Tragen. Aufwendungen i.Z.m. einem allgemeinen, katastrophenähnlichen Schadensereignis (zB Brand…
…VwGH 9. 11. 2004, 2000/15/0153). Aufwendungen iZm einem allgemeinen, katastrophenähnlichen Schadensereignis (zB Brand, Überflutungen oder Verwüstungen durch Einbrecher; vgl Hofstätter/Reichel, § 34 EStG 1988, Einzelfälle: Schadensfälle), das nicht durch eine Naturkatastrophe (sondern etwa durch ein "zündelndes" Kind oder Unachtsamkeit) ausgelöst wurde, fallen nicht…
…36). Ein allgemeines Schadensereignis liegt vor, wenn der Schaden durch höhere Gewalt im engeren Sinn, somit durch eine katastrophenähnliches Ereignis eingetreten ist. Also solche Schadenereignisse kommen zB Brand, Überflutungen oder Verwüstungen durch Einbrecher in Betracht (Hofstätter/Reichel, Kommentar § 34 EStG 1988, Einzelfälle: Schadensfälle). Nach der…
…durch ein allgemeines Schadensereignis herbeigeführt wurden, erst nach Abzug des Selbstbehaltes, steuerliche Berücksichtigung finden können, sind Aufwendungen, bedingt durch einen Katastrophenschaden ohne Selbstbehalt steuerlich zu berücksichtigen. Ein allgemeines Schadensereignis liegt vor, wenn der Schaden durch höhere Gewalt im engeren Sinn, durch ein katastrophenähnliches Ereignis eingetreten…
…82/14/0061, 19.2.1992, 87/14/0116). Gegenständlich ergeben sich keine Hinweise darauf, dass der Schadenseintritt durch eine Naturkatastrophe bzw. katastrophenähnliche Ereignis hervorgerufen bzw. verursacht worden ist. Aus der Aktenlage ist vielmehr zu entnehmen, dass sich die Wassereinbrüche infolge eines schadhaften Daches ereigneten…
…für morgen einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. ... ." b) Schadenanzeige der unter a) genannten Privatversicherung vom 25. Juni 2009 (ohne Unterschrift des Versicherungsnehmers) (OZ 9/2009): Was ist passiert (Schilderung): "Durch die massiven Regenfälle der letzten Tage waren gestern die Pumpen der Fam. B. überfordert und das…
…durch ein allgemeines Schadensereignis herbeigeführt wurden, erst nach Abzug des Selbstbehaltes, steuerliche Berücksichtigung finden können, sind Aufwendungen, bedingt durch einen Katastrophenschaden ohne Selbstbehalt steuerlich zu berücksichtigen. Ein allgemeines Schadensereignis liegt vor, wenn der Schaden durch höhere Gewalt im engeren Sinn, durch ein katastrophenähnliches Ereignis eingetreten…
…darstellen, wenn der Verlust zumindest durch ein katastrophenähnliches Ereignis, durch höhere Gewalt im engeren Sinn, eingetreten ist zB Brand, Überflutungen, Verwüstungen durch Einbrecher (Fuchs in Hofstätter/Reichel, EStG, § 34, Einzelfälle unter "Schadensfälle"). Der Berufungswerber hat mit seinem Fahrzeug während einer Hochwasserkatastrophe eine überschwemmte Straße befahren…
…seien aber nicht durch einen Katastrophenschaden verursacht. Ein allgemeines Schadensereignis liege vor, wenn der Schaden durch höhere Gewalt im engeren Sinn, durch ein katastrophenähnliches Ereignis eingetreten sei, das eine aufgezwungene Schadenslage herbeigeführt habe. Als solche Schadensereignisse würden zum Beispiel Brand, Überflutungen (bedingt durch verstopfte Abflussrohre…
…durch ein allgemeines Schadensereignis herbeigeführt wurden, erst nach Abzug des Selbstbehaltes, steuerliche Berücksichtigung finden können, sind Aufwendungen, bedingt durch einen Katastrophenschaden ohne Selbstbehalt steuerlich zu berücksichtigen. Ein allgemeines Schadensereignis liegt vor, wenn der Schaden durch höhere Gewalt im engeren Sinn, durch ein katastrophenähnliches Ereignis eingetreten…
…durch ein allgemeines Schadensereignis herbeigeführt wurden, erst nach Abzug des Selbstbehaltes, steuerliche Berücksichtigung finden können, sind Aufwendungen, bedingt durch einen Katastrophenschaden ohne Selbstbehalt steuerlich zu berücksichtigen. Ein allgemeines Schadensereignis liegt vor, wenn der Schaden durch höhere Gewalt im engeren Sinn, durch ein katastrophenähnliches Ereignis eingetreten…
…NÖ. In seinem Veranlagungsakt liegen ein Schreiben seiner Gattin (in ihrer Eigenschaft als der Alleineigentümerin der Liegenschaft) an die Stadtgemeinde Sch. vom 14. April 2004 und eine Niederschrift der Schadenserhebungskommission der Stadtgemeinde Sch. vom 22. April 2004 auf. Im genannten Schreiben verwies die Gattin darauf…
…Schadensfällen können - wie sich aus § 34 Abs. 6 EStG hinsichtlich von Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden ableiten lässt - nur dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn der Verlust durch höhere Gewalt im engeren Sinn, durch ein katastrophenähnliches Ereignis eingetreten ist und dieses Ereignis eine aufgezwungene Schadenslage…
…leg.cit. ist, dass das eingetretene schadenskausale Elementarereignis (ggst. der Sturm, welcher die Beschädigungen an der Markise bzw. deren Verankerung herbeigeführt hat) in Bezug auf dessen Intensität als Katastrophe bzw. katastrophenähnliches Ereignis einzustufen ist. Nur bei einer derartigen Qualifikation käme die Anwendung der Begünstigungsbestimmung des §…
…online, weiters aus: Schadensfälle Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von Gegenwerten nach - können nur dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn der Verlust durch höhere Gewalt im engeren Sinn, durch ein katastrophenähnliches Ereignis eingetreten ist, das eine aufgezwungene Schadenslage herbeigeführt hat, deren Beseitigung lebensnotwendig ist (VwGH v 21…
…nach Schadensfällen können -wie sich aus § 34 Abs. 6 EStG hinsichtlich von Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden ableiten lässt- nur dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn der Verlust durch höhere Gewalt im engeren Sinn, durch ein katastrophenähnliches Ereignis eingetreten ist, das eine aufgezwungene Schadenslage herbeigeführt…
…zur Beseitigung von Katastrophenschäden insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes abgezogen werden. Der Gesetzesbegriff Katastrophenschaden umfasst dem Grunde nach außergewöhnliche Schadensereignisse, die nach objektiver Sicht aus dem regelmäßigen Ablauf der Dinge herausfallen. Zu beachten ist aber…