…durch ein allgemeines Schadensereignis herbeigeführt wurden, erst nach Abzug des Selbstbehaltes, steuerliche Berücksichtigung finden können, sind Aufwendungen, bedingt durch einen Katastrophenschaden ohne Selbstbehalt steuerlich zu berücksichtigen. Ein allgemeines Schadensereignis liegt vor, wenn der Schaden durch höhere Gewalt im engeren Sinn, durch ein katastrophenähnliches Ereignis eingetreten…
…ist darauf zu verweisen, dass aus Judikaten des UFS hervorgeht, dass es sich hierbei um einen bloß katastrophenähnlichen Schaden handelt, der somit jedenfalls nicht ohne Abzug eines Selbstbehaltes angesetzt werden kann. Nach Meinung des Finanzamtes liegt aber auch keine Aufwendung vor, die als außergewöhnliche Belastung…
…wenn zwischen Schaden und Wiederherstellung eine längere Zeitspanne liegt, ohne dass triftige finanzielle Gründe dafür verantwortlich sind (Quantschnigg/Schuch, ESt-HB, § 34 Tz 24). Nicht der befürchtete, sondern nur der konkret bei einem Steuerpflichtigen infolge katastrophenähnlicher Sachverhalte eingetretene Schaden und die Kosten seiner Beseitigung sind…
…2004, 2000/15/0153). Aufwendungen iZm einem allgemeinen, katastrophenähnlichen Schadensereignis (zB Brand, Überflutungen oder Verwüstungen durch Einbrecher; vgl Hofstätter/Reichel, § 34 EStG 1988, Einzelfälle: Schadensfälle), das nicht durch eine Naturkatastrophe (sondern etwa durch ein "zündelndes" Kind oder Unachtsamkeit) ausgelöst wurde, fallen nicht hierunter (VwGH 9…
…kommen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur Schäden infolge von Naturereignissen in Frage. Zu solchen Ereignissen zählen neben den im Gesetz genannten Naturkatastrophen ferner z.B. Sturmschäden, Schäden durch Flächenbrand, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag. Aufwendungen im Zusammenhang mit einem allgemeinen, katastrophenähnlichen Schadensereignis wie z.B…
…O., § 34 Abs. 2 bis 5 EStG, Rz 15). Die gegenständlichen Aufwendungen zur Beseitigung der Folgen eines katastrophenähnliche Schadensereignis (Brand) in Form der gänzlichen Neuerrichtung der Zufahrtsstraße hat die Bf. unmittelbar selbst getroffen und sind der Bf. aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig erwachsen. Zudem ist festzuhalten…
…wenn der Schaden durch eine Naturkatastrophe ausgelöst wurde (vgl. VwGH 19.2.1992, 87/14/0116), also durch ein Elementarereignis (vgl. VwGH 9.11.2004, 2000/15/0153). Diesfalls kommt ein Selbstbehalt nicht zum Tragen. Aufwendungen i.Z.m. einem allgemeinen, katastrophenähnlichen Schadensereignis (zB Brand…
…VwGH 9. 11. 2004, 2000/15/0153). Aufwendungen iZm einem allgemeinen, katastrophenähnlichen Schadensereignis (zB Brand, Überflutungen oder Verwüstungen durch Einbrecher; vgl Hofstätter/Reichel, § 34 EStG 1988, Einzelfälle: Schadensfälle), das nicht durch eine Naturkatastrophe (sondern etwa durch ein "zündelndes" Kind oder Unachtsamkeit) ausgelöst wurde, fallen nicht…
…6 - 9, Tz 4). Aufwendungen i.Z.m. einem allgemeinen, katastrophenähnlichen Schadensereignis (zB Brand, Überflutungen oder Verwüstungen durch Einbrecher (vgl. Hofstätter/Reichel, Kommentar zur Einkommensteuer, § 34 EStG 1988, Einzelfälle: Schadensfälle), das nicht durch eine Naturkatastrophe ausgelöst wurde, fallen nicht hierunter, aber unter die allgemeine Regelung…
…4.1 Allgemeines Rz 838: Der Gesetzesbegriff "Katastrophenschaden" im § 34 Abs. 6 EStG 1988 umfasst dem Grunde nach außergewöhnliche Schadensereignisse, die nach objektiver Sicht aus dem regelmäßigen Ablauf der Dinge herausfallen, in der Regel verheerende Folgen nach sich ziehen und von der Allgemeinheit als schweres…
…80 zu. Das Jahr 1 ist bereits veranlagt, wobei die Ausgaben zur Schadensbeseitigung in Höhe von 100 als Betriebsausgaben behandelt wurden. Der Zufluss des steuerfreien Ersatzes im Jahr 2 führt zu einer Abänderung des ESt-Bescheides gemäß § 295a BAO für das Jahr 1, bei der…
…36). Ein allgemeines Schadensereignis liegt vor, wenn der Schaden durch höhere Gewalt im engeren Sinn, somit durch eine katastrophenähnliches Ereignis eingetreten ist. Also solche Schadenereignisse kommen zB Brand, Überflutungen oder Verwüstungen durch Einbrecher in Betracht (Hofstätter/Reichel, Kommentar § 34 EStG 1988, Einzelfälle: Schadensfälle). Nach der…
…allgemeines Schadensereignis dann vor, wenn der Schaden durch höhere Gewalt im engeren Sinn, durch ein katastrophenähnliches Ereignis eingetreten ist, das eine aufgezwungene Schadenslage herbeigeführt hat. Als solche Schadensereignisse werden zB Brand, Überflutungen oder Verwüstungen durch Einbrecher genannt (Hofstätter/Reichel, Kommentar zum EStG, § 34, Einzelfälle: Schadensfälle…
…außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn der Verlust zumindest durch ein katastrophenähnliches Ereignis, durch höhere Gewalt im engeren Sinn, eingetreten ist zB Brand, Überflutungen, Verwüstungen durch Einbrecher (Fuchs in Hofstätter/Reichel, EStG, § 34, Einzelfälle unter "Schadensfälle"). Bei Begünstigungsvorschriften - um eine solche handelt es sich bei § 34 EStG…
…erhebliche Schäden verursacht hat, ist nicht dokumentiert. Zudem wurde auch vom Unabhängigen Finanzsenat in mehreren Entscheidungen ein durch einen mehrtägigen Dauerregen ausgelöster Wassereintritt im Keller durch das Kanalsystem nur als katastrophenähnliches Ereignis angesehen und eine Ausnahme von der Berücksichtigung eines Selbstbehaltes verneint (UFS 28.12…
…durch ein allgemeines Schadensereignis herbeigeführt wurden, erst nach Abzug des Selbstbehaltes, steuerliche Berücksichtigung finden können, sind Aufwendungen, bedingt durch einen Katastrophenschaden ohne Selbstbehalt steuerlich zu berücksichtigen. Ein allgemeines Schadensereignis liegt vor, wenn der Schaden durch höhere Gewalt im engeren Sinn, durch ein katastrophenähnliches Ereignis eingetreten…
…82/14/0061, 19.2.1992, 87/14/0116). Gegenständlich ergeben sich keine Hinweise darauf, dass der Schadenseintritt durch eine Naturkatastrophe bzw. katastrophenähnliche Ereignis hervorgerufen bzw. verursacht worden ist. Aus der Aktenlage ist vielmehr zu entnehmen, dass sich die Wassereinbrüche infolge eines schadhaften Daches ereigneten…
…dass der Schadenseintritt durch eine Naturkatastrophe bzw. katastrophenähnliche Ereignis hervorgerufen bzw. verursacht worden ist. Aus der Aktenlage ist vielmehr zu entnehmen, dass sich der Wasserschaden infolge eines geplatzten Panzerschlauches bei der Küchenabwäsche ereignete. Auch für die Annahme, dass die Beschädigung des Panzerschlauches als schadenskausales Ereignisses…
…für morgen einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. ... ." b) Schadenanzeige der unter a) genannten Privatversicherung vom 25. Juni 2009 (ohne Unterschrift des Versicherungsnehmers) (OZ 9/2009): Was ist passiert (Schilderung): "Durch die massiven Regenfälle der letzten Tage waren gestern die Pumpen der Fam. B. überfordert und das…
…können nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ausnahmsweise dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn der Verlust des zerstörten ursprünglichen Wirtschaftsguts durch höhere Gewalt im engeren Sinn, durch ein katastrophenähnliches Ereignis eingetreten ist, also eine aufgezwungene Schadenslage herbeigeführt hat (vgl VwGH 1. September 2015, 2012/15/0178)…